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Unverzichtbar? Über die Berufshaftpflicht für Gewerbetreibende und Selbstständige

Selbstständige müssen die Kosten für ihren Betrieb im Auge behalten. Teure Versicherungen schmälern den Gewinn. Ist die Berufshaftpflicht für Ihr Unternehmen unverzichtbar?

Haftungsgrundlagen eines Unternehmens

Genau wie Privatpersonen haften Unternehmen für alle Schäden, die einer dritten Person durch den Geschäftsbetrieb am Eigentum, dem Körper oder sonstigen Rechten entstehen. Jeder Betrieb ist grundsätzlich in unbegrenzter Höhe zum Schadenersatz verpflichtet. Ist die Vermögenssituation des Unternehmens nicht ausreichend, kann der Geschädigte je nach Rechtsform des Unternehmens auf den Inhaber durchgreifen.

Dieser haftet dann zusätzlich mit seinem kompletten Privatvermögen, in der Höhe ebenfalls unbegrenzt. Schon allein daraus ergibt sich, dass eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht für jeden Selbstständigen und Gewerbetreibenden unbedingt sinnvoll ist. So können Sie existenzielle finanzielle Forderungen abgeben oder durch den Versicherer abwehren. Insbesondere im Handwerksbereich verlangen viele Bauherren den Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.

Auf diese Weise kann er bei möglichen Schäden an der Bausubstanz Forderungen stellen. Auch bei Aufträgen von öffentlich-rechtlichen Stellen ist für Selbstständige oft der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung notwendig, um überhaupt in der Ausschreibung berücksichtigt zu werden.

Pflichtversicherungen für bestimmte Selbstständige

Bestimmte Berufsgruppen dürfen überhaupt nicht auf eine Berufshaftpflicht verzichten. So ist sie zum Beispiel für Steuerberater, Rechtsanwälte und Versicherungsvermittler zwingend vorgeschrieben. Ohne den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erhalten diese Berufsgruppen keine Zulassung für ihr Gewerbe. Interessanterweise ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei Ärzten nicht direkt vorgeschrieben. Allerdings gibt es praktisch keinen Mediziner, der keine entsprechende Absicherung abgeschlossen hat.
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Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufs- oder Betriebshaftpflicht leistet eine Entschädigung an einen Anspruchsteller. Das geschieht dann, wenn Ihr Unternehmen schuldhaft einen Schaden verursacht hat und gemäß den gesetzlichen Grundlagen dafür haften muss. Zudem unterstützt sie Ihren Betrieb bei der Abwehr von unberechtigten Ersatzansprüchen und vertritt Ihren Betrieb dafür gegenüber dem Anspruchsteller. Müssen Sie rechtlich für Schaden nicht haften, vertritt Sie das Versicherungsunternehmen im Notfall sogar vor Gericht. Ziel ist es dabei, die Ansprüche abzuwehren.

Diese Funktion der Berufshaftpflichtversicherung wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Im Regelfall leistet die Versicherung nur, wenn Ihr Unternehmen einen Sach- oder Personenschaden verursacht hat. Vermögensschäden sind nur mitversichert, wenn diese durch einen Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Für reine Vermögensschäden ist in der Regel eine zusätzliche Absicherung notwendig.

Vermögensschäden in der Berufshaftpflichtversicherung

Reine oder „echte“ Vermögensschäden entstehen, wenn Ihr Betrieb zum Beispiel die Urheberrechte einer anderen Person verletzt haben soll. In diesem Fall sind weder ein Sach- noch ein Personenschaden entstanden. Viele Versicherer verlangen für diese Art von Schäden den Abschluss eines zusätzlichen Vertrags. Bei einigen wenigen Anbietern ist die Berufshaftpflicht aber eine Kombination aus normaler Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Bei anderen Versicherern steht die Bezeichnung Berufshaftpflicht nur für eine Vermögensschadendeckung. Achten Sie bei Berufshaftpflichten also besonders auf die tatsächlichen Inhalte des Vertrags, damit Sie sich nicht versehentlich falsch oder zu gering absichern.

Welche Versicherungssumme benötige ich?

