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Erstklassige Leistungen: Für wen eine private Krankenversicherung in Frage kommt

Jeder, der nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, hat im Prinzip die Option, eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Darunter fallen verschiedene Personengruppen.

In Deutschland existiert ein sogenanntes duales System der Krankenversicherung. Das bedeutet, Bürger haben die Möglichkeit, sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Statistiken zufolge hatten im Jahr 2015 ungefähr 8,8 Millionen Bürger bei einer privaten Krankenversicherung eine Vollversicherung abgeschlossen. Das entspricht elf Prozent der Bevölkerung. Weitere 24 Millionen hatten sich für eine ergänzende private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung entschieden. Seit dem 1. Januar 2009 herrscht in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung.

Arbeitnehmer

Alle Arbeitnehmer, die mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen, entscheiden selbst, ob sie in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Im Jahr 2016 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 56.250 Euro Jahresverdienst.

Selbstständige und Freiberufler

Diesen Personen steht es frei, in die PKV zu wechseln, sobald sie den überwiegenden Teil ihres Einkommens aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit erzielen. Unter Umständen gibt es Ausnahmen für Landwirte, Künstler und Publizisten.

Beamte

Alle Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, haben die Option, in die PKV zu wechseln, sobald sie von ihrem Arbeitgeber Beihilfe erhalten.

Studenten

Studenten haben die Option, Mitglied bei der PKV zu werden, wenn sie sich von der Mitgliedschaft bei der GKV befreien lassen. Gleiches gilt, wenn sie das Mindestalter von 30 Jahren erreichen. Ein Wechsel in die PKV ist ab dem Beginn des Studiums möglich.

Geringverdiener

Zu dieser Gruppe zählen alle Personen mit weniger als 450 Euro Einkommen im Monat oder ohne eigenes Einkommen. Das sind beispielsweise Hausfrauen oder Hausmänner sowie Kinder ohne eigenes Einkommen. Bezieher von ALG I oder II gehören nicht zu dieser Personengruppe.

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Aufnahme in die PKV

Die privaten Krankenversicherungen sind Unternehmen, deren Ziel darin besteht, einen Gewinn zu erwirtschaften. Dementsprechend prüfen sie alle Antragssteller, bevor sie sie aufnehmen. Zweck dieses Gesundheitschecks ist, das individuelle Risiko des Antragsstellers herauszufinden und einen entsprechenden Tarif zu berechnen. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, wie Alter, Beruf, individueller Gesundheitszustand, Vorerkrankungen sowie die finanzielle Situation des Antragstellers. Je nach Sachlage ist es der PKV erlaubt, entweder einen Risikozuschlag oder einen Ausschluss von bestimmten Leistungen zu verlangen. Bei schwerwiegenden Einträgen bei der Schufa verweigert die PKV schon einmal die Aufnahme. Allerdings besteht für alle Personen, die nicht in der GKV versichert sind, ein Aufnahmeanspruch in den Basistarif.

Die wichtigsten Unterschiede zur GKV

Vor der Aufnahme in die PKV findet ein Gesundheits-Check statt. Dieser dient dazu, das individuelle Risiko des Antragstellers einzuschätzen und die Höhe der Beiträge festzusetzen. Während bei der GKV zum Berechnen der Beiträge lediglich das Einkommen des Mitglieds, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand zählt, spielen bei der PKV andere Faktoren eine Rolle. Neben dem in der Gesundheitsprüfung kalkulierten Risiko sind das vor allem Art und Umfang der vereinbarten Leistungen. Deswegen ist es möglich, dass junge Antragsteller ohne Vorerkrankungen und mit einem gesunden Lebensstil in der PKV niedrigere Beiträge zahlen als gleichaltrige Versicherte in der GKV.

Mit zunehmendem Alter kehrt sich dagegen die Lage oft um. Ältere Mitglieder einer PKV, die Leistungen ihrer Versicherung häufig in Anspruch nehmen, zahlen nicht selten weitaus mehr als gleichaltrige Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Ein weiterer Unterschied besteht im Bezahlen von Leistungen. Mitglieder der PKV erhalten vom Leistungserbringer (Arzt, Apotheke) eine Rechnung, die sie zunächst selbst bezahlen. Diese Rechnung reichen sie anschließend bei ihrer PKV ein. Diese erstattet ihnen den Betrag ganz oder teilweise, je nach Vereinbarung.

