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Ungeahnte Firmenpotentiale aufdecken: über das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers

Wirtschaftsprüfer sind Experten der Finanzbuchhaltung und des Rechnungswesens. Sie überprüfen Buchführung und Jahresabschlüsse von Firmen und helfen, versteckte Posten aufzudecken und wirtschaftliche Potenziale zu erkennen.

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers

Beim Wirtschaftsprüfer handelt es sich einerseits um einen Beruf, zum anderen um ein öffentliches Amt. Das Aufgabenfeld eines Wirtschaftsprüfers setzt sich in erster Linie aus Unternehmens- und Steuerberatung sowie einer Sachverständigentätigkeit zusammen. Einen zentralen Bestandteil im Berufsalltag eines Wirtschaftsprüfers stellen wirtschaftliche Prüfungen von Unternehmensbilanzen dar.

Der Weg zum Beruf des Wirtschaftsprüfers

Um sich zum Wirtschaftsprüfer zu qualifizieren, gelten diverse Standards und Anforderungen an Ausbildung und Zulassungsprüfung. Grundsätzlich ist in der Regel ein einschlägiges Studium erforderlich, dass den Aspiranten auf dem Gebiet der Finanzwelt und Ökonomie schult. So bildet ein wissenschaftliches Hochschulstudium üblicherweise den ersten Schritt auf dem Weg zum Wirtschaftsprüfer. Eine Vielzahl von Wirtschaftsprüfern belegt Studiengänge wie Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- oder Steuerrecht, Volkswirtschaftslehre und ähnliches. Etwa 85 Prozent der derzeit beruflich tätigen Wirtschaftsprüfer haben ihre Karriere mit einem derartigen Studium begonnen.

Allerdings stellt ein Studium mit Schwerpunkt auf Finanzen und Wirtschaft keine zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer dar. Entscheidend ist hierbei vielmehr, das Wirtschaftsprüfungsexamen erfolgreich abzulegen. Um die Prüfung anzutreten, ist lediglich ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule erforderlich. In Bezug auf das absolvierte Studienfach existieren keinerlei Vorgaben. Jedoch gilt zu betonen, dass sich Absolventen einschlägiger Studiengänge mit dem Examen um ein Vielfaches leichter tun, als Hochschulabgänger aus fachfremden Studiengängen. Denn die Anforderungen des Examens an Fachkenntnisse aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften sind enorm hoch.

Das Wirtschaftsprüfungsexamen

Die Voraussetzung zur Zulassung als Wirtschaftsprüfer stellt ein Staatsexamen dar. Zur Prüfung zugelassen sind alle Hochschulabsolventen sowie Personen, die mehrere Jahre lang für einen Wirtschaftsprüfer tätig waren und dementsprechend über ausreichend Berufserfahrung und Fachwissen verfügen. Vorgeschrieben ist, dass die Prüflinge wenigstens über einen Zeitraum von drei Jahren in einschlägigen Bereichen beschäftigt waren, zum Beispiel bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sämtliche Regelungen in Bezug auf das Examen sind in der Wirtschaftsprüferordnung festgeschrieben.


Darüber hinaus gibt es eine Reihe von persönlichen Ansprüchen an die angehenden Wirtschaftsprüfer, um das Examen ablegen zu dürfen. Dazu zählen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie allgemein ordentliche Vermögensverhältnisse. Auch muss das Recht vorhanden sein, ein öffentliches Amt innezuhaben. Außerdem müssen die Bewerber nach gesundheitlichen Aspekten geeignet sein und sich entsprechend den Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers verhalten.

