Verkehrsunfall im Ausland: Was muss ich beachten?
Ein Verkehrsunfall im Ausland trübt die Urlaubsstimmung erheblich. Neben Verständigungsproblemen sind Schwierigkeiten beim Schadensersatz nicht selten, vor allem, wenn die Versicherung im Ausland nicht greift. Wer auf den Ernstfall vorbereitet ist, spart Zeit und Nerven. Im Folgenden sind die wichtigsten Hinweise zu Verkehrsunfällen im Ausland zusammengefasst, denn eine gute Vorbereitung zahlt sich aus.
Gute Vorbereitung hat oberste Priorität
Selbstverständlich möchten Sie die Vorfreude auf den bevorstehenden Urlaub genießen und sich nicht mit einem möglichen Verkehrsunfall im Ausland beschäftigen. Sollte es doch zu einem solch unvorhersehbaren Ereignis kommen, zahlt sich gute Vorbereitung jedoch aus.
Aus diesem Grund empfiehlt sich für alle, die im Urlaub mit dem Auto unterwegs sind, den Ernstfall bereits zu Hause vorzubereiten. Im Vorfeld ist dabei von größter Bedeutung, eine Unfallversicherung für das Ausland abzuschließen, denn in der Regel greift die herkömmliche Haftpflichtversicherung für das Auto nicht überall.
Im europäischen Ausland gilt eine in Deutschland abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Ihren Wagen üblicherweise. Somit genießen Sie in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten automatischen Versicherungsschutz. Um jeden Zweifel auszuschließen, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Versicherung vor Antritt der Reise. Wer außerhalb der EU unterwegs ist, benötigt in jedem Fall eine zusätzliche Kfz-Versicherung. Hier ist der Versicherer zu konsultieren, um die beste Option für das außereuropäische Ausland zu finden.
Wichtige Dokumente
Die Kfz-Versicherung für das Ausland weisen Sie mit der sogenannten „Grünen Karte“ nach. Offiziell nennt sie sich „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Die Karte fungiert als Nachweis für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Sie besitzt zwar internationale Gültigkeit, gilt allerdings in erster Linie für europäische Staaten. Aktuell umfasst der Versicherungsschutz der Grünen Karte insgesamt 46 Länder.
Wichtig ist sie besonders dann, wenn sich die Unfallbeteiligten über die Schadensregulierung verständigen und nicht die gleiche Sprache sprechen. Die Mitführungspflicht für die Grüne Karte wurde im Mai 2004 allerdings abgeschafft, wenn der Urlaub innerhalb der Europäischen Union erfolgt. In der EU reicht das Kfz-Kennzeichen als Nachweis für die Versicherung vollkommen aus. Trotzdem empfiehlt es sich, die Grüne Karte mitzuführen. Sie gibt Aufschluss über relevante Informationen bezüglich Versicherung, Fahrzeug und Person.
Insbesondere Versicherungsnummer sowie Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften sind im Schadenfall hilfreich. Vor allem in Polen und Italien wird dringend zu einer Mitführung der Grünen Karte geraten. Eine Mitführungspflicht der Karte besteht grundsätzlich außerhalb der Europäischen Union.
Dabei ist vor Antritt der Reise zu prüfen, ob die Karte noch gültig ist. Falls nicht, lässt sich die Grüne Karte unkompliziert und kostenfrei bei der Versicherung oder dem „Deutschen Büro Grüne Karte“ bestellen. Die Karte gibt Aufschluss darüber, in welchen Ländern die Versicherung gilt.
Neben der Grünen Karte ist die Mitführung des Europäischen Unfallberichts im Handschuhfach wichtig. Dabei handelt es sich um einen Bericht, der im Großteil der europäischen Länder zur Schadenaufnahme genutzt wird. Der Unfallbericht ist in Europa sowohl inhaltlich als auch optisch standardisiert.
Der Inhalt ist in sämtlichen Sprachen identisch. Zudem sind alle Fragen nummeriert, sodass Schwierigkeiten bei der Verständigung minimiert werden. Sicherheit verschafft der Europäische Unfallbericht vor allem dann, wenn der Unfallgegner den Bericht in einer anderen Sprache nutzt.
Der Europäische Unfallbericht ist bei Ihrer Versicherung, als Download im Internet sowie beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erhältlich. Es wird stets ein Formular in englischer Fassung und eines in der Landessprache des Urlaubslandes mitgeführt.
Darüber hinaus sind die wichtigsten, auch internationalen, Notfallnummern mitzuführen. Relevant sind insbesondere die Notfallnummer Ihres Versicherers, die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer sowie lokale Notrufnummern.
Obligatorisch ist zudem, sich vor Antritt der Reise über die Verkehrsregeln zu informieren, die im Reiseland gelten. Dadurch lässt sich hoffentlich bereits der ein oder andere Unfall vermeiden.
Vor Beginn der Fahrt sind zudem der Verbandskasten sowie weitere Rettungsutensilien zu prüfen und gegebenenfalls nachzufüllen. Warndreieck, Warnwesten, Bordwerkzeug sowie ein Ersatzrad müssen im Fahrzeug vorhanden sein und sich in intaktem Zustand befinden. Je Mitfahrer ist eine Warnweste mitzuführen. Die Westen müssen das europäische Kontrollzeichen EN 471 aufweisen und gelb, rot oder orange sein.
Verkehrsunfall im Ausland – Wie verhalte ich mich im Ernstfall?
