Operationsempfehlung: Brauchen Sie eine Zweitmeinung?
Beim hochgradig entzündeten Blinddarm muss operiert werden. Doch wie sieht es mit der Empfehlung zu Bandscheiben-OP oder Zahnimplantat aus? Hier erfahren Sie, wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist.
Die Zeiten, in denen die Entscheidung zu einer Operation den Ärzten als sogenannten Göttern in Weiß vorbehalten blieb, sind vorbei. Heutzutage ist der mündige und vor allem kritische Patient durchaus in der Lage, eine Operationsempfehlung zu hinterfragen und sich mit kompetenter Unterstützung seine eigene Meinung zu bilden. Hier finden Sie zehn typische Fälle, in denen sich eine Zweitmeinung lohnen kann.
1. Konservative Behandlungsmethoden wurden nicht ausgeschöpft
Bei einer Menge von Erkrankungen und Beschwerden ist der Grat für die Entscheidung Operation oder konservative Behandlung schmal. Ein Beispiel dafür sind einige Krankheitsbilder aus dem orthopädischen Bereich. Ist beispielsweise ein Bandscheibenvorfall, vor allem an der charakteristischen Stelle zwischen Lendenwirbelsäule und Kreuzbein, nicht mit schwerwiegenden Symptomen wie Taubheitsgefühlen, Lähmungen oder gar Inkontinenz verbunden, können auch konservative Behandlungsmethoden die Aussicht auf Erfolg bieten.
Hierzu gehören vor allem alle kranken- und sporttherapeutischen Anwendungen. Sie können nicht nur die Symptomatik wesentlich bessern, sondern den Patienten auch zu einem gesünderen Lebensstil bewegen. Mit Rückenschule und einer eventuellen Gewichtsabnahme sind Bandscheibenprobleme unter Umständen nachhaltig in den Griff zu bekommen.
2. Ein Abwarten ohne Operation ist gefahrlos möglich
Manchmal ist es einfach nur die Hoffnung auf eine spontane Besserung der Beschwerden, die dazu führt, dass ein Patient mit der Entscheidung für eine Operation erst einmal abwarten möchte. Ein Beispiel hierfür sind die Reizzustände an der Bizepssehne im Schulterbereich. Für diese mit oft starken Schmerzen verbundene Reizung ist oft eine Kombination aus ungünstigen anatomischen Verhältnissen und einseitiger Belastung, beziehungsweise Überbeanspruchung ursächlich.
Auch wenn zahlreiche Orthopäden, die gleichzeitig als Operateur fungieren, gerne zur OP raten, lohnt es sich vielfach, abzuwarten. In vielen Fällen bessern sich Beweglichkeit und Beschwerden in der betroffenen Schulter spontan ohne operativen Eingriff.
3. Die Erkrankung zeigt keinerlei oder nur geringe Symptomatik
Oft kommt eine Empfehlung zur Operation für den Betroffenen sehr plötzlich. Etwa dann, wenn es sich um einen absoluten Zufallsbefund handelt. Wird ihr Arzt beispielsweise im Rahmen einer ganz anderen Untersuchung auf ein Überbein an Ihrem Fuß aufmerksam und rät Ihnen, dieses operativ entfernen zu lassen, sind Sie ganz unvermittelt mit der möglichen Notwendigkeit einer Operation konfrontiert.
In Zukunft könnten nämlich eventuelle Beschwerden in Form eines weiteren Wachstums oder Schmerzen auftreten. Ohne jegliche Beschwerden fällt einem Patienten eine Entscheidung zu einer Operation jedoch nicht leicht. Auch hier lohnt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen. Vor allem dann, wenn die Diagnose und OP-Empfehlung vom Hausarzt gestellt wurde und man gerne den Rat eines Spezialisten hören möchte.
4. Die OP ist mit hohen Risiken verbunden
Nicht jede Operation verläuft problemlos und manchmal steht das Risiko des Eingriffs deutlich im Vordergrund. Es gibt Operationen, die das Erkrankungsbild im Falle eintretender Komplikationen noch verschlimmern können. Ein Beispiel dafür sind orthopädische Eingriffe, die die Beweglichkeit der betroffenen Gelenke im Endeffekt vielleicht noch reduzieren.
Zudem gibt es gefährliche Eingriffe im Bereich von Herz oder Gehirn, deren Ausgang schwer abzusehen ist. Darüber hinaus ist eine Operation grundsätzlich riskanter, wenn Vorerkrankungen bestehen. Bei Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen, massivem Übergewicht oder Allergien gegen bestimmte Medikamente ist die OP-Entscheidung gründlich im Hinblick auf Nutzen und Risiko abzuwägen. Eine Zweitmeinung kann dabei helfen.
5. Der OP-Erfolg ist sehr fraglich
Hellhörig sollten Sie als Patient auch dann werden, wenn man Ihnen eine Operation als Alternative der Therapie aufzeigt, deren Ergebnis kaum abzusehen ist. Eine OP, die nur möglicherweise zu einem Erfolg führen könnte, sollte besonders kritisch überlegt werden. Schließlich stehen den unsicheren Ergebnissen in vielen Fällen die Risiken einer Vollnarkose sowie mögliche Komplikationen und Spätfolgen gegenüber. Informieren Sie sich daher in diesen Fällen im Rahmen einer Zweitmeinung bei einem kompetenten und erfahrenen Spezialisten, wie die Erfolgsrate bei dieser Operation im Allgemeinen aussieht und wie hoch er speziell Ihre persönlichen Erfolgsaussichten angesichts Ihres individuellen Erkrankungs- beziehungsweise Beschwerdebildes einschätzt.
