Eigene Gastronomie eröffnen: Das sind die Lizenz-Fallstricke
Für das Gründen einer Existenz im Bereich Gastronomie gilt es, unterschiedliche rechtliche Vorgaben zu beachten. Gutes Planen und Vorbereiten erleichtert und beschleunigt das Beantragen aller Genehmigungen.
Ein eigenes Restaurant zu eröffnen, steht auf der Wunschliste vieler Hobbyköche oder Restaurantfachleute ganz oben. Vielleicht sind Sie von den Ideen Ihres bisherigen Arbeitgebers nicht überzeugt. Vielleicht planen Sie, mit Ihren eigenen Ideen auf den Markt zu gehen. Vielleicht haben Sie ein vielversprechendes Konzept entdeckt und haben vor, es zum Leben zu erwecken und mit diesem Ihre Kunden zu überraschen. Die Gründe für den Aufbau einer Existenz in der Gastronomie sind ebenso unterschiedlich wie die Varianten. Sie reichen vom gemütlichen Schnellimbiss über das süße Café bis zum In-Italiener und dem Edelrestaurant.
Doch es genügt nicht, dass Sie gut kochen und Ihre Gäste gerne verwöhnen. Für das Gründen einer unternehmerischen Existenz in der Gastronomie sind strenge Auflagen zu erfüllen. Sie sind vor allem juristischer Natur und betreffen Konzessionen und Lizenzen. Beachten Sie die behördlichen Vorgaben und halten Sie alle Vorschriften ein. Dann haben Sie von Anfang an die Möglichkeit, sich beruhigt auf die Wünsche Ihrer Kunden zu konzentrieren. So legen Sie die Basis für eine erfolgreiche Existenzgründung. Doch welche rechtlichen Regelungen sind genau zu beachten?
Damit Konzept und Finanzierung stimmen
Noch bevor Sie sich um die juristischen Vorschriften kümmern, machen Sie sich Gedanken zu Ihrem Konzept und zum Finanzieren Ihres Vorhabens. Prüfen Sie dazu, welche Marktlücken es an Ihrem gewünschten Standort gibt. Wie viele Restaurants sind bereits vor Ort? Welche kulinarische Richtung ist noch nicht vertreten? Planen Sie, einen Schnellimbiss, ein Café oder ein Edelrestaurant zu eröffnen? Ist die Nachfrage dafür vorhanden? Wie groß ist die Konkurrenz? Welches Alleinstellungsmerkmal bieten Sie, um sich von der Konkurrenz zu unterscheiden? Zu welchen Tageszeiten öffnen Sie? Sprechen Sie eine bestimmte Zielgruppe an? Wo befindet sich Ihr Restaurant? Sprechen Sie bevorzugt die arbeitende Bevölkerung mit einem Mittagstischangebot an? Oder öffnen Sie nur am Abend, um ein Edelangebot im Hochpreissegment vorzuhalten? Aus den Antworten auf diese Fragen entstehen Ihre Geschäftsidee und Ihr Konzept. Nach dem Erarbeiten des ersten Entwurfs geht es um die Wahl der passenden Finanzierung. Am besten informieren Sie sich schon zu Beginn zu den möglichen Finanzierungsformen.
Des Weiteren gilt es, herauszufinden, welche Varianten einer Förderung es gibt. Eine erste Idee zum Finanzierungsbedarf gilt es, jetzt schon zu erarbeiten. Haben Sie vor, ein großes Restaurant mit luxuriösen Möbeln zu eröffnen? Steht ein Schnellimbiss mit wenigen Sitzgelegenheiten auf dem Plan? Natürlich ist es am Anfang schwer, auf alle Fragen eine belastbare Antwort zu finden. Trotzdem sind sie Teil eines umfassenden Konzepts und deshalb unbedingt nötig. Aus Ihrem Konzept und dem Finanzierungsbedarf entsteht nämlich Ihr Businessplan. Diesen Businessplan benötigen Sie einerseits für jegliche Finanzierungsanfrage bei der Bank. Sie legen ihn aber auch vor, wenn es um Lizenzen und Genehmigungen geht. Mit einem ersten Entwurf für Ihr Konzept und für Ihren Businessplan sind die juristischen Vorgaben leichter zu erfüllen. Beim Beantragen sind Sie nämlich gezwungen, Fragen zu beantworten, die Teil Ihres Konzepts sind. Je früher und je umfassender Sie sich also Gedanken machen, desto leichter fällt Ihnen das Beantragen aller Konzessionen und Genehmigungen.
Am Anfang steht die Gaststättenkonzession
Die wichtigste Genehmigung für Ihren eigenen Gastronomiebetrieb ist die Gaststättenkonzession. Um sie zu erhalten, ist es nötig, dass Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit und Ihre fachliche Eignung nachweisen. Außerdem ist es wichtig, die objektbezogenen Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Gaststättenerlaubnis – auch als Gaststättenkonzession bezeichnet – ist immer erforderlich, wenn Sie planen, in Ihrem Restaurant alkoholische Getränke auszuschenken. Die Konzession beantragen Sie bei Ihrem Gewerbeamt. Zum Beantragen der Gaststättenkonzession kommt die Gewerbeanmeldung hinzu. Zuständig dafür ist Ihr Gewerbeamt vor Ort. Sofern Sie keinen Alkohol ausschenken, entfällt der aufwendige Prozess rund um das Beantragen der Gaststättenkonzession. Dann ist es lediglich nötig, die Gewerbeanmeldung zu beantragen, und Sie starten sofort mit dem Betrieb Ihres Gastgewerbes.