Das Unglück ist passiert: Sie sind im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Wie bei sämtlichen anderen Unfallereignissen gilt auch hier als oberste Regel: Bewahren Sie Ruhe. Gute Vorbereitung zahlt sich aus und wenn die Grüne Karte und der Europäische Unfallbericht vorhanden sind, sind lediglich die vorbereiteten Schritte abzuarbeiten.
Falls nötig, haben Erste-Hilfe-Maßnahmen selbstverständlich oberste Priorität. Sind Personen verletzt, ist zunächst umgehend ein Rettungsdienst zu rufen. In Europa gilt die Notrufnummer 112. Die Unfallstelle muss mittels Warndreieck abgesichert werden.
Sind diese ersten Schritte erledigt, kommen die für die Versicherung relevanten Abläufe an die Reihe. Bei sogenannten Blechschäden ist es nicht zwingend erforderlich, die Polizei hinzuziehen. Die Umstände können unter den Unfallbeteiligten selbst geklärt werden. Voraussetzung ist, dass sich alle Parteien zu einer Einigung ohne Polizei bereit zeigen. Zu beachten ist jedoch, dass bei Verkehrsunfällen im Ausland ein Einschalten der Polizei auch bei kleineren Schäden am Fahrzeug meist von Vorteil ist.
Denn insbesondere wenn es zu nachträglichen Schadensregulierungen kommt, ist eine offizielle Erfassung der Unfallstelle durch die Polizei hilfreich. Sie sollten die polizeiliche Dienststelle sowie das Aktenzeichen Ihres Unfalls erfragen und notieren. Wiederum hilft der Europäische Unfallbericht, um alle wichtigen Daten der Unfallbeteiligten zu erfassen.
Nach Abschluss des Protokolls müssen einige Daten in jedem Fall eingetragen sein. Dazu zählen Zeit und Ort des Verkehrsunfalls, Name, Adresse und Versicherungsschein-Nummer des Unfallgegners sowie die Kennzeichen sämtlicher am Unfall beteiligten Fahrzeuge.
Darüber hinaus sind die Schäden an den Autos festzuhalten und durch Fotos und Unfallskizzen zu dokumentieren. Wiederum bietet der Europäische Unfallbericht eine wertvolle Hilfestellung, damit wichtige Schritte zur Beweissicherung nicht vergessen werden. Von höchster Bedeutung ist es, den Bericht vom Unfallgegner unterschreiben zu lassen. Auf der anderen Seite sollten Sie keinesfalls ein Dokument unterzeichnen, dessen Inhalt Sie nicht verstehen.
Wie erhalten Sie den Schadensersatz?
Zunächst sollten Sie den Unfall sowie die Schäden am Fahrzeug unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Ein Vermittler der Versicherung des jeweiligen Landes hilft dabei, sämtliche Ansprüche abzuklären. Grundsätzlich kann der Schaden bei einem Verkehrsunfall im Ausland beim Unfallverursacher oder dem zuständigen ausländischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.
Außerdem können Sie die Ansprüche in Deutschland beim Schadenregulierungsbeauftragten der Versicherung im Ausland geltend machen. Möglich ist dies für Unfallverursacher aus der Europäischen Union sowie den EWR-Staaten. Auskunft darüber gibt der Zentralruf der Autoversicherer, der telefonisch oder online erreichbar ist.
Dabei sind sowohl die Schadendaten als auch das Kennzeichen des Unfallgegners anzugeben. Vorteil dieser Methode ist, dass sie in der Regel einfacher als eine Durchsetzung im Ausland ist.
Das bestimmende Schadenersatzrecht ist dabei in der Regel das des Unfalllandes. Das ausländische Recht gilt dabei für das Straßenverkehrsrecht, Haftungsfragen sowie Art und Umfang des Schadenersatzes. Aufgrund der unterschiedlichen Schadenersatzrechte sind Probleme durchaus möglich. Das Schadenersatzrecht in Deutschland unterscheidet sich teilweise gravierend von anderen Rechten in Europa.
Daher können Sie nicht davon ausgehen, Schäden aus dem Verkehrsunfall im Ausland in gleicher Weise ersetzt zu bekommen wie in Deutschland. Die Abweichungen können dabei grundsätzlich jede Schadenposition betreffen. Zusätzliche Versicherungsprodukte können zumindest bei unverschuldeter Beteiligung an einem Unfall jedoch Sicherheit geben. Dann wird der Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht ersetzt.
Wie ist das Vorgehen bei Klagen?
Werden Sie in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt, können Sie vor Gericht gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung im Unfallland klagen. Darüber hinaus besteht innerhalb der Europäischen Union die Möglichkeit, im Wohnsitzland gegen den Versicherer im Ausland zu klagen.
Bei einem solchen Verfahren wendet das deutsche Gericht das Schadensersatzrecht des Unfalllandes an. Jedoch muss im Einzelfall geklärt werden, ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist. Denn oftmals sind derartige Prozesse mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden.
Beispielsweise werden meist aufwändige Gutachten und entsprechende Übersetzungen nötig oder es müssen Zeugen aus dem Ausland geladen werden. Damit sind mitunter auch Anwälte nicht vertraut.
Fazit
Einen Verkehrsunfall im Ausland wünscht sich keiner. Doch es zahlt sich aus, sich im Vorfeld anhand der beschriebenen Punkte mit den bürokratischen und rechtlichen Notwendigkeiten und Abläufen vertraut zu machen. So wissen Sie im Ernstfall über entscheidende Details Bescheid und erhöhen Ihre Chancen auf raschen Schadenersatz.
Linktipps zum Thema:
- https://www.kennstdueinen.de/branche-verkehrsunfallrecht-465.html
- http://www.gruene-karte.de/
- https://www.gdv-dl.de/
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