Die Wirtschaftsprüferkammer führt das Examen durch, wobei die Aufgaben bundesweit gleich sind. Grundsätzlich gilt die Prüfung als sehr anspruchsvoll. Die Prüfungsaufgaben erstrecken sich über die Gebiete Wirtschafts- und Steuerrecht, Unternehmensbewertung, Prüfungswesen sowie angewandte Betriebswirtschaftslehre. Das Examen setzt sich aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Anteil zusammen. Eine Ablegung der Prüfung ist zweimal jährlich möglich. An erster Stelle steht der schriftliche Teil, der den Prüfling ab einem festgelegten Notenschnitt für die mündliche Prüfung qualifiziert. Wer durch die Prüfung fällt, bekommt zweimal die Chance zur Wiederholung des Examens. Personen, die bereits Berufserfahrung als Steuerberater gesammelt haben, besitzen das Recht zur Verkürzung der Prüfung.

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Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers

Ein Wirtschaftsprüfer übt nicht nur seinen Beruf aus, sondern bekleidet damit zur gleichen Zeit auch ein öffentliches Amt. Die Wirtschaftsprüferordnung fasst die zentralen Aufgaben des Berufsbildes zusammen. Als Hauptbestandteile des Berufs sind darin die Prüftätigkeit, die Gutachtertätigkeit sowie die Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung aufgeführt.


Im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit beschäftigt sich der Wirtschaftsprüfer mit Überprüfungen der Firmenwirtschaft. Dabei ist er für die Vorbehaltsaufgaben zuständig, Jahres- und Unternehmensabschlüsse sowie Lageberichte zu prüfen. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und vom Wirtschaftsprüfer jedes Jahr vorzunehmen. Hierzu gehört auch, die erfolgreiche Prüfung abschließend zu bestätigen und die entsprechenden Resultate der Prüfung mitzuteilen.


Dazu zählen außerdem international anerkannte und festgelegte Grundsätze der Prüfung und Rechnungslegung. Im Blickpunkt des Wirtschaftsprüfers stehen neben Konzern- und Jahresabschlüssen auch weitere Arten von Prüfungen, die laut Gesetz im Unternehmen regelmäßig durchzuführen sind. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Sonderprüfungen des Aktiengesetzes. Bedingt durch seine hohe Expertise auf dem Gebiet trägt die Firma dem Wirtschaftsprüfer in zahlreichen Fällen auch zusätzliche Prüfungen auf, die Bestandteil der Betriebswirtschaft sind. An dieser Stelle sind beispielhaft sogenannte Unterschlagungsprüfungen zu nennen.


Als Sachverständiger seines Fachs übernimmt der Wirtschaftsprüfer neben seiner Prüfungstätigkeit auch eine Gutachterfunktion. Diese Aufgabe umfasst sämtliche Sphären der ökonomischen Führung von Betrieben. In diesem Zusammenhang führt der Wirtschaftsprüfer auch eine Unternehmensbewertung durch. Darüber hinaus ist dem Wirtschaftsprüfer unter bestimmten Umständen eine Rechtberatung von Firmen erlaubt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Wirtschaftsprüfer ohne eine entsprechende rechtliche Beratung des Unternehmens seinen Hauptaufgaben nicht in ausreichendem Maß nachzukommen vermag.


Eine der Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers ist die steuerliche Beratung von Firmen. Die Unternehmen erhalten hierbei kompetente Hilfestellungen in Fragen der Kalkulation und Abführung diverser Steuern. In diesem Zusammenhang ist der Wirtschaftsprüfer auch befugt, das jeweilige Unternehmen rechtlich vor Gerichten oder Finanzbehörden zu vertreten und zu verteidigen. Die Unternehmensberatung als weitere Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers umfasst sowohl die betriebswirtschaftliche als auch die unternehmerische Beratung von Firmen.

Der Wirtschaftsprüfer und seine Berufspflichten

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers geht mit einem hohen Maß an Verantwortung einher. Im Hinblick auf seine anspruchsvollen Aufgaben hat der Wirtschaftsprüfer deshalb bestimmten Berufspflichten nachzukommen. Diese Pflichten sind ebenso wie seine Berufsaufgaben in der Wirtschaftsprüferordnung festgelegt.

