Kräftige Helfer auf Leihbasis ‒ die Miete eines Minibaggers für den Privatgebrauch
Die Verwendung eines Minibaggers vereinfacht eine Vielzahl von Arbeiten. Bei der Miete der kräftigen Helfer sollten Sie einiges beachten, um das Gerät optimal zu nutzen.
Was genau ist ein Minibagger?
Es gibt keine einheitliche Definition für Minibagger; die Grenze zum Midbagger und zum Bagger ist fließend. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Minibagger um eine Baumaschine mit wenig Gewicht und geringen Abmessungen. Das Leistungsspektrum bewegt sich zwischen drei Kilowatt und 17 Kilowatt, das Betriebsgewicht zwischen 300 Kilogramm und sechs Tonnen. Für die Einsatzmöglichkeiten sind die Abmessungen entscheidend. Die Größe von Minibaggern variiert zwischen 70 Zentimetern und anderthalb Metern. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei maximal fünf Stundenkilometern.
Ausstattung und Einsatzmöglichkeiten
Ausgestattet sind Minibagger sind in der Regel mit einem Raupenfahrwerk, meistens, jedoch nicht immer, mit einem Knickgelenk, einem kleinen Frontschild, dem Baggerausleger mit Anbaugerät sowie einer Fahrerkabine. Ergänzend kommen Zusatzgeräte wie Hydraulikhammer, Grabgefäß oder Erdbohrer hinzu. Die kompakten Helfer eignen sich aufgrund der geringen Abmessungen besonders gut für enge Arbeitsbereiche. Das Nutzungsspektrum richtet sich nach der Größe, dem Gewicht und dem Werkzeug. Es reicht vom Einsatz als Hydraulikhammer über Erdaushubarbeiten bis hin zur Reinigung von Fischteichen und Bauchläufen.
Wann lohnt sich das Mieten eines Minibaggers?
Benötigen Sie den Minibagger für wenige Einsätze, ist das Mieten eines Geräts in der Regel sinnvoller als der Kauf. Bei sehr großen Grundstücken, als Jagdpächter oder Fischteichbesitzer sowie bei umfangreichen Bauvorhaben kann es durchaus sein, dass sich die Anschaffung eines eigenen Baggers rechnet. Grundsätzlich gilt, je länger die Mietzeit und je höher die Leihgebühr, desto unrentabler wird das Ausleihen der kraftvollen Helfer. In Abhängigkeit von Größe und Gewicht sowie der Leistung bewegt sich die Leihgebühr zwischen 50 Euro und 250 Euro pro Tag. Hinzu kommt die Versicherungsgebühr, auf Wunsch der Transport und die Abholung sowie die Kaution. Die hinterlegte Kaution erhalten Sie nach der Rückgabe des Geräts allerdings zurück.
Grundvoraussetzungen für den Baggereinsatz
So praktisch es ist, mit einem Minibagger ein Loch auszuheben oder einen Hügel aufzuschütten, nutzt es wenig, wenn der Bagger schlichtweg nicht durch die Einfahrt passt. Messen Sie deshalb als Erstes die Breite der Zufahrtsmöglichkeiten. Bedenken Sie, dass es sich bei den Maßangaben nicht unbedingt um absolute Breiten handelt. Meistens stehen die Ketten etwas über. Besteht die Möglichkeit über ein Nachbargrundstück den zu bearbeitenden Bereich anzufahren, vergessen Sie nicht, dass Raupenfahrzeuge unschöne Spuren hinterlassen. Ihr Nachbar wird es Ihnen nicht danken, wenn sein Garten Schaden davonträgt. Ist der Weg zum Einsatzort selbst für einen Minibagger zu schmal, erübrigen sich alle weiteren Überlegungen.
Die Wahl des richtigen Baggers
Als Nächstes ist zu klären, für welchen Anwendungsbereich der Bagger benötigt wird, denn danach richtet sich die Ausstattung. Überlegen Sie, wo genau Sie die Maschine einsetzen möchten. Ein Minibagger mit kurzem Ausleger genügt möglicherweise nicht, um die gewünschte Tiefe des geplanten Aushubs zu erreichen. Andererseits besteht keine Notwendigkeit, ein Gerät mit langem Ausleger zu ordern, wenn damit ein flacher Gartenteich oder ein kleiner Bachlauf entstehen soll.
Welches Anbauteil für welchen Einsatz
Es gibt verschiedene Anbaugeräte für die unterschiedlichsten Anwendungen. Tieflöffel sind für Aushubarbeiten vorgesehen. Sie lassen sich schwenken, um den Aushub zur Seite zu bringen. Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, bietet der Markt diverse Modelle an. Gängig sind Felstieflöffel, Auswerflöffel, Trapezlöffel, Lehmlöffel, Grabräumlöffel, Verbaulöffel und Drainagelöffel. Hochlöffel bewegen das aufgenommene Gut nach vorne und oben. Für die Verladung lassen sie sich nach unten aufklappen. Bei Sieblöffeln handelte es sich nicht um Löffel im eigentlichen Sinne. Sie nehmen Material auf, zerkleinern, brechen, sortieren, mischen oder sieben es ab. Zweischalengreifern sind gegeneinander verschiebbare Löffel, die bei der Aufnahme von oben keinen Widerstand durch das verbleibende Baggergut benötigen. Zu den Löffeln gesellen sich Anbaugeräte wie Aufreißzahn, Erdbohrer oder Abbruchhammer. Der Greifzahn stellt eine Kombination aus Tieflöffel und Greifer dar. Er verbindet das Einsatzspektrum Abbruch, Rodungsbau, Sortierarbeiten, Asphaltausbau, allgemeine Lade- und Grabungsarbeiten sowie den Versatz von Wasserbausteinen. Mithilfe des Schnellwechselsystems sind die verschiedenen Anbauteile problemlos für den jeweiligen Zweck anpassbar. Schildern Sie bei der Bestellung Ihres Minibaggers dem Unternehmen genau, für welche Arbeiten Sie das Gerät benötigen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie das richtige Anbaugerät für Ihre Tätigkeiten erhalten.