Die Versicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung orientiert sich immer an Ihrem individuellen Bedarf. Für Personen- und Sachschäden gilt eine Versicherungssumme von 5.000.000 € als marktüblich. Abhängig von Ihrem Tätigkeitsfeld kann diese Summe aber nicht ausreichend sein. Je nach Versicherer lassen sich bis zu 20.000.000 € Versicherungssumme vereinbaren.

Für Vermögensschäden gibt es bereits Verträge mit einer Versicherungssumme von 50.000 €. Die Obergrenze liegt je nach Versicherer bei 5.000.000 € innerhalb der üblichen Versicherungsprodukte. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen. Rechtsanwälte müssen zum Beispiel eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 € abschließen. Für Versicherungsvermittler muss die Versicherungssumme mindestens 1.230.000 € betragen.

Wie finde ich eine gute Berufshaftpflichtversicherung?

Berufshaftpflichtversicherungen werden grundsätzlich von fast jedem Versicherer angeboten, der deutschlandweit tätig ist. Die Unterschiede in Leistungen und Prämien sind sehr groß. Abhängig von Ihrem Geschäftsbereich, gibt es nur wenige Versicherer, die eine adäquate Lösung zur Verfügung stellen können. Während Journalisten und Designer bei vielen Versicherern eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen können, ist der Markt für Architekten deutlich übersichtlicher.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten wird derzeit von weniger als zehn Versicherungsunternehmen auf dem deutschen Markt angeboten. Die Auswahl des richtigen Anbieters ist aber auch dann für Laien schwierig. Im Zweifelsfall greifen Sie am besten auf einen Spezialisten zurück. Dieser kennt die Eigenheiten der jeweiligen Versicherung genau und kann Sie optimal beraten. Die im Internet verfügbaren Vergleichsrechner für Berufshaftpflichtversicherungen sind allenfalls grobe Anhaltspunkte für die Wahl des passenden Versicherers.

Mit Vergleichsrechnern lassen sich nur Standardrisiken rechnen. Sobald Sie und Ihr Unternehmen auch nur leicht abweichende Tätigkeiten durchführen, stimmt das Ergebnis in der Regel nicht mehr.

Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Honorarberater?

In Deutschland gibt es derzeit drei verschiedene Arten von Versicherungsfachleuten: Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Honorarberater. Mehrfachagenten sind eine Sonderform, die heute kaum noch verbreitet ist. Ein Versicherungsvertreter vertritt genau eine Versicherungsgesellschaft und bietet ausschließlich Produkte dieses Unternehmens an. Er ist in der Regel ein selbstständiger Handelsvertreter des Unternehmens.

Mehrfachagenten sind rechtlich ebenso eingestuft, vertreten dabei aber zwei oder mehr Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsmakler ist unabhängig von den Versicherungsgesellschaften. Er schließt mit vielen verschiedenen Versicherern Vereinbarungen für die Vermittlung von Versicherungen. Sowohl Vertreter als auch Makler arbeiten für Sie als Kunden kostenfrei. Die Vergütung erfolgt nur bei Vertragsabschluss durch die Versicherungsgesellschaft. Honorarberater arbeiten ebenfalls unabhängig von bestimmten Versicherungsgesellschaften, sie erhalten aber zudem auch keine Vergütung nach einem Vertragsabschluss.

Ihr Unternehmen bezahlt den Honorarberater direkt nach Aufwand für die individuelle Beratungsleistung. Für welchen Fachmann Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Jede Sparte hat ihre Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen und Ihr Fachmann Sie kompetent zu den möglichen Absicherungen Ihres Unternehmens berät. Wenn Sie sich vor allem für eine besonders günstige Berufshaftpflichtversicherung interessieren, ist ein Versicherungsmakler oder Honorarberater zu empfehlen. Diese können auf eine größere Produktauswahl zurückgreifen und sind nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden.

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Fazit

Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Gewerbetreibende und Selbstständige. Sie sichert den Inhaber und das Unternehmen vor existenzbedrohenden Forderungen durch dritte Personen ab. Die Auswahl des richtigen Versicherers ist nicht einfach und sollte am besten durch einen Fachmann durchgeführt werden. Er sollte eine umfangreiche Marktkenntnis besitzen und die richtigen Fragen stellen, um das Risiko korrekt zu erfassen.



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