Berufsunfähigkeit: Was die Versicherung im Schadensfall leistet und was nicht
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, gerät schnell die gesamte Existenz in Gefahr. Anbei finden Sie unsere Ratschläge zum passenden Versicherungsschutz.
Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Idee hinter dieser Versicherung ist, eine monatliche Rente zu vereinbaren, die Ihnen vom Versicherer gezahlt wird, falls Sie berufsunfähig werden. Dabei legen Sie selbst fest, wie hoch diese Rente sein soll. Ein wichtiger Grundsatz dabei ist, dass Sie im Leistungsfall nicht bessergestellt sind als vorher. In der Regel verlangen Versicherer von daher Einkommensnachweise, wenn die vereinbarte Rente einen gewissen Betrag übersteigt. Dieser liegt für gewöhnlich bei 1.000 Euro im Monat. Ebenso wird beim Vertragsabschluss festgelegt, bis zu welchem Alter die monatliche Rente bezahlt wird.
Welches Endalter sollte gewählt werden?
Hier gilt der Grundsatz, dass die vereinbarte Rente so lange gezahlt werden sollte, bis Sie Ihre Altersrente erhalten. Falls Sie zuvor schon ausgesorgt haben, kann das Endalter auch vorverlegt werden. Ein Beispiel: Sie erhalten mit 60 einen großen Betrag aus einem privaten Altersvorsorgevertrag und müssen dann nicht mehr in die Arbeit gehen. In dem Fall könnten Sie das Endalter in der Versicherung auf 60 legen. Im Gegenzug zahlen Sie einen niedrigeren Monatsbeitrag.
Macht eine dynamische Steigerung der Monatsbeiträge Sinn?
Im Prinzip die Vereinbarung einer Steigerung eine gute Idee. Gerade Berufsanfänger erhalten ein niedrigeres Gehalt. Durch die automatische Steigerung von Beitrag und Leistung gibt es kein böses Erwachen, wenn man 20 Jahre später berufsunfähig wird und dann nur ein Lehrlingsgehalt aus der Versicherung bekommt. Dynamische Steigerungen können auch wieder entfernt werden, sodass hier kein finanzielles Risiko besteht.
Vorsicht bei der Definition von Berufsunfähigkeit
Ein gängiges Problem ist, dass die Versicherer diesen Begriff unterschiedlich definieren. Versicherer A wird Sie als berufsunfähig betrachten, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, und auch keinen anderen Beruf, indem Sie das Gleiche verdienen würden. Ein Automechaniker, der seinen Beruf wegen Rückenproblemen nicht mehr ausüben kann, ist demnach nicht zwingend berufsunfähig. Seine Verfassung erlaubt es ihm, als Autoverkäufer zu arbeiten. Oder eine Tätigkeit in einem Büro auszuüben. Versicherer B hingegen definiert Berufsunfähigkeit so, dass der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ein Automechaniker ist dann berufsunfähig, wenn er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. In der Regel reicht eine Einschränkung von 50 Prozent. Die Vertragsbedingungen zu prüfen, macht also Sinn!
Welcher Beruf ist versichert?
Nehmen wir an, Sie starten Ihre Berufslaufbahn als Bäcker. Ein paar Jahre später wechseln Sie in die Touristikbranche. Die meisten Versicherer werden im Schadensfall darauf verzichten, die Leistung zu verweigern, weil Sie ja wieder als Bäcker arbeiten könnten. Dennoch ist dies nicht vorgeschrieben. Prüfen Sie vorab, wie der jeweilige Versicherer solche Dinge handhabt. Auch dies ist in den Versicherungsbedingungen zu finden.
Ab wann muss der Versicherer zahlen?
In manchen Fällen dauert es sehr lange, bis die Berufsunfähigkeit eindeutig durch Ärzte belegt ist. Hier lohnt es sich, einen Versicherer zu wählen, der bereits zahlt, wenn Sie voraussichtlich mindestens für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage sein werden, Ihren Beruf auszuüben.
Wie erklärt man dem Versicherer, dass man berufsunfähig ist?
Tritt der Leistungsfall ein, muss dem Versicherer hieb- und stichfest aufgezeigt werden, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dabei kommt es oft zu Problemen. Der Grund ist ein gängiges Missverständnis: Berufsunfähigkeit hat nichts mit der Schwere einer Erkrankung oder dem Grad einer Behinderung zu tun. Was zählt, ist die Frage, ob und in welchem Ausmaß der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ein Beispiel: Ein Uhrmacher, der ein Bein verliert, wird dadurch nicht zwangsweise berufsunfähig. Ein steifer Finger hingegen kann seine Arbeit enorm erschweren oder sogar unmöglich machen.
Dem Versicherer nur mitzuteilen, dass man diese oder jene Erkrankung hat, reicht meist nicht aus. Begründen Sie unmissverständlich, weshalb diese Krankheit es Ihnen unmöglich macht, Ihren Beruf weiterhin auszuüben oder zumindest erheblich erschwert. Wenn der Versicherer ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit zahlt, müssen Sie ihm zeigen, dass sie mindestens 50 Prozent Ihrer täglichen Arbeit nicht mehr erledigen können. Alles andere führt zu einem Berg an Fragebögen, die Sie beantworten müssen. Sparen Sie sich diesen Aufwand und geben Sie dem Versicherer, was er benötigt. Das schont die Nerven und beschleunigt die Abwicklung enorm.
