Die Elektrik im Haus: Was Sie selbst machen dürfen und wofür der Profi ran muss
Wer in der Lage ist, handwerkliche Arbeiten selbst zu erledigen, kann Geld sparen. Doch darf ein Laie auch an der Elektrik arbeiten und eine Deckenlampe anschließen?
Sicherheit geht vor!
Die Elektroinstallation im Haus muss von einem Fachmann ausgeführt werden. Wer an den Stromnetzen arbeitet, sollte wissen, was er tut. Ansonsten besteht bei einer unsachgemäßen Ausführung der Arbeiten die Gefahr, dass Sie einen tödlichen Stromschlag abbekommen können. Dennoch gibt es einige Dinge, die auch ein Laie erledigen kann. Bei allem, was Sie als Heimwerker ohne eine Elektrikerausbildung in Angriff nehmen, gilt: Schalten Sie den Stromkreis vor Arbeitsbeginn zuerst spannungsfrei. Kontrollieren Sie mit einem geeigneten Messgerät, ob tatsächlich keine Spannung mehr anliegt. Die Sicherheit bei Arbeiten an der Elektrik geht schließlich immer vor.
Im Zweifelsfall sollten Sie stets einen Elektriker bestellen. Laienhafte Experimente an der Elektroinstallation können tragische Folgen nach sich ziehen. Nicht nur von der Hausinstallation sollten sich Nichtfachleute fernhalten. Auch bei der Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten oder Werkzeugen kann aus Unkenntnis großer Schaden angerichtet werden. Vielfach werden daher heute elektrische Geräte mit Funktionsstörungen einfach im Müll entsorgt, weil die Reparaturen in einer Fachfirma zu teuer sind. Doch wenn sich die Reparatur lohnt, sollte sie unbedingt einem entsprechend ausgebildeten Fachmann überlassen werden.
Sicherheitsregeln bei der Reparatur von elektrischen Anlagen gelten auch für Fachleute
Generell müssen vor Arbeitsbeginn an elektrischen Anlagen folgende Punkte beachtet werden:
- Das Trennen der elektrischen Anlage von spannungsführenden Leitungen durch Ausschalten des Gerätes, das Ziehen von Steckern und das Abschalten von Sicherungen
- Kontrolle der Spannungsfreiheit durch geeignete Messgeräte
- Sicherung der elektrischen Anlage oder des Gerätes gegen das versehentliche Wiedereinschalten durch Dritte
- Abdichtung offen liegender Drähte
Schnelle Abschaltung des Stromkreises bei Fehlerströmen – Sicherungen und FI-Schalter
In Deutschland werden in den Haushaltsnetzen die elektrischen Geräte mit 230 Volt Wechselstrom betrieben. Der Strom fließt von der Phase zum Nullleiter. In den deutschen Elektroinstallationen muss zusätzlich ein Schutzleiter verlegt werden. Dieser Schutzleiter hat Kontakt zu Strom leitenden Teilen von elektrischen Geräten. Der Schutzleiter sorgt dafür, dass es bei einem elektrischen Gerätedefekt zu einem Kurzschluss kommt. Durch den Kurzschluss wird die für den Stromkreis zugehörige Sicherung abgeschaltet.
Die Sicherungsabschaltung kann allerdings zu langsam eintreten. Deshalb wird der zusätzliche Einbau eines FI-Schalters empfohlen. In manchen Bundesländern ist es mittlerweile vorgeschrieben, FI-Schalter (Fehlerstrom-Schutzschalter) in die Hausinstallation zu integrieren, um schneller einen Schutz vor Stromschlägen zu haben. Der FI-Schalter reagiert bereits bei sehr geringen Fehlerströmen. Er unterbricht den Stromkreis blitzschnell, es fließt nun kein Strom mehr in der Leitung und die Unfallgefahr ist gebannt. Pro Stockwerk im Haus sollte mindestens ein FI-Schalter eingebaut werden.
Pfusch bei elektrischen Installationen kann gefährlich und teuer werden
Elektriker warnen davor, dass Laien an der Hauselektrik etwas verändern. Sie sind wie der Gesetzgeber auch der Meinung, dass ohne eine entsprechende Fachausbildung die Gefahr, die von elektrischen Anlagen ausgehe, viel zu groß sei. Heimwerker könnten oft nicht einschätzen, welche Risiken sie eingehen, wenn sie an der Elektrik schrauben.
Es gibt in Deutschland daher die Niederspannungsanschlussverordnung. Darin ist geregelt, dass nur Elektriker, die in das Installateurverzeichnis eines Stromnetzbetreibers eingetragen sind, an elektrischen Anlagen arbeiten dürfen. Die gängige Meinung, dass man als engagierter Heimwerker selbstverständlich eine Lampe in seinem Wohnzimmer anschließen kann oder eine Steckdose wechseln darf, ist falsch.
