Eine Ferienwohnung im Nebenerwerb vermieten: Das sollten Sie unbedingt beachten!
Eine Ferienwohnung kann eine schöne Einnahmequelle im Nebenerwerb sein, doch sollten Sie sich vor der Vermietung gründlich informieren. Wir haben wichtige Fakten für Sie zusammengetragen!
Solide Planung ist alles!
Vermeiden Sie rechtliche und finanzielle Probleme von vorneherein, indem Sie den Einstieg in Ihren neuen Nebenerwerb gut planen. Auf diese Weise schonen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch Ihre Nerven – und können der Zeit als Feriengastgeber entspannt entgegensehen. Beachten Sie unsere Tipps und lassen Sie sich im Zweifelsfall professionell rechtlich beraten.
Werbung für Ihre Ferienwohnung
Beachten Sie bei Ihrer Werbung – ob online oder offline – in jedem Fall die Impressumspflicht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, in einem eigens angelegten Impressum Ihre persönlichen Daten anzugeben, dazu gehören eine ladungsfähige Adresse sowie eine Telefonnummer und – bei einer Homepage – die E-Mail-Adresse. Ein fehlendes Impressum kann eine teure Abmahnung zur Folge haben. Informieren Sie sich daher genau darüber, welche aktuellen Voraussetzungen Ihr Impressum erfüllen muss.
Bleiben Sie in Ihrer Objekt- und Umgebungsbeschreibung ehrlich! Natürlich wirkt Werbung immer auch ein wenig beschönigend, doch sollten Sie dies keinesfalls übertreiben. Die Mieter werden vor Ort genau erkennen, ob Sie falsche Angaben gemacht haben oder nicht. Wenn sich Ihre Aussagen als unwahr oder übertrieben herausstellen, kommt es zu Beanstandungen, schlechten Bewertungen im Internet oder im schlimmsten Fall zu einer Klage.
Wenn Ihre Ferienwohnung keiner offiziellen Qualitätskategorie zugeordnet ist, sollten Sie sich auf keinen Fall selbst „Sterne“ oder „Sonnen“ verleihen. Das ist ein wettbewerbswidriges Verhalten und wird rechtliche Konsequenzen haben. Wünschen Sie sich Sterne für Ihre Ferienwohnung, dann sollten Sie Ihre Unterkunft einer offiziellen Qualitätsuntersuchung unterziehen und diese regelmäßig wiederholen lassen.
Richten Sie sich nach der gesetzlichen Preisangabenverordnung!
Die Preisangabenverordnung (PAngV) als wichtige deutsche Verbraucherschutzverordnung ist für Sie verbindlich zu beachten. Laut § 1 PAngV sind Sie verpflichtet, Endpreise für die Anmietung Ihrer Ferienwohnung anzugeben. Zum Endpreis gehören alle Kosten, die für den Mieter auf jeden Fall anfallen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber dem Verbraucher die Möglichkeit der besseren Preiskontrolle geben. Zusatzkosten im Kleingedruckten, die nicht optional wählbar sind, werden damit ungesetzlich. Gesondert berechnen dürfen Sie allerdings alle fakultativen Preisbestandteile, wie zum Beispiel den Energieverbrauch und die Telefonkosten. Auch, wenn Sie sich aus reiner Unwissenheit nicht an die Preisangabenverordnung halten, riskieren Sie eine rechtskräftige, kostenpflichtige Abmahnung.
Liegt eine Gewerbetätigkeit vor?
Als Vermieter einer Ferienwohnung im Nebenerwerb erfüllen Sie zwar die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit, doch normalerweise sind Sie trotzdem nicht gewerblich tätig. Der Grund liegt darin, dass Ihre Tätigkeit wahrscheinlich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung liegt. Bei einem Jahresumsatz von unter 17.500 Euro dürfen Sie außerdem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, die Sie von der Umsatzsteuer befreit. Erkundigen Sie sich vorsichtshalber beim zuständigen Gewerbeamt über Ihren genauen Status.
Um möglichst sicherzugehen, nicht als Gewerbetreibender eingeordnet zu werden, ist es besser, auf professionelle Vermittlungsagenturen zu verzichten. Wenn nämlich ein Reiseveranstalter für Sie wirbt, in Ihrem Auftrag Buchungen annimmt und Mietverträge abschließt, dann ist dies ein Hinweis auf eine gewerbliche Tätigkeit. Inserieren Sie besser selbst in Tageszeitungen und auf einschlägigen Internetportalen. Richten Sie sich eine schöne Homepage ein und bieten Sie Ihre Ferienwohnung eventuell in Reise- und Wanderforen an. Nehmen Sie selbst alle Buchungen entgegen und übernehmen Sie möglichst auch die Schlüsselübergabe.
Vermieter oder Reiseveranstalter?
Reiseveranstalter unterliegen dem Reisevertragsgesetz – und Vermieter dem Mietrecht. Welches Gesetz für Sie persönlich gilt, wirkt sich vor allem auf Ihren Haftungsstatus aus. Als Reiseveranstalter können Sie für fehlerhafte Reiseleistungen haftbar gemacht werden: Sie müssen dann im Haftungsfall Schadenersatzansprüche erfüllen, zum Beispiel für entgangene Urlaubsfreuden. Wenn Sie Ihren Feriengästen mehr als nur die reine Unterbringung anbieten, werden Sie ganz automatisch zum Reiseveranstalter. Organisieren Sie Ausflüge für die Kurzzeitmieter? Bieten Sie einen speziellen Kurs vor Ort an? Diese Details ändern Ihren Haftungsstatus.