An erster Stelle dieser Berufspflichten steht das berufswürdige Verhalten, auf das der Wirtschaftsprüfer stets Acht zu geben hat. Ausschlaggebend ist hierbei, dass dieses Verhalten nicht nur während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gefordert ist. Stattdessen hat sich der Wirtschaftsprüfer auch außerhalb seines Berufsalltags berufswürdig zu benehmen. Hintergrund ist, sich dem entgegengebrachten Vertrauen entsprechend würdig zu verhalten.
Eine weitere Berufspflicht des Wirtschaftsprüfers ist die Eigenverantwortung. Damit ist gemeint, dass der Wirtschaftsprüfer seine beruflichen Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen hat. Das bedeutet, dass er selbst sich ein Urteil über die Entscheidungen bildet, die er treffen muss.


Allerdings sind heutzutage zahlreiche Wirtschaftsprüfer bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beschäftigt. Bedingt durch die Struktur dieser Gesellschaften ist es nicht möglich, dass jeder einzelne angestellte Wirtschaftsprüfer diese Berufspflicht erfüllt, da oftmals mehrere Prüfer zusammenarbeiten. Jedoch erfüllt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf gesamter Ebene nach wie vor die Berufspflicht der Eigenverantwortung.

Gewissenhaftigkeit ist ebenfalls eine zentrale Berufspflicht des Wirtschaftsprüfers, die sich aus der großen ihm übertragenen Verantwortung ableitet. Sämtliche Aufträge von Unternehmen sind fachgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Auch auf die Rekrutierung von Mitarbeitern ist dieser Grundsatz anzuwenden. Die Bewerber müssen sowohl aus fachlicher als auch aus charakterlicher Sicht für die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer geeignet sein. Zudem impliziert die Einstellung neuer Mitarbeiter die Pflicht zu deren kontinuierlicher Fortbildung.


Weitere zentrale Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers sind Unbefangenheit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Keinerlei Bindungen dürfen die Entscheidungen des Wirtschaftsprüfers beeinflussen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um wirtschaftliche, private oder rechtliche Bindungen oder Beziehungen handelt. Gutachten sind prinzipiell auf unparteilicher Basis zu erstellen. Schließlich zählt die Verschwiegenheit zu den Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers. Diese Pflicht beruht auf der Tatsache, dass der Wirtschaftsprüfer Einblick in streng vertrauliche Daten von Firmen erhält. Diese Verschwiegenheit stellt die Basis für die Zusammenarbeit und das Vertrauen der Firmen dar.

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Fazit

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers umfasst eine Vielzahl an komplexen Aufgabenbereichen. Allen gemeinsam ist, dass ihre Bearbeitung mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden ist. Denn der Wirtschaftsprüfer arbeitet in der Regel auf der Grundlage von streng vertraulichen Wirtschaftsdaten seiner Mandanten, weshalb Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit zu seinen wichtigsten Tugenden und Berufspflichten zählen. Wer sich in der Sphäre der Finanzen und Buchhaltung von Firmen zu Hause fühlt, für den stellt der Beruf des Wirtschaftsprüfers eine interessante Option dar.


Als Wirtschaftsprüfer bezeichnen darf sich erst, wer das entsprechende Zulassungsexamen erfolgreich abgelegt hat. Im Anschluss daran können Wirtschaftsprüfer ihre Arbeit aufnehmen und sich zudem über ein stattliches Gehalt freuen. Dies liegt zu Beginn der beruflichen Karriere zwar meist noch deutlich unter dem Durchschnittsgehalt von Wirtschaftsprüfern. Steigerungen sind, bei entsprechender Leistung und renommierten Mandanten beziehungsweise Firmen, jedoch rasch möglich. Auch stellt der Beruf des Wirtschaftsprüfers eine interessante Möglichkeit für Absolventen betriebswirtschaftlicher oder steuerrechtlicher Studiengänge dar, die sich im bisherigen Beruf umorientieren wollen oder nach neuen Herausforderungen suchen. Mit Sicherheit ist die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer ein Beruf, der ausgezeichnete Karrierechancen verspricht.



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