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Nicht lang fackeln: Das sind die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten

Ein Brand ist schnell entfacht und viele Angestellte wünschen sich in solchen gefährlichen Momenten einen kompetenten Brandschutzbeauftragten, der rasch Licht ins Chaos bringt.

Wie Unternehmen von einem Brandschutzbeauftragten profitieren

Viele Unternehmen empfinden den Brandschutz als lästige Pflicht. Dieser rangiert in der Hierarchie der notwendigen Übel häufig auf den hinteren Rängen, was ein Fehler ist. Ein Feuer in einem Unternehmen ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr, die auch immer die Bedrohung von Menschenleben bedeutet. Einige Brände löschten bereits vollständige Firmenexistenzen aus, was in solchen Fällen immer mit Arbeitsplatzverlusten einhergeht.

Studien zufolge kommt es nur bei etwa 30 Prozent aller Unternehmen nach einem Vollbrand zum Wiederaufbau. Viele andere Firmen haben noch Jahre später mit den Folgen eines Brandes zu kämpfen. Somit bedeutet Brandschutz, neben einem Plus an Sicherheit, auch immer Schutz von Arbeitsplätzen. Spätestens an diesem Punkt wird klar: Ein Brandschutzbeauftragter ist wichtig. Doch woher kommt dieser und welche Eigenschaften besitzt ein guter Brandschutzbeauftragter? Auf diese Fragen gibt es klare Antworten.

Die Aufgabegebiete eines Brandschutzbeauftragten

Obwohl die Verantwortlichkeit für den Brandschutz immer bei den Unternehmen selbst liegt, bewährte es sich in der Vergangenheit, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens teilweise den Brandschutz übernehmen. Darum macht es durchaus Sinn, wenn sich ein oder mehrere Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten weiterbilden lassen, die dann wiederum die Belegschaft in Sachen Sicherheit schulen. Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, neben den Mitarbeitern auch die Unternehmensleitung in allen Fragen der Schadenvorbeugung zu schulen und zu informieren.

Weitere Aufgabengebiete des Brandschutzbeauftragten sind das Beraten zu Arbeitsverfahren und zum Umgang mit Werkstoffen sowie das Mitwirken beim Erstellen von Arbeitsanweisungen, die den Brandschutz tangieren. Darüber hinaus nimmt der Brandschutzbeauftragte am Planen von Betriebsanlagen und am Entwickeln eines Konzepts zur Brandvermeidung teil. Er wartet und kontrolliert die Brandschutz-Installationen, kooperiert mit Feuerwehren und Aufsichtsbehörden und erstellt einen Brandschutzplan inklusive Fluchtwegen sowie einen Rettungsplan. Zu den weiteren Aufgaben zählen das Planen und Durchführen von Räumungsübungen, das Schulen der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sowie das Ausbilden weiterer Mitarbeiter und Brandschutzhelfer.

Die große Spannweite des Tätigkeitsfeldes eines Brandschutzbeauftragten zeigt auf, dass dieser auch Zugang zu allen Räumlichkeiten, technischen Anlagen und relevanten Informationen benötigt. Das bedeutet auch, dass der Brandschutzbeauftragte enge Kontakte mit der Unternehmensleitung pflegt, um mit dieser stets über organisatorische Neuerungen zu sprechen. Besonders wichtig ist dieser Schritt vor allem dann, wenn im Unternehmen viele zutrittsbeschränkte Bereiche vorhanden sind. Der Brandschutzbeauftragte kommt zudem regelmäßig zu allen Gremien der Unternehmensleitung hinzu, in denen der Brandschutz eine zentrale Rolle spielt.

Rauchmelder mit Bauplan

Sind Brandschutzbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben?

Prinzipiell fordert das Gesetz keine Brandschutzbeauftragten in kleineren Unternehmen. In der Industriebaurichtlinie sind Brandschutzbeauftragte erst ab einer Größe von mehr als 5000 Quadratmetern pro Geschoss gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings haben die einzelnen Bundesländer im Baurecht die Option, einen Brandschutzbeauftragten vorzuschreiben.

Vor allem bei Krankenhäusern, Kaufhäusern und großen Industrieunternehmen gibt es oftmals klare Vorgaben, da die Gefahrenlage in diesen Gebäuden häufig hoch ist. Viele Versicherungen bieten zudem vergünstigte Tarife an, wenn sich Unternehmen freiwillig um einen Brandschutzbeauftragten bemühen, auch wenn dies der Gesetzgeber nicht fordert. Die Berufsgenossenschaften geben ebenfalls nur Empfehlungen heraus, unter welchen Bedingungen das Bestellen eines Brandschutzbeauftragten empfehlenswert ist.