Die Anzahlung bei der Buchung
Sie dürfen eine Anzahlung in Rechnung stellen, wenn bis zum Reiseantritt noch mehr als vier Wochen vergehen. Die übliche Höhe dafür liegt bei 10 bis 30 Prozent. Sie können aber nach Ermessen auch ganz auf eine Anzahlung verzichten. Etwa 14 bis 21 Tage vor Reisebeginn darf dann der volle Mietpreis fällig werden – manche Vermieter nehmen eine Barzahlung bei Anreise entgegen. Gewerbliche Reiseveranstalter müssen ihren Kunden bei Buchung einen Reisepreissicherungsschein ausstellen, dafür benötigen sie eine entsprechende Insolvenzversicherung.
Reiserücktrittsversicherung dient dem Gast – und dem Vermieter!
Empfehlen Sie Ihren Feriengästen, bei frühzeitiger Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Falls ein Mieter seine Reise dann nicht antreten kann, weil ihm wichtige persönliche Gründe dazwischenkommen, tritt diese Versicherung ein und zahlt die Stornierungskosten. Die Reiserücktrittsversicherung gilt normalerweise bei Unfall, Schwangerschaft, schwerer Erkrankung, unvorhergesehener Arbeitslosigkeit oder beim Tod eines Familienangehörigen. Sie kommen in diesen Fällen sicher an Ihr Geld – und der Kunde muss keinen Aufenthalt zahlen, den er gar nicht antritt.
Mietvertrag: nur schriftlich!
Als professioneller Vermieter sollten Sie keine mündlichen Mietverträge abschließen. Laden Sie sich einen Mustermietvertrag für Ferienwohnungen aus dem Internet herunter oder lassen Sie sich einen Vertrag von einem Experten aufsetzen. Denken Sie in jedem Fall daran, den Mieter vor Bezug der Wohnung unterschreiben zu lassen! So legen Sie die Grundlage dafür, dass rechtlich alles korrekt abläuft. Zur Feststellung der Personalien lassen Sie sich von Ihrem Feriengast möglichst den Personalausweis zeigen und notieren Sie sich Name, Anschrift und Ausweisnummer. Ist der Mieter minderjährig, dann benötigen Sie für Ihren Mietvertrag die Unterschrift seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht vergessen: Inventarliste der Ferienwohnung
Eine Inventarliste Ihrer Ferienwohnung kann Ihnen wirklich gute Dienste leisten. Listen Sie alle Gegenstände auf, die sich in den vermieteten Räumlichkeiten befinden, von den Möbeln und Elektrogeräten bis zu Wandschmuck und Besteck. Weisen Sie Ihre Mieter auf diese Liste hin. Wenn etwas fehlt oder beschädigt ist, sollten Ihre Gäste Ihnen das melden. So sind Sie stets über die Vollständigkeit des Inventars informiert. Wenn es Ihnen zusätzlich möglich ist, die Wohnungsübergabe selbst zu übernehmen, können Sie bei jedem Aus- und Einzug einen gründlichen Blick auf alles werfen und eventuell anstehende Reparaturen schnell veranlassen.
Die Verkehrssicherungspflicht
Als Vermieter unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Ferienwohnung ohne besondere Unfallgefahren benutzt werden kann, das heißt für Sie: Räumen und streuen Sie bei Eis und Schnee alle Wege. Achten Sie darauf, dass die Bäume auf Ihrem Grundstück keine morschen Äste haben, die jemandem auf dem Kopf fallen könnten. Gitterroste über Lichtschächte müssen trittsicher sein, auch andere Stolperfallen sollte es nicht geben. Die Elektrik im Haus muss den üblichen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Ein schöner Nebenerwerb mit kleinen Tücken
Die Vermietung einer Ferienwohnung kann in jeglicher Beziehung ein schöner Nebenerwerb sein. Zuerst steht eine wahrscheinlich etwas anstrengende Phase an, in der Sie Werbung betreiben und Ihre Unterkunft bekannt machen müssen. Doch wenn alles gut läuft und Sie regelmäßig Gäste haben, lernen Sie im Laufe der Zeit viele unterschiedliche Menschen kennen und machen interessante Begegnungen. Bald werden sich wahrscheinlich auch Stammgäste etablieren, auf die Sie sich regelmäßig freuen können. Für die regelmäßigen Einnahmen fällt zu diesem Zeitpunkt, wenn alles gut läuft, recht wenig Arbeit an.
Demgegenüber steht allerdings, dass es auch einmal Ärger geben kann. Einzelne Gäste werden nicht ganz so freundlich sein und vielleicht sogar Ihre Ferienwohnung beschädigen. Auf dieses Risiko müssen Sie sich einlassen. Wenn Sie allerdings alle rechtlichen Regeln beachten, werden Sie auch diese Probleme in der Regel recht einfach lösen können!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg als Feriengastgeber!