So hilft der Notar bei privaten und geschäftlichen Verträgen
Als Rechtsberater ist der Notar im Grundstücksrecht, im Gesellschaftsrecht und im Familienrecht tätig. Er erstellt Verträge, die es nach rechtlichen Vorschriften amtlich zu beurkunden gilt.
Für viele Verträge besteht in Deutschland Formfreiheit. Wenn die Vertragsparteien über den Inhalt einig sind, ist es erlaubt, Vertragswerke mündlich abzuschließen. Im Handwerk und unter Kaufleuten besiegelt ein Handschlag häufig noch heute einen rechtsgültigen Vertrag. Beide Vertragspartner fühlen sich den gegenseitigen Vereinbarungen verpflichtet und erfüllen diese vertragsgemäß, selbst wenn die Bedingungen nicht schriftlich festgehalten sind. Es gibt aber einige Verträge, die Sie zur Sicherheit für beide Beteiligte besser in Schriftform dokumentieren.
Wenn ein noch höheres Maß an Verbindlichkeit gefordert ist, empfiehlt sich eine amtliche Beurkundung. In einigen Fällen ist das Beurkunden durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Beispielsweise ist es nur durch einen notariell besiegelten Kaufvertrag möglich, eine Immobilie zu verkaufen und das Eigentum rechtswirksam zu übertragen. Doch in welchen Fällen sind Sie gezwungen, einen Notar mit dem Abschluss eines Vertrags zu beauftragen? Als Richtlinie gilt: Für Verträge im Grundstücksrecht, im Gesellschaftsrecht und im Familienrecht ist das notarielle Beurkunden vorgeschrieben. Somit ist der Notar der erfahrene Rechtsberater für private und geschäftliche Rechtsgeschäfte.
Das Grundstücksrecht als wichtiges Tätigkeitsfeld
Um Immobilien zu kaufen oder zu verkaufen, ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag erforderlich. In Deutschland besteht für das Übertragen des Eigentums an einer Immobilie Notarzwang. Schließen Sie den Vertrag ohne Notar ab, ist er rechtlich nicht gültig. Der Notar ist für das Erstellen des Kaufvertrags und alle sich anschließenden Abläufe zum Übertragen des Eigentums zuständig. Außerdem ist er der Ansprechpartner bei Schenkungen, bei Grundschuldbestellungen und beim Eintragen von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch. Eine häufig beanspruchte Aufgabe ist das Erstellen von Immobilienkaufverträgen. Der Kauf und Verkauf von Grundstücken oder Immobilien hat für Käufer und Verkäufer erhebliche Auswirkungen. Das Objekt hat nicht selten einen sechsstelligen Wert, auch höhere Summen sind realistisch.
Häufig nimmt der Käufer eine Finanzierung auf, die er viele Jahre lang zurückzahlt. Damit sich Käufer und Verkäufer über ihre Rechte und Pflichten aus dem Kauf im Klaren sind, hat der Gesetzgeber Formvorschriften für das Übertragen von Immobilien erlassen. Missachten Sie diese Formvorschriften, ist der Vertrag nicht gültig. Um einen Grundstückskaufvertrag abzuschließen, kontaktieren Sie einen Notar Ihres Vertrauens. Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie haben Sie als Käufer die freie Wahl. Darüber hinaus verfügen Sie über die Möglichkeit, einen Fachmann vor Ort mit dem Protokollieren zu beauftragen. Der Notar schickt Ihnen einen Entwurf des Kaufvertrags noch vor dem Termin für die Beurkundung zu, damit Sie alle Bedingungen in Ruhe prüfen. Während des Beurkundens liest der Notar den Vertrag im Beisein von Käufer und Verkäufer vor und beantwortet Fragen. Insbesondere die Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien stehen hier im Mittelpunkt. Am Ende unterschreiben beide Beteiligte den Vertrag. Danach leitet der Notar die weiteren Schritte ein.
Dazu gehören vor allem das Bestellen der Grundschuld zum Absichern der Finanzierung, das Anweisen der Kaufpreiszahlung und das Eintragen des Eigentumsübergangs ins Grundbuch. Neben dem Kauf und Verkauf von Immobilien sind Schenkungen von Häusern und Wohnungen ein weiteres Tätigkeitsfeld. Da das Eigentum auch bei einer Schenkung durch das Eintragen im Grundbuch zu übertragen ist, ist wiederum ein Notar einzuschalten. Selbst um eine Grunddienstbarkeit an einem Grundstück eintragen zu lassen, sind Sie gezwungen, den Rechtsexperten einzuschalten. Solche Grunddienstbarkeiten sind beispielsweise Nutzungsrechte an einem bestimmten Grundstück oder das Eintragen eines lebenslangen Wohnrechts. Das Grundstücksrecht macht einen wichtigen Teil der täglichen Arbeiten in der Kanzlei eines Notars aus. Doch auch im Familienrecht sind die Rechtsexperten Ihre Ansprechpartner.