Nach der genannten Verordnung darf nur ein Elektriker Arbeiten am öffentlichen elektrischen Versorgungsnetz durchführen, an das die Wohnzimmerlampe und die Steckdose ja tatsächlich angeschlossen sind. Allerdings wird Sie niemand zur Rechenschaft ziehen, wenn Sie es doch selbst erledigen. Problematisch wird es allerdings, wenn durch Fehler bei der Installation von Lampe und Steckdose ein Brand oder ein Personenschaden entsteht. Hausrat- und Gebäudeversicherungen zahlen nicht bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich herausstellt, dass die Schadensursache von Ihnen selbst durch eine unsachgemäße elektrische Installation ausgelöst wurde.
Was darf laut § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung nur ein Elektriker ausführen?
- Hausinstallationen neu verlegen
- am Hausanschlusskasten Installationsarbeiten durchführen
- elektrische Arbeiten am Sicherungskasten
- Lampen anschließen
- Steckdosen austauschen
- einen Elektroherd anschließen
- die Elektrik am Küchenherd reparieren
Was darf der Heimwerker selbst erledigen?
- die elektrische Anlage für einen Hausneubau planen und mit dem ausführenden Elektrikerfachbetrieb abstimmen
- Schlitze in die Wand stemmen, damit der Elektriker die Stromleitungen unter dem Putz verlegen kann
- bei Stromausfall die Sicherungen und die FI-Schalter überprüfen und bei Bedarf wieder einschalten
- Glühbirnen auswechseln
- einen Kinderschutz an Steckdosen anbringen
Nur unter Aufsicht einer fachlich ausgebildeten Person:
- Unterputzdosen setzen
- Leerrohre und Leitungen verlegen
- Verteiler und den Zählerschrank befestigen oder einmauern
- Kabel und Drähte nach Anweisung in die Leerrohre einziehen
Absprache mit dem Vermieter
In vielen Fällen müssen Mieter auch ihren Vermieter um Erlaubnis fragen: Ein Austausch von Schaltern und Steckdosen beispielsweise kann von einem Mieter ohne Absprache mit dem Vermieter nicht einfach veranlasst werden, nur weil ihm das Design nicht gefällt. Je nach Absprache sollten zumindest die vorhandenen Lichtschalter und Steckdosen aufbewahrt werden, damit am Ende des Mietverhältnisses der alte Zustand wieder hergestellt werden kann.
Wenn ein Mieter Steckdosen oder Lichtschalter versetzen möchte, muss er ebenfalls vorher seinen Vermieter über die geplanten Veränderungen informieren und seine Zustimmung einholen. Auch wenn die Arbeiten durch einen fachlich versierten Elektriker vorgenommen werden, ist die Zustimmung des Vermieters notwendig. Sind in einem Raum keine funktionsfähigen Steckdosen vorhanden, trägt der Vermieter die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz. Wer in der gemieteten Wohnung mit den vorhandenen Steckdosen nicht auskommt, muss jedoch selbst die Kosten für zusätzliche Dosen tragen.
Gefahr durch Mehrfachsteckdosen
Heute gibt es Leisten, die mit mehreren Steckdosen bestückt sind und einfach mit einem Stecker in eine vorhandene Steckdose angeschlossen werden. So kann ohne großen Aufwand die Steckdosenanzahl in einem Raum erhöht werden. Doch hier ist Vorsicht angebracht: Die Steckdosenleiste darf nicht durch eine zu hohe Geräteanzahl überlastet werden. Auf dem Typenschild der Steckdosenleiste ist eine Angabe in Watt vermerkt, die bei maximaler Nutzung nicht überschritten werden darf. Sonst droht neben einem Kurzschluss die Gefahr, dass es zu Stromschlägen oder zu Schwelbränden kommen kann.
Fazit
Die Arbeiten an elektrischen Anlagen können schwerwiegende Folgen haben, wenn sie nicht fachgerecht ausgeführt werden. Geld durch Heimwerken einzusparen ist bei der Elektrik nicht angebracht. Das Risiko ist zu hoch, dass Personen zu Schaden kommen können oder ein Brand entsteht. Wer dennoch als Laie mitarbeiten möchte, kann dies tun, wenn eine fachlich ausgebildete Person die Elektroinstallation überwacht und vor Inbetriebnahme nochmals kontrolliert.
Die Sicherheitsregeln sind dabei penibel einzuhalten, um sich und andere während der Arbeiten vor Stromschlägen zu schützen. Riskante Experimente bei fehlender Fachkenntnis können beim Umgang mit der Elektrizität tödlich enden. Deshalb ist es immer besser, selbst für den Wechsel einer Steckdose oder den Einbau eines Dimmers, einen Elektriker zu beauftragen.