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Gutes tun im Ehrenamt: Was für Möglichkeiten es gibt und wo man fündig wird

Ohne ehrenamtliche Helfer könnten viele Vereine und gemeinnützige Organisationen nicht bestehen. Die Ehrenamtlichen tun Gutes, helfen anderen Menschen und verbringen ihre Freizeit mit Gleichgesinnten.

Ehrenamtliche Helfer werden an vielen Stellen benötigt

Es gibt viele Gründe, warum Menschen sich entschließen ein Ehrenamt auszuüben. Rentner mögen das Gefühl noch gebraucht zu werden, während andere Helfer die Gesellschaft mitprägen oder benachteiligten Mitbürgern helfen möchten. Auch der Gedanke, der Gemeinschaft etwas Gutes zu tun oder der Wunsch, als Alleinstehender nicht zu vereinsamen, sind Gründe dafür ein Ehrenamt zu übernehmen. Ein Ehrenamt macht sich zudem gut im Lebenslauf und kann die Karriere fördern. Das Angebot an ehrenamtlichen Tätigkeiten ist sehr vielfältig. Ob im öffentlichen oder im sozialen Leben – zahlreiche Organisationen und Vereine könnten ohne die Hilfe ehrenamtlicher Mitarbeiter nicht bestehen. Die Tätigkeiten reichen von der Betreuung der Bibliothek oder der Cafeteria einer Schule über Telefonseelsorge, Krankenbesuche, Übungsleiter im Sportverein bis hin zur freiwilligen Feuerwehr. Die ehrenamtlichen Helfer sind im Umweltschutz, in der Kinderbetreuung, im Tierschutz, in der Altenpflege oder im Katastrophenschutz tätig.

Wo kann ich ehrenamtlich tätig werden?

Es gibt unterschiedliche Wege, wie sich Interessenten über Ehrenämter informieren können. Oftmals berichtet die Tageszeitung über verschiedene, ehrenamtliche Tätigkeiten. Häufig enthält der Artikel einen Hinweis, dass weitere Helfer gesucht werden. Unter einer angegebenen Telefonnummer oder an der veröffentlichten Adresse können sich Interessenten über die Aufgaben informieren. Aushänge in Kindergärten, Schulen, in der Kirche oder im Rathaus weisen ebenfalls auf freie ehrenamtliche Stellen hin. Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen möchte, kann sich auch direkt an seine Kirchengemeinde oder an eine gemeinnützige Organisation wenden und nachfragen, ob Hilfe benötigt wird. Einige Helfer werden von einer staatlichen Stelle angeschrieben und dazu aufgefordert, ein Ehrenamt zu übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel Wahlhelfer oder Schöffen, die als ehrenamtliche Richter an Gerichtsverfahren teilnehmen und daran beteiligt sind ein Urteil zu fällen. Einige Organisationen stellen bei Stadtfesten oder regionalen Veranstaltungen ihre Tätigkeiten vor. Zu diesem Zweck bauen die Vereine Informationsstände auf, die über das Ehrenamt berichten, praktische Beispiele geben und neue Mitglieder herzlich willkommen heißen.

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Aktives Vereinsleben dank ehrenamtlicher Helfer

Viele Vereine in Deutschland kommen nicht ohne ehrenamtliche Helfer aus. Das beginnt bereits bei den Müttern, die den Fahrdienst für den Fußballverein ihrer Kinder übernehmen, damit die jungen Kicker an einem Turnier teilnehmen können. Nach dem Spiel kümmert sich eine Mutter um die Reinigung der Mannschaftstrikots, während andere Helfer für die Verpflegung von Spielern und Zuschauern mit Würstchen, Salaten, Getränken, Kaffee und gespendetem Kuchen sorgen. Viele Übungsleiter sind ebenfalls ehrenamtlich tätig und sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Sport treiben können. Doch nicht nur Sportvereine sind auf freiwillige Helfer angewiesen. Auch Tierschutzvereine, Umweltschützer oder Wandervereine können jede helfende Hand gebrauchen. So kann man sich bereits ab dem 14. Lebensjahr als Helfer melden. Ob mit Hunden spazieren zu gehen, Essen an Bedürftige auszuteilen, beim Weihnachtsbasar der Kirchengemeinde auszuhelfen oder beim Schulfest der Kinder oder Enkelkinder Waffeln zu backen – für viele Hilfen ist keine spezielle Ausbildung nötig. Andere Tätigkeiten hingegen erfordern einige Kenntnisse, die den Helfern in kostenlosen Schulungen vermittelt werden. So lernen die Freiwilligen noch etwas dazu oder arbeiten sich in Bereiche ein, die sie schon immer interessiert haben. Um in einem Verein ehrenamtlich tätig zu werden, müssen die Helfer nicht unbedingt Mitglieder des Vereins werden. Oft ist ein Familienmitglied dem Verein beigetreten und fragt Oma, Opa, Vater, Mutter oder Geschwister, ob sie Lust haben, bei einer bestimmten Aktion oder regelmäßig auszuhelfen. Bei Interesse gibt der Vereinsvorstand des ausgesuchten Vereins gerne Auskunft über ehrenamtliche Tätigkeiten, für die noch Helfer gesucht werden.