Ausnahmen sind größere Leistungen wie ein stationärer Aufenthalt in Krankenhäusern und/oder Operationen. Diese Beträge rechnet die PKV in der Regel direkt mit dem Leistungserbringer ab. Um steigende Beiträge mit wachsendem Alter zu kompensieren, bilden private Krankenversicherungen Altersrücklagen, die als zusätzliche Zahlungen von den Mitgliedern aufzubringen sind. Mitglieder einer PKV haben keinen Anspruch auf das Zahlen eines Entgelts im Krankheitsfall (Krankengeld). Wer einen solchen Anspruch benötigt, ist gezwungen, eine Zusatzversicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Zuschüsse für Kuren zahlt die Versicherung ebenfalls nicht. Bei der PKV gibt es keine Familienversicherung wie bei der GKV. Für Ehepartner und Kinder sind jeweils separate Versicherungen abzuschließen.

Welche Tarife und Beiträge bietet die PKV an?

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge bei der PKV hängt nicht vom Einkommen, sondern von den individuellen Konditionen des Antragstellers ab. Deswegen lassen sie sich bei der PKV weitaus flexibler gestalten als bei der GKV. In der Praxis ist die Beitragshöhe bei jedem Mitglied einer PKV unterschiedlich. Im Vertrag lassen sich beispielsweise bestimmte Leistungen vereinbaren und andere ausschließen. Es besteht bei manchen Tarifen die Möglichkeit, die Höhe der Beiträge zu senken, indem Sie mit der Versicherung einen Selbstbehalt vereinbaren. Alle Ausgaben bis zu der vereinbarten Höhe trägt der Versicherte selbst, die PKV übernimmt nur die Kosten, die diesen Betrag übersteigen. Alle privaten Krankenversicherungen bieten drei Grundtarife an.

Basistarif

Der Basistarif kam bundesweit am 1. Januar 2009 zum Tragen und gilt für alle privaten Krankenversicherungen. Den Basistarif erhalten alle Antragsteller, die versicherungsfrei (kein Mitglied der GKV) sind. Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, entsprechend qualifizierte Antragsteller aufzunehmen. Dadurch versucht der Gesetzgeber zu verhindern, dass in Deutschland Bürger ohne Krankenversicherung leben (Pflichtversicherung). Zulässig ist nicht, dass die Höhe des Beitrags im Basistarif den Höchstbeitrag in der GKV überschreitet. Die Leistungen entsprechen den Pflichtleistungen der GKV. Der Höchstbeitrag beträgt seit dem 1. Juli 2016 646,42 Euro pro Monat. Bezieher von ALG I oder II haben die Möglichkeit, das Halbieren des Basistarifs auf aktuell 321,23 Euro im Monat zu beantragen.

Standardtarif

Der Standardtarif steht nur bestimmten Gruppen von Mitgliedern offen. Er ist für ältere Menschen gedacht, die nicht mehr in der Lage sind, sich die im Alter steigenden Beiträge zur PKV zu leisten. Der Höchstbeitrag im Standardtarif darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen. Der Leistungsumfang entspricht den Pflichtleistungen der GKV.


Für die Aufnahme in den Standardtarif qualifizieren sich folgende Personengruppen:

– ab vollendetem 55. Lebensjahr bei mindestens 10-jähriger Vollversicherung in der PKV und einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
– ab vollendetem 65. Lebensjahr und mindestens 10-jähriger Vollversicherung bei der PKV
– bei vorzeitiger Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, vorausgehender 10-jähriger Vollmitgliedschaft in der PKV sowie einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze.

Notlagentarif

Der Notlagentarif nennt sich auch Nichtzahlertarif. Der Gesetzgeber führte den Tarif am 1. August 2013 ein. Mitglieder einer PKV, die nicht mehr in der Lage sind, ihre regulären Beiträge zu zahlen, erhalten seitdem im Zuge eines Mahnverfahrens den Notfalltarif. Dieser ist weitaus günstiger als der vorher angewendete Basistarif. Die Beitragszahlungen beim Notfalltarif liegen zwischen 100 und 125 Euro im Monat. Mitglieder im Notfalltarif haben Anspruch auf medizinische Grundversorgung. Das bedeutet auf das Behandeln bei Schmerzen oder akuten gesundheitlichen Problemen. Schwangere und Kinder erhalten Zusatzleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Während sich das Mitglied im Notfalltarif befindet, ruht seine Mitgliedschaft im Normaltarif. Erst wenn es die Beitragsrückstände vollständig abbaut, ist ein Wechsel zurück in den Normaltarif möglich.

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Fazit

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kommt nur für bestimmte Personengruppen in Frage. Im Normaltarif sind die Leistungen der PKV oft besser und umfangreicher als die der GKV. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist flexibler als bei der GKV und lässt sich den individuellen Konditionen des Mitglieds anpassen. Junge Menschen mit guter Gesundheit zahlen bei der PKV oft weniger als bei der GKV. Dafür steigen die Beiträge im Alter in der PKV stark an. Wer einmal Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, hat nur unter bestimmten Voraussetzungen die Option, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.



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