Was ist, wenn Sie eine schwere Krankheit hatten?
Jeder Versicherer möchte vorab wissen, wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist. Aus diesem Grund gibt es Gesundheitsfragen im Antrag. Diese müssen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andernfalls kann der Versicherer im Schadensfall die Zahlung verweigern. Allerdings muss nicht jede Vorerkrankung zu Problemen bei der Antragsstellung führen. Im Zweifelsfall sollten Sie vorab anfragen. Die Versicherer verhalten sich hier sehr unterschiedlich. Wo manche strikt ablehnen, sehen andere kein Problem.
Was ist, wenn Ihre Vorerkrankung bei allen Versicherern unerwünscht ist?
In dem Fall gibt es ein mögliches Schlupfloch. Die Versicherer fragen nicht nur nach gesundheitlichen Problemen, sondern auch nach Zeiträumen. In der Regel sind dies drei, fünf oder zehn Jahre. Sollten Sie vor fünf Jahren eine Krankheit gehabt haben, die ein Jahr später folgenlos ausgeheilt war, ist somit nicht alles verloren. Wählen Sie einfach einen Versicherer, der nur die letzten drei Jahre abfragt.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer behauptet, ich hätte geschummelt?
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen die Gesundheitsfragen ehrlich beantworten und trotzdem Ärger bekommen. Der Leistungsfall tritt ein und plötzlich behauptet der Versicherer, ihm wäre eine Erkrankung verschwiegen worden. Er verweigert die Zahlung und droht vielleicht sogar rechtliche Konsequenzen an. Wie kann das sein? Die Wahrheit ist, dass es manchmal einen Unterschied zwischen dem gibt, was Ihr Arzt Ihnen sagt, und was er der Krankenkasse mitteilt.
Auch hierzu ein Beispiel: Sie werden von einer Zecke gebissen. Der Arzt entfernt die Zecke. Da Sie Angst haben, Borreliose zu bekommen, richtet der Arzt beruhigende Worte an Sie. Bei der Abrechnung mit der Krankenkasse gibt er an, Angststörungen behandelt zu haben. Aus Ihrer Sicht war es jedoch nur ein Zeckenbiss. Zehn Jahre später werden Sie berufsunfähig. Der Versicherer überprüft, ob etwas verheimlicht wurde. Dabei entdeckt er, dass Sie wegen Angststörungen ärztlich behandelt wurden. Im Fragebogen haben Sie aber klar verneint, wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung gewesen zu sein. Ein offensichtlicher Fall von Betrug. In solchen Fällen nachzuweisen, wie es wirklich war, ist schwierig.
Um solche Probleme wirklich zu vermeiden, gibt es nur einen Weg: Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse vor Antragsstellung eine Aufstellung aller Behandlungen zuschicken. Es reicht, wenn Sie den Zeitraum wählen, auf den sich die Fragen des Versicherers beziehen. Sollte Ihnen dabei etwas auffallen, das nicht passt, können Sie es vorab klären. Dies ist besser, als sich auf dünnes Eis zu begeben, indem Sie einfach einen Fragebogen bezüglich Ihrer Gesundheit ausfüllen. Der höhere zeitliche Aufwand rechnet sich auf jeden Fall.
Achten Sie auf interessante Extras
Manche Versicherer bieten sehr interessante Erweiterungen des Versicherungsschutzes an. So gibt es die Möglichkeit, die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn Sie Kinder bekommen oder sich selbstständig machen. Manche bezahlen auch bei schweren Krankheiten, ohne nachzufragen, ob diese Sie in Ihrem Beruf beeinträchtigen. Beispielsweise bei Krebserkrankungen.
Fazit: Eine Versicherung, viele Fallstricke
Die Beispiele haben gezeigt, dass es nicht der beste Weg ist, lediglich Leistung und Beitrag zu vergleichen. Tatsächlich gibt es gerade bei dieser Versicherung einen wahren Dschungel an Klauseln und Falltüren. Dieser Artikel hat einige davon aufgezeigt. Sie alle aufzuführen, würde jeden Rahmen sprengen. Von daher kann nur empfohlen werden, sich an einen neutralen und zuverlässigen Ansprechpartner zu wählen, der wirklich mit diesem Thema vertraut ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihre finanzielle Existenz. Sich dafür ausreichend Zeit zu nehmen, ist auf jeden Fall sinnvoll. Laut deutscher Rechtsprechung haben Sie zudem Anspruch auf eine schriftliche Dokumentation der Beratung. Bestehen Sie darauf, dass Zusagen schriftlich festgehalten werden. In der Summe genießen Sie so maximale Sicherheit.
Linktipps zum Thema:
- https://www.kennstdueinen.de/branche-recht-und-geld-423.html
- https://www.berufsunfähigkeitsversicherungen-testsieger.de/wann-ist-man-berufsunfaehig/
KennstDuEinen.de ist ein Bewertungsportal für Dienstleister aller Branchen. Suchen und finden Sie die besten Dienstleister in Ihrer Nähe!