Einschätzen der Gefährdungslage durch Brandschutzbeauftragte

Der Brandschutzbeauftragte dient in Unternehmen dazu, Mitarbeiter zu allen Brandschutzthemen zu beraten und alle notwendigen Brandschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Grundlage für die Pläne des Brandschutzbeauftragten liefert das Beurteilen der Gefährdungslage in einem Unternehmen. Zudem gilt es auch, alle speziellen Forderungen der gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Das Einschätzen der Gefährdungslage ist dabei immer ein Stück weit Ansichtssache.

Darum kommt es auch auf die Erfahrung und das Urteilsvermögen des Brandschutzbeauftragten an, um möglichst alle Gefahrenquellen zu finden. Somit haben Brandschutzmaßnahmen viel mit Eigenverantwortung eines Unternehmens zu tun. Unternehmen profitieren also von einem Brandschutzbeauftragten, wenn dieser bereits einige Erfahrung im Bereich Brandschutz besitzt und die Gefährdungslage im Unternehmen als hoch einzuschätzen ist.

Besondere Gefährdungen im Rahmen des Brandschutzes ergeben sich durch die Art der Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes, durch chemische, biologische oder physische Einwirkungen sowie durch die Auswahl der Betriebs- und Werkstoffe (insbesondere Maschinen und Anlagen). Weitere Faktoren sind das Planen von Arbeitsabläufen, Fertigungsverfahren und Arbeitszeiten sowie unzureichend geschultes Personal.

Voraussetzungen, Qualifikation und Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten

Zu Zeiten, als die ersten Brandschutzbeauftragten Einzug in die Betriebe hielten, gab es kaum Vorschriften, die ein Brandschutzbeauftragter zwingend zu erfüllen hatte. Die Ausbildung der ersten Brandschutzbeauftragten variierte damals noch stark und reichte von einer Ausbildung als Feuerwehrmann bis hin zu einem Hochschulstudium mit Schwerpunkt Brandschutz.

Um in den Betrieben einen gewissen einheitlichen Standard zu garantieren, führten verschiedene Ausbildungs-Institutionen wie die gewerbliche Berufsgenossenschaft einheitliche Richtlinien für die Ausbildung und Qualifikation von Brandschutzbeauftragten ein. Diese Richtlinien (BGI 847) liefern heute die Basis für die Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten.

Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sind von vielen Mitarbeitern erfüllbar. Der Teilnehmer weist zunächst mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung vor. Für Betriebe mit erhöhter Brandgefahr empfiehlt sich zusätzlich eine der folgenden Qualifikationen: eine Ausbildung bei der Feuerwehr, zum Werksfeuerwehrfachmann/-Fachfrau, zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein (Fach-)Hochschulstudium mit dem Schwerpunkt Brandschutz.

Wenn ein Interessent einige dieser Voraussetzungen erfüllt, steht einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nichts mehr im Wege. Für einige angehende Brandschutzbeauftragte besteht zudem die Möglichkeit, eine verkürzte Ausbildung in Anspruch zu nehmen. Das ist dann der Fall, wenn der Interessent bereits über eine abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutztechniker oder zum Zugführer bei der Feuerwehr verfügt.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Meistens finanziert der Arbeitgeber die Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten, wenn die betreffende Person die Voraussetzungen erfüllt und im Unternehmen Bedarf besteht. Als Ausbildungseinrichtungen kommen verschiedene Institutionen in Frage: Neben den Feuerwehrschulen der einzelnen Bundesländer bieten auch einige Schadensversicherer und andere anerkannte Ausbildungseinrichtungen Fortbildungen in diesem Bereich an. Die Ausbildung umfasst 64 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten und lässt sich meist innerhalb von zwei Wochen absolvieren.

Erste Gehversuche als neuer Brandschutzbeauftragter

Nach dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung, ist der Weg nun frei für eine Bestellung als Brandschutzbeauftragter. In aller Regel erteilt das Unternehmen diesen Auftrag schriftlich, wobei es auch die genauen Aufgabenfelder festlegt. Auf diese Weise wissen alle Beteiligten, welche Aufgaben das Unternehmen von ihnen erwartet und wer für die jeweiligen Aufgabengebiete verantwortlich ist.

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Fazit

Um seine neue Funktion gewissenhaft auszuführen, benötigt der Brandschutzbeauftragte Zeit und einen gewissen Gestaltungs-Spielraum. Anstelle starrer zeitlicher Vorgaben gilt es, dem Brandschutzbeauftragten eine möglichst hohe zeitliche Flexibilität einzuräumen. Nur so ist davon auszugehen, dass dieser seine Motivation beibehält und seiner Aufgabe gewissenhaft nachgeht.

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