Zuverlässige Hilfe im Familienrecht
In familiären Fragestellungen tritt der Notar häufig als Zeuge und als neutraler Berater von beiden Parteien auf. Zu den typischen Vertragsarten gehören Ehe- und Partnerschaftsverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Ein Ehe- und Partnerschaftsvertrag ist empfehlenswert, wenn mindestens einer der Partner Vermögen im größeren Umfang in die Ehe mitbringt. So sichert er sich schon vor der Hochzeit rechtlich gegen finanzielle Folgen einer Scheidung oder Trennung ab. Beispielsweise ist es möglich, eine Gütertrennung juristisch zu vereinbaren. Dann ist schon vor der Hochzeit festgelegt, wie das gemeinsam erwirtschafte Vermögen bei einer Scheidung aufzuteilen ist.
Ob Sie Ehe- und Partnerschaftsverträge für unromantisch halten oder sie als wichtige Absicherung für den Notfall erachten, ist natürlich eine Frage der persönlichen Einstellung. Um aber beide Partner umfassend und objektiv zu beraten, ist ein Notar für das Erstellen des Vertrags hinzuzuziehen. Dadurch stellen Sie sicher, dass beide Partner keine Nachteile zu erwarten haben. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind ebenfalls wichtige Tätigkeitsfelder für Notare. Oftmals ist ein alter oder pflegebedürftiger Mensch nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen. Dann beauftragt er Kinder, Enkelkinder oder andere nahestehende Personen, in seinem Sinn zu handeln. Das medizinische Betreuen im Krankenhaus gehört ebenso dazu wie das Vertreten bei Bankgeschäften oder anderen Rechtsgeschäften. Zwar ist es möglich, dazu passende Formulare im Internet herunterzuladen.
Wahrscheinlich ist aber, dass ein Arzt oder eine Bank solche Vordrucke nicht anerkennt. Eine notariell erstellte Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind die sicheren Varianten, um sich nicht auf die Onlinevordrucke zu verlassen. Im Interesse Ihrer Hinterbliebenen ist es ebenfalls wichtig, frühzeitig aktiv zu werden. Veranlassen Sie alle rechtlichen Formalitäten, damit Ihre Familie im Fall des Falles abgesichert ist. Ein gültiges Testament lassen Sie am besten auch von einem Notar anfertigen. Er stellt sicher, dass Sie alle Vorschriften an Form und Inhalt einhalten. Ein unberücksichtigter oder benachteiligter Erbe kommt dann nicht auf den Gedanken, Ihren letzten Wunsch nach Ihrem Tod anzufechten.
Unverzichtbarer Partner im Gesellschaftsrecht
In privatrechtlichen Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Grundstücken sowie Immobilien und um familiäre Absicherungen ist der Notar ein wichtiger Helfer. Nicht minder bedeutend ist er für Unternehmer. Wenn Sie als Selbstständiger Fragen von großer juristischer Tragweite für Ihr Unternehmen zu klären haben, ist der Notar Ihre Kontaktperson. Zu den häufigsten Fragestellungen gehören der Abschluss von Gesellschafter- oder GmbH-Verträgen. Planen Sie einen Wechsel des Geschäftsführers, schließen Sie besser einen notariellen Vertrag ab. Hier sind Rechte und Pflichten von beiden Partnern zweifelsfrei dokumentiert.
Das Feld an Themen, bei denen das Beraten durch einen Notar von großer Bedeutung ist, ist heute noch weit gefasst. Nicht in allen Fragen ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt es sich, wenigstens eine Beratung bei einem Fachmann für Rechtsfragen durchzuführen und danach die wichtigsten Eckpunkte einer Vereinbarung dokumentieren zu lassen. So ist am Ende zweifelsfrei festgehalten, welcher Vertragspartner welche Rechte und Pflichten hat. Streitigkeiten lassen sich dadurch schon frühzeitig auf ein Minimum reduzieren.
So finden Sie einen guten Notar
Beim Kauf einer Immobilie sind Sie in der Wahl Ihres Notars frei. Es besteht also keine Notwendigkeit, einen bestimmten Fachmann hinzuzuziehen. Sie haben vielmehr die Möglichkeit, nach Wunsch und Vorliebe eine Kanzlei bei Ihnen vor Ort zu beauftragen. Vielleicht haben Sie aber auch im Bekanntenkreis schon von einem Experten gehört, der sich durch sorgfältiges Beraten oder schnelles Bearbeiten auszeichnet. Fragen Sie bei Bedarf in Ihrem Umfeld nach einer guten Empfehlung und suchen Sie dann den Fachmann Ihres Vertrauens auf. Unterschiede bei den Kosten sind nicht zu befürchten.
Die Auslagen für das Erstellen des Vertrags und das Beurkunden sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich festgelegt. Sie richten sich nach Geschäftswert und nach dem Kaufpreis bei Immobiliengeschäften. Der Notar hat hier keinen Verhandlungsspielraum zu Ihren Gunsten. Umgekehrt hat er aber auch nicht die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Deshalb fällen Sie Ihre Entscheidung für einen Notar unabhängig von den Kosten, die für das Erstellen des Vertrags und das Beurkunden zu veranlagen sind.
Fazit
Das Tätigkeitsfeld eines Notars ist heutzutage weit gefasst. Es deckt grundstücksrechtliche, familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen ab. Der Notar übernimmt die Rolle eines Zeugen und eines unabhängigen Beraters, der beide Vertragsparteien neutral informiert. Dadurch stellt der Gesetzgeber sicher, dass alle Beteiligten die Rechte und Pflichten aus wichtigen Verträgen verstehen und sich nicht zum Vertragsabschluss gedrängt fühlen.
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