So weisen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nach
Die Mitarbeiter im Gewerbeamt erteilen die Gaststättenkonzession nur, wenn Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu legen Sie ein amtliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor. Hinzu kommt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die das Finanzamt und die Gewerbesteuerbehörde erstellt. Beim Überprüfen Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geht es um den Nachweis, dass Sie keine Eintragungen von Straftaten im Führungszeugnis haben und dass Sie bei einem früher angemeldeten Gewerbe nicht in Konflikt mit dem Gesetz kamen. Außerdem ist es an Ihnen zu beweisen, dass Ihre Finanzen in Ordnung sind und dass vor allem keine Steuerschulden bestehen.
So belegen Sie Ihre fachliche Eignung
Neben der persönlichen Zuverlässigkeit ist die fachliche Eignung nachzuweisen. Das geschieht mit der Teilnahme an einem IHK-Seminar über die lebensmittelrechtlichen Vorgaben und an der Erstbelehrung Ihres Gesundheitsamts vor Ort. Bei beiden Veranstaltungen stehen ausschließlich Fragen nach dem Lebensmittelrecht, nach dem Gesundheitsschutz und nach Hygienevorschriften im Vordergrund. Es geht also nicht darum, Ihre fachliche Eignung im Hinblick auf das Kochen von Speisen zu beweisen. Natürlich fällt Ihnen der erfolgreiche Start in der Gastronomie leichter, wenn Sie eine einschlägige Ausbildung als Restaurantfachkraft oder als Koch haben. Doch diese Vorbildung brauchen Sie den Behörden nicht nachzuweisen. Es ist beispielsweise möglich, einen Mitarbeiter als Koch einzustellen, um nicht selbst am Herd oder am Backofen zu stehen, wenn Ihnen das Talent dazu fehlt.
Überprüfen der ortsbezogenen Vorgaben
Sobald Sie die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung belegen, gilt es, die ortsbezogenen Voraussetzungen zu erfüllen. Hier geht es um das Beurteilen der Räumlichkeiten für Ihr Restaurant. Dazu legen Sie einen abgeschlossenen Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag vor. Außerdem weisen Sie zu diesem Zeitpunkt nach, dass die Räumlichkeiten für Ihr Gewerbe nutzbar sind. Dazu ist es beispielsweise notwendig, dass Sanitäranlagen für Ihre Besucher und Mitarbeiter vorhanden sind. Wichtig ist es außerdem, die Notwendigkeit von baulichen Veränderungen zu prüfen.
Es ist erforderlich, das Bauamt vor Ort anzusprechen, wenn Sie Räume für Ihr Gastgewerbe wählen, die Sie jetzt anders nutzen als zuvor. Gleiches gilt, wenn Sie Veränderungen am Bau vornehmen. Die Mitarbeiter informieren Sie, welche Anträge zu stellen und welche Unterlagen vorzulegen sind. Das Bauamt schalten Sie immer ein, wenn Sie Neuerungen innerhalb Ihrer Betriebsstätte ausführen. Wenn Sie versäumen, eine nötige Genehmigung des Bauamts einzuholen, riskieren Sie im schlimmsten Fall das Schließen Ihres Restaurants. Deshalb gehen Sie beim Prüfen der ortsbezogenen Vorschriften am besten sorgfältig vor.
So wichtig sind Hygienevorschriften und Jugendschutz
Obwohl die Gaststättenkonzession die wichtigste Genehmigung ist, gibt es bei einer Existenzgründung im Bereich Gastronomie noch weitere Auflagen zu beachten. Hier gelten strenge Hygienevorschriften, die es vom ersten Tag an gilt einzuhalten. Ansprechpartner für Sie ist der Fachverband DEHOGA. Er hält auf seiner Internetpräsenz viele wichtige Informationen rund um die juristischen Vorgaben bereit. Dort fordern Sie auch einen Leitfaden zum Download an, um Ihr Restaurant von Anfang an im Hinblick auf Hygienevorschriften fachgerecht zu führen. Nicht minder wichtig ist das Einhalten von Jugendschutzvorschriften und Vorgaben zum Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden. Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von jungen Leuten und ist deshalb eine maßgebliche Vorgabe für Sie. Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gibt es erst seit einigen Jahren. Trotzdem gilt es für Ihren Restaurantbetrieb. Ihre Gäste fühlen sich schließlich auch wohler, wenn Ihre Räume rauchfrei bleiben. Eine weitere Vorschrift regelt das Auszeichnen von Preisen sowie die Gebühren für Musik, Fernsehen oder Video, falls Sie in Ihrem Restaurantbetrieb Entsprechendes vorsehen.
Fazit: Sorgfältiges Vorbereiten verhindert Fehler
Eine Existenz in der Gastronomie zu gründen, ist aufwendig. Dieser hohe Aufwand ist zum Schutz der Allgemeinheit und der Besucher verständlich. Um alle Fallstricke zu vermeiden oder um Fehler weitgehend zu minimieren, gehen Sie am besten sehr sorgfältig vor. Im Zweifel hilft eine Anfrage bei den zuständigen Behörden weiter. Sie unterrichten detailliert darüber, welche Dokumente vorzulegen sind und welche Schritte Sie im Einzelnen unternehmen. Zögern Sie bei Rückfragen nicht, dort vorzusprechen, denn im schlimmsten Fall zieht eine fehlende Genehmigung sogar das vorübergehende Schließen Ihres Gastronomiebetriebs nach sich.
Linktipps zum Thema:
- https://www.kennstdueinen.de/branche-essen-und-trinken-211.html
- https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Gastronomie-Gründung,_Teil_1
- http://www.hotelier.de/gastronomie/gaststaettengewerbe/40249-die-gaststaettenkonzession-kosten-und-erforderliche-unterlagen-fuer-die-gaststaettenerlaubnis
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