6. Sie haben große Angst vor der Operation
Die OP-Angst sollte nicht unterschätzt werden. Für sie gibt es unterschiedliche Gründe. Manche Patienten fürchten, nicht mehr aus der Narkose aufzuwachen, andere haben Angst vor möglichen Komplikationen, Nebenwirkungen oder Spätfolgen. Vielfach kann hier die Zweitmeinung helfen, indem geklärt wird, ob eine Operation aus medizinischen Gründen wirklich unumgänglich ist.
Wenn nein, kann sich der Patient alternative Therapieoptionen vorstellen lassen. Wenn ja, geht der Patient bewusster im Hinblick auf seinen Nutzen in die Operation und kann seine Ängste im Vorfeld noch einmal gründlich mit einem kompetenten und einfühlsamen Mediziner besprechen. Oft helfen genaue Informationen deutlich dabei, die häufig irrationalen Ängste zu zerstreuen.
7. Die OP ist mit hohen Kosten verbunden
Manchmal handelt es sich bei vorgeschlagenen Operationen auch um Eingriffe, die von privatärztlicher Seite aus vorgeschlagen werden. Insbesondere dann, wenn der Mediziner auch gleichzeitig der Operateur wäre, der finanziell von der OP profitiert, lohnt es sich häufig, genauer hinzuschauen. Ist die Operation bei mir tatsächlich notwendig? Profitiere ich wirklich von diesem Eingriff?
Gibt es womöglich alternative Eingriffe, die von den Krankenkassen bezahlt werden? Wer solche Fragen mit sich herumträgt, sollte nicht gleich in eine womöglich teure und vielleicht sogar unnötige Operation einwilligen. Eine Zweitmeinung von einem unabhängigen Arzt ohne eigene privatärztliche Tätigkeit kann hier bei der schwierigen Entscheidung helfen.
8. Sie möchten die Konsequenzen der Operation nicht tragen
Bei manchen Operationen ist es so, dass auch eine gelungene Operation mit Einschränkungen für das weitere tägliche Leben verbunden sein kann. Etwa dann, wenn Sie Schmerzzustände in einem Gelenk haben, die sich beheben lassen, wenn das Gelenk operativ versteift wird. Hier müssen Sie sich genau überlegen, wie stark Sie Ihr jetziger Zustand einschränkt und inwieweit Sie mit den Folgen leben können. Das gilt auch für Totaloperationen im gynäkologischen Bereich, die zwar gewisse Beschwerden beheben können, dafür aber zur Unfruchtbarkeit, beziehungsweise zum Beginn der Menopause führen. Lassen Sie sich hier im Rahmen einer Zweitmeinung über OP-Folgen und mögliche Alternativtherapien beraten!
9. Die Art der Operation wurde noch nicht oft durchgeführt oder ist umstritten
Manche Operationen können beim Patienten ein Unbehagen auslösen, weil sie von der Sache her neu sind und daher noch nicht oft durchgeführt wurden. Zahlen im Hinblick auf den Langzeiterfolg fehlen und auch die Operateure in Ihrer Umgebung haben nicht viele Fallzahlen vorzuweisen. Hier macht eine Zweitmeinung Sinn. Zudem können Sie sich Informationen zum Beispiel auch bei auf Ihr Krankheitsbild spezialisierten Verbänden und Patientenorganisationen oder bei Ihrer Krankenkasse holen.
Das Gleiche sollten Sie übrigens auch tun, wenn eine OP-Methode schon in negative Schlagzeilen geraten ist, Ihnen aber dennoch empfohlen wurde.
10. Das Vertrauen in den behandelnden Arzt fehlt
Diese wichtige Ursache für eine Zweitmeinung sollte keineswegs unterschätzt werden. Vielleicht ist sie im Hinblick auf eine Entscheidung pro oder kontra Operation sogar am wichtigsten. Glauben Sie, dass die Diagnostik Ihres Arztes ausreichend war, um die OP zu begründen? Hat Ihnen Ihr Arzt alles über mögliche alternative Therapien gesagt?
Fühlen Sie sich mit Ihren Beschwerden ernst genommen, als mündiger Patient gesehen und in der Praxis gut aufgenommen? Wenn Sie eine dieser Fragen nicht vorbehaltlos bejahen können, sollten Sie sich das Recht auf eine Zweitmeinung nehmen. Denn neben körperlichen Aspekten ist es wichtig, dass Sie auch einen Arzt finden, der Sie ganzheitlich mit Ihren eventuellen Ängsten und Bedenken sowie Ihrer aktuellen seelischen Verfassung berät und behandelt.
Fazit
Es sind nicht immer die markanten und objektiven Tatsachen, die Sie dazu bewegen könnten, sich bei einer konkreten Empfehlung zur Operation eine Zweitmeinung einzuholen. Manchmal reicht schon ein Bauchgefühl, dass ein klärendes Gespräch mit einem weiteren Arzt sinnvoll machen kann. Medizinische Tatsachen sollten in die OP-Entscheidung ebenso einfließen wie Erfolgsaussichten und Ihre persönliche, zum Beispiel psychische und soziale, berufliche und finanzielle Situation.
Handlungsfähig sind Sie im Grunde nur vor der Operation. Wenn Sie mit einem unguten Gefühl in eine OP gehen und anschließend mit dem Ergebnis hadern, ist dies der ungünstigste Fall. Lassen Sie sich dagegen bewusst und mit einer fachkundigen Zweitmeinung im Rücken operieren, stehen die Chancen gut, dass Sie sich für die individuell beste Behandlungsoption entschieden haben.
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