Voraussetzungen für die Miete eines Minibaggers
Es besteht keine Führerscheinpflicht für das Fahren eines Minibaggers. Dennoch lohnt es sich, bei häufigem Gebrauch einen Kurs für den Erwerb eines Baggerausweises zu belegen. Die Kursgebühr liegt bei circa 1.000 Euro und dient Ihrer Sicherheit. Aufgrund ihres hohen Schwerpunkts sind die Geräte nicht einfach in der Handhabung. Gerade bei Erdaushubarbeiten kommt es immer wieder vor, dass Minibagger kippen. Sie erlangen eine gewisse Routine beim Umgang mit dem Minibagger und können im Schadensfall der Versicherung gegenüber entsprechend auftreten. Fühlen Sie sich unsicher und möchten an keinem Kurs teilnehmen, fragen Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, ob jemand Erfahrung mit dem Führen eines Baggers hat. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Minibagger mit Baggerführer zu ordern. Das erhöht zwar die Kosten, entbindet Sie jedoch von der Haftung. Achten Sie darauf, dass das Gerät über die jährlich vorgeschriebene U-VV-Überprüfung verfügt. Diese Prüfung stellt sicher, dass der Minibagger die Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Hilfreiche Tipps für den Umgang mit einem Minibagger
Beim Führen eines Minibaggers werden die Gefahren, die von nassen Böden ausgehen, häufig unterschätzt. Anders als die großen Brüder verfügt die kleine Maschine aufgrund ihres hohen Schwerpunkts über keine große Standsicherheit. Es besteht stets das Risiko, dass der Bagger bei Aushubarbeiten von dem Erdreich, auf dem er steht, abrutscht. Deshalb sollten Sie den Minibagger nur bei geeignetem Wetter verwenden. Achten Sie darauf, dass sich niemand im Aktionsbereich des Baggers befindet. Trifft der Baggerarm eine Person, kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Insbesondere Kinder und Tiere haben bei der Nähe eines Baggers nichts zu suchen.
Nutzen Sie den Bagger keinesfalls bei mehr als 15 Prozent Gefälle. Rutscht die Maschine ab, besteht kaum eine Chance sie aufzuhalten. Die Verwendung in geschlossenen Räumen ist ebenfalls tabu, selbst wenn sich damit Abrissarbeiten in einem Stall oder einer Scheune einfacher bewältigen ließen. Aufgrund des hohen Abgasausstoßes besteht Erstickungsgefahr. Nutzen Sie das Gerät für Arbeiten an Teichen oder Bachläufen, achten Sie darauf, dass die Ketten nicht über die halbe Kettenhöhe ins Wasser geraten. Dringt Flüssigkeit in die Kettenlager ein, erwarten Sie hohe Kosten. Versicherungen werten dies als Fahrlässigkeit, sodass der Versicherungsschutz erlischt. Schnallen Sie sich beim Führen des Minibaggers auf jeden Fall an. Kippt das Gerät bei einem gewagten Manöver oder durch einen unsicheren Stand, verhindert der Gurt eine unüberlegte Reaktion.
Der normale Impuls des Menschen ist es, im Kippmoment aus einem Fahrzeug zu springen. Sind Sie nicht schnell genug und fällt der Bagger auf Sie, haben Sie kaum eine Überlebenschance. Die stabilen Kabinen der Minibagger wurden so konstruiert, dass sie Ihnen ausreichend Schutz bieten.
Versicherungen: Nötiger als oftmals angenommen
Grundsätzlich gibt es für Minibagger keine Versicherungspflicht, sofern sie bauartgemäß die Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern nicht überschreiten. Bei Leihmaschinen bestehen die Unternehmen in der Regel auf den Abschluss einer Maschinenversicherung. Diese deckt Bedienungsfehler, unbeabsichtigte Beschädigungen durch den Maschinenführer sowie absichtliche Beschädigungen durch Dritte. Auch technische Störungen wie Kurzschlüsse, Überspannung, Überlastung sowie Fremdkörper sind in den Schutz eingeschlossen. Hinzukommen Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Frost oder Vereisung. Der Versicherungsschutz sollte zudem Diebstahl beinhaltet, die Geräte werden erstaunlich häufig entwendet.
Fazit
Das Mieten eines Minibaggers lohnt sich für die unterschiedlichsten Arbeiten im Außenbereich. Sie spart Zeit und Kraft. Es gibt die mechanischen Helfer in den verschiedensten Größen und Leistungsklassen. Sie benötigen keinen Führerschein für das Fahren eines Minibaggers, ein Baggerschein dient Ihrer Sicherheit und ist bei häufigem Gebrauch eine sinnvolle Investition. Eine Versicherung sollte auf jeden Fall neben den Standardabsicherungen Diebstahlschutz beinhalten. Nicht zu unterschätzen sind die Gefahren, die bei den Arbeiten von einem Minibagger ausgehen. Deshalb ist sowohl eine umfangreiche Einweisung durch den Verleiher als auch besondere Sorgfalt beim Umgang mit dem Gerät wichtig.
Linktipps zum Thema:
- http://www.kennstdueinen.de/branche-bauen-und-renovieren-310.html
- http://www.hkl-baumaschinen.de/baumaschinen/raupenbagger
- http://www.boels.de/mieten/erdbewegungsmaschinen/bagger
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