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Vorsicht vor Kostenfallen – Worauf Autofahrer bei Abschleppdiensten achten sollten

Wenn der Abschleppdienst wegen einer Panne oder wegen Falschparkens gerufen werden muss, fallen für den Fahrzeughalter enorme Kosten an. Wer sich frühzeitig informiert, kann unnötige Ausgaben vermeiden.

Abschleppdienst – die Berechnung der Kosten

Das Fahrzeug hat eine Panne und muss in die nächste Werkstatt gebracht werden. Vielleicht haben Sie Ihren Wagen aber auch im Halteverbot geparkt. Ihr Auto soll nun abgeschleppt und zu einem Ihnen unbekannten Ort gebracht werden. In beiden Fällen rückt der Abschleppdienst an. Er transportiert Ihr Fahrzeug in die Reparaturwerkstatt oder auf einen Parkplatz, auf dem es niemanden stört. Damit die Kosten in dieser unangenehmen Situation für Sie überschaubar bleiben, müssen Sie wissen, wie der Abschleppdienst die Auslagen für seine Arbeit kalkuliert.

Die Berechnung der Ausgaben war in der Vergangenheit schon öfter Anlass für Streitigkeiten zwischen dem Kraftfahrzeughalter und dem Dienstleister. Nicht selten muss eine Angelegenheit vor Gericht entschieden werden, wenn die Rechnung für den Abschleppvorgang unverhältnismäßig hoch ist. Auch wenn Positionen berechnet wurden, die schwer nachvollziehbar sind oder die gar nicht ausgeführt wurden, haben Autofahrer Protest eingelegt. Solche Prozesse sind durchaus erfolgreich, denn sie werden je nach Ausgangslage auch im Interesse der Kraftfahrzeughalter entschieden. In der Folge reduzieren sich die Kosten für Sie mit dem rechtskräftigen Urteil. Dieser Erfolg ist ohne Gerichtsverfahren allerdings häufig nicht zu erzielen.

Unverhältnismäßig hohe Kosten sind verboten

Der Bundesgerichtshof hat den Abschleppdiensten in jüngerer Vergangenheit die Grenzen ihrer Kostenberechnung durch Gerichtsurteile aufgezeigt. Zwar muss ihre Arbeit angemessen vergütet werden, doch weder der Fahrer eines Pannenfahrzeugs noch ein Falschparker darf durch sehr hohe Kosten bestraft werden. Im Fachjargon heißt es dazu nur, dass die Dienste von den Autofahrern keinen unangemessen hohen Betrag fordern dürfen. So sind Kosten über 250 Euro für das Abschleppen eines falsch geparkten Wagens nicht angemessen und schlicht zu hoch. Als Maßgabe für die Festlegung der Auslagen gilt unter anderem die Vergleichbarkeit innerhalb der Region.

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Kosten müssen regional vergleichbar sein

Der Abschleppdienst darf von Ihnen keine Vergütung verlangen, die über dem örtlichen Durchschnitt liegt. Er darf sich somit nicht unverhältnismäßig von den Auslagen anderer Anbieter in Ihrer Stadt oder in der näheren Umgebung unterscheiden. Jede größere Abweichung von der Norm in Ihrem Ort und im Umkreis wird juristisch als unverhältnismäßig und unangemessen gewertet. Wissen müssen Sie aber, dass sich die Kosten für einen Abschleppdienst regional sehr unterscheiden. Schon von Stadt zu Stadt gibt es ganz erhebliche Differenzen. Der Auto Club Europa (ACE) hat in einer Studie herausgefunden, dass die Kosten für einen Abschleppvorgang in Hamburg mit rund 260 Euro im Vergleich sehr hoch sind. Hamburg nimmt damit im Verhältnis zu anderen deutschen Großstädten eine Spitzenposition ein. Im Preis berücksichtigt sind für Falschparker dann neben dem eigentlichen Abschleppen in der Zeit von Montag bis Freitag auch die Verwahrung für 24 Stunden sowie eine Verwaltungsgebühr der Stadt. Frankfurt am Main ist mit 257 Euro nur wenig preiswerter. Ein ganz anderes Ergebnis zeigte die Untersuchung für Aachen. Dort müssen Sie mit rund 134 Euro an Ausgaben für einen Abschleppvorgang rechnen.

Der Automobilclub gibt mehrere Gründe für die unterschiedlich hohen Kosten an. Zum einen variieren sie natürlich von Dienstleister zu Dienstleister. Zum anderen ist es aber gerade bei Falschparkern auch die Kostenkalkulation der Gemeinden, die zu deutlichen Unterschieden führt. Sie verlangen ganz unterschiedlich hohe Gebühren für die Aufbewahrung eines Fahrzeugs. Der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen weist darauf hin, dass die Standgebühr für einen Wagen unterschiedlich hoch ist. Natürlich haben Sie als Falschparker keinen Einfluss darauf, wo das Abschleppunternehmen Ihr Fahrzeug abstellt. Trotzdem müssen Sie mit höheren Kosten rechnen, wenn Ihr Wagen vorübergehend in einer Halle untergebracht ist als wenn es auf einer Freifläche steht.