Ehrenamtliche Hilfe bei Katastrophen

Wenn sich nationale oder internationale Katastrophen ereignen, haben viele Menschen den Wunsch, den Betroffenen zu helfen. Dazu stehen verschiedene Organisationen bereit, die ehrenamtlich organisiert sind. Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk (THW), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Malteser Hilfsdienst (MHD), Johanniter Unfallhilfe (JUH) oder der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) als Notfunkgruppe der Funkamateure sind immer auf der Suche nach Freiwilligen, die sich im Notfall als Helfer engagieren. Die Ansprechpartner bei diesen Organisationen informieren interessierte Mitbürger gerne telefonisch oder persönlich über die ehrenamtliche Tätigkeit. Da die Helfer im Katastrophenfall über Fachwissen oder bestimmte Fertigkeiten verfügen müssen, bieten die Organisationen regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen an. Die Mitglieder profitieren von den kostenlosen Seminaren nicht nur bei einem Einsatz, sondern auch im Privatleben oder in ihrem Beruf. Für einige Freiwillige stellt die Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation ein Sprungbrett für die Karriere dar. Andere Helfer schätzen die Gemeinschaft und das gute Gefühl, anderen Menschen beistehen zu können.

Wann Arbeitnehmer für das Ehrenamt von der Arbeit freigestellt werden

Berufstätige, die sich in ihrer Freizeit im Katastrophenschutz engagieren, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er sie für einen Einsatz freistellt. Der Arbeitgeber muss das Gehalt des Helfers weiterzahlen, auch wenn der Einsatz mehrere Tage dauert. Auch für Lehrgänge und Schulungen, zum Beispiel bei der freiwilligen Feuerwehr oder beim Technischen Hilfswerk, muss der Arbeitgeber auf seinen Angestellten verzichten. Die Freistellung gilt aber nur bei einem Ehrenamt in einer anerkannten Hilfsorganisation im Katastrophenschutz. Bei allen anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten besteht kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, außer wenn ein Angestellter als Schöffe tätig ist. Da Gerichtsverhandlungen zu den normalen Arbeitszeiten der ehrenamtlich Tätigen abgehalten werden, müssen Schöffen zu diesen Terminen von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden.

Ehrung am Ehrenamtstag

Wer sich ehrenamtlich engagiert, erfährt viel Zustimmung und Dankbarkeit von den Menschen, die die Hilfe in Anspruch genommen haben. Aber auch Politiker sind sich bewusst, dass die ehrenamtlichen Helfer in Deutschland unverzichtbare Arbeit leisten. Daher findet in den meisten deutschen Bundesländern regelmäßig ein Ehrenamtstag statt, an dem zahlreiche Helfer geehrt werden. In einzelnen Städten wird an diesem Tag ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie geboten. Ausgesuchte Ehrenamtliche erhalten als Dankeschön für ihre Arbeit eine Medaille, eine Urkunde oder einen Gutschein. Meist ist der Ehrenamtstag mit einer großen Informationsbörse verbunden, bei der sich viele Vereine und Organisationen vorstellen. Hier kommen interessierte Bürger mit den Mitgliedern der Vereine ins Gespräch und können sich über die verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten ausführlich informieren. Einige Bundesländer geben auch eine Ehrenamtskarte heraus. Helfer, die sich überdurchschnittlich oft in einem Ehrenamt engagieren, erhalten die Karte als besonderen Dank. Die Karte ermöglicht zum Beispiel einen reduzierten Eintrittspreis in verschiedene Museen, ins Theater, ins Kino oder ins Schwimmbad. Auch andere öffentliche Freizeiteinrichtungen und die Volkshochschulen bieten Ermäßigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarte. In einigen Gemeinden beteiligen sich auch die Geschäfte an der Karte und gewähren ihren Inhabern einen Rabatt beim Einkauf von Lebensmitteln, Kleidung, Brillen oder in der Apotheke. Die Karte ist als Ausgleich für die ehrenamtlichen Helfer gedacht, die keine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten.

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Ein Ehrenamt kann auch bezahlt werden

Eigentlich zeichnet sich ein Ehrenamt dadurch aus, dass die Helfer keine Vergütung für ihre Arbeit erhalten. Dafür sind ihnen die Dankbarkeit der Bedürftigen und die Anerkennung in der Gesellschaft sicher. Trotzdem erhalten einige Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung, ein Taschengeld als Anerkennung für ihre Tätigkeit oder eine sogenannte Übungsleiterpauschale. Dabei müssen die Helfer aber beachten, dass die Zahlungen, die sie für das Ehrenamt erhalten, teilweise auf Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Hartz IV oder Rente angerechnet werden. Außerdem müssen eine Übungsleiterpauschale oder andere Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Personen teilweise versteuert werden, sofern sie bestimmte Steuerfreibeträge übersteigen.

Wer im Interesse der Allgemeinheit unentgeltlich ehrenamtlich tätig ist und das Amt im Auftrag einer Schule, einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer Körperschaft ausübt, ist gesetzlich unfallversichert. Auch Helfer, die im Auftrag eines Vereins, einer Kommune oder eines Verbandes ehrenamtlich arbeiten, genießen den gesetzlichen Unfallschutz. Dazu müssen die Ehrenamtlichen keine Vereinsmitglieder sein. Erleidet ein ehrenamtlicher Mitarbeiter während seiner Tätigkeit oder auf dem Hinweg beziehungsweise dem Rückweg einen Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten oder zahlt sogar eine Rente. Anders sieht es mit Schäden aus, die ehrenamtliche Helfer unbeabsichtigt verursachen. Dazu sollten sich die Ehrenamtlichen bei ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen, ob die private Haftpflichtversicherung auch die Tätigkeit in einem Ehrenamt einschließt.

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