Auch die Strafgebühr ist in den Städten nicht einheitlich festgelegt. Wer seinen Wagen in die Werkstatt abschleppen lassen muss, hat natürlich keine Strafgebühr und eine Verwahrungsgebühr für 24 Stunden zu zahlen. Trotzdem fand der ACE heraus, dass die Kosten für Abschleppdienste auch bei einem einfachen Transport in die nächste Werkstatt von Stadt zu Stadt voneinander abweichen. Deshalb gilt sowohl beim Abschleppen wegen Falschparkens als auch wegen einer Panne, dass die Kosten innerhalb der Region vergleichbar sein müssen.

So beeinflusst die Tageszeit die Kosten

Müssen Sie den Abschleppdienst in der Zeit von 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr rufen, müssen Sie mit einem Aufschlag von rund 25 Prozent auf die normalen Kosten rechnen. In der Nacht beträgt dieser Aufschlag rund 50 Prozent, an einem Sonn- oder Feiertag ist die Dienstleistung sogar doppelt so teuer wie unter der Woche. Das sind zumindest die Empfehlungen, die der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen seinen Mitgliedsbetrieben gibt. Natürlich können die Unternehmen selbst entscheiden, ob sie diesen Rat befolgen. Doch für Sie als Kunde heißt das, Sie müssen damit rechnen, dass eine Abschlepptour in die nächste Werkstatt am Sonntag doppelt so teuer ist wie an einem Montag in der Mittagszeit. Da es sich lediglich um eine Empfehlung des Verbands handelt, kann es passieren, dass ein Abschleppunternehmen bei Ihnen vor Ort einen Aufschlag für eine Serviceleistung in der Nacht oder am Wochenende verlangt, während ein Betrieb in der nächsten Ortschaft zu den regulären Kosten ohne Aufschlag arbeitet.

Volle Rechnungssumme ab Arbeitsbeginn

Von großer Bedeutung ist gerade für Falschparker auch, zu welchem Zeitpunkt Sie zu Ihrem Fahrzeug kommen. Wenn Sie nämlich ankommen, während der Abschleppdienst noch nicht mit seiner Arbeit begonnen hat, können Sie meist eine Verringerung der Rechnungssumme aushandeln. In der Regel ist eine Reduzierung der Auslagen um 50 bis 60 Prozent möglich. Wenn die Mitarbeiter des Abschleppdienstes aber schon damit begonnen haben, Ihr Fahrzeug zu befestigen, fallen die Kosten in voller Höhe an. Dann ist es meistens nicht mehr möglich, mit dem Fahrer eine Reduzierung der Rechnungssumme zu vereinbaren.

So umgehen Sie Kostenfallen

Ist das Unglück erst einmal passiert, weil Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, lohnt sich eine Prüfung der Rechnung. Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Unternehmen vor Ort ein. Achten Sie dabei auf die gleiche Tageszeit, auf den gleichen Weg und auf das gleiche Fahrzeug. Anhand des zweiten Angebots können Sie sich leicht selbst einen Überblick verschaffen, ob der Händler einen überteuerten Preis für seine Dienstleistung verlangt. Das gleiche Recht haben Sie natürlich auch, wenn Sie einen Dienst für den Transport in die nächste Werkstatt beauftragen müssen.

Wenn Sie im Vorfeld keine Zeit dazu haben, mehrere Angebote zu vergleichen, weil die Zeit drängt, ist ein Vergleich der Rechnung angesagt. Fragen Sie alternative Vorschläge von ein oder zwei Betrieben vor Ort an. So stellen Sie fest, ob sich Ihre Rechnung im üblichen Bereich befindet oder ob unnötige Aufschläge berechnet wurden. Wenn Sie Zeit haben mit der Beauftragung des Abschleppdienstes, können Sie sogar vor der Vergabe des Auftrags um mehrere Alternativen bitten. Dann suchen Sie in Ruhe den Anbieter aus, der die günstigsten Kosten garantiert.

Wenn der Abschleppdienst übrigens nicht auf Ihren Wunsch nach einer berechtigten Verringerung der Rechnungssumme eingeht, bleibt wiederum nur die Einschaltung eines Anwalts. Sollte es zum Gerichtsprozess kommen, wird er ähnlich gelagerte Vergleichsfälle heranziehen. Sie haben in der Praxis gezeigt, dass es auf dem juristischen Weg durchaus möglich ist, eine Verringerung der Kosten für einen Abschleppservice zu erzielen.

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Viele Rechnungen sind verhandelbar

Ein Abschleppdienst für ein falsch geparktes oder ein defektes Fahrzeug ist teuer. Trotzdem müssen Sie als Autofahrer nicht jede Rechnung ohne Widerspruch hinnehmen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Dienstleister eine unnötig hohe Summe veranschlagt, sollten Sie Vergleichsangebote einholen. So können Sie leichter nachweisen, dass Ihr Anbieter im regionalen Vergleich zu teuer ist. Nicht jede Kostenposition können Sie beeinflussen. Allerdings ist für die Abschleppdienste durchaus ein gewisser Handlungsspielraum gegeben.

Sie sind weder gezwungen, einen Nacht- oder Wochenendzuschlag zu verlangen, noch müssen sie sehr hohe Gebühren für das Parken auf dem firmeneigenen Gelände verlangen. Sobald Sie eine Rechnung für überteuert halten, bleibt nur die Verhandlung mit dem Abschleppservice. Ihre Argumente sollten Sie dann mit vergleichbaren Angeboten der Konkurrenz untermauern. So sparen Sie sich unter Umständen den letzten Ausweg eines Gerichtsprozesses. Dieser wäre letztlich unnötig lang und teuer.

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