Welche Regeln gelten beim Scheibentausch nach Steinschlag, Glasbruch und Co.?
Ein hochwirbelnder Stein – schon ist ein Sprung oder Kratzer in der Frontscheibe. Wer gut informiert ist, kann die Kosten in Grenzen halten.
Schäden an der Windschutzscheibe
Ein lauter Knall und – oh Schreck! – auf der Frontscheibe des Autos zeigen sich eine abgeplatzte Stelle oder ein Loch und es breiten sich Risse aus, die wie ein Spinnennetz aussehen. Solche Schäden entstehen meistens durch Steinschlag. Das kann geschehen, wenn beispielsweise ein vorausfahrendes Fahrzeug Steine vom Straßenbelag durch die Luft wirbelt. Manchmal passiert es auch, dass ein vorausfahrender LKW Teile seiner der Ladung, die etwa aus Splitt oder Kies besteht, verliert. Im Gebirge kommt es vor allem im Frühjahr auf Straßen an steilen Hängen immer wieder zu Steinschlag.
Wenn nur eine kleine Fläche der Scheibe klar bleibt, durch die sich der Straßenverlauf gerade noch erkennen lässt, muss die Weiterfahrt natürlich sofort unterbrochen werden. Doch nicht immer wird durch ein Ereignis wie Steinschlag die Frontscheibe des Autos ganz zerstört. Manchmal bleibt der entstandene Schaden sogar unbemerkt, weil der Kratzer, der Sprung oder die Absplitterung sehr klein ist. Manchmal befindet sie sich auch dicht am Rand der Frontscheibe.
Selbst wenn Sie die Stelle des Aufpralls entdecken, können Laien meist nicht auf den ersten Blick unterscheiden, ob es sich bei dem Schaden nur um einen tiefen Kratzer an der Oberfläche oder einen Sprung handelt, der durch das ganze Glas hindurch reicht. Ein flacher Kratzer im Seitenbereich ist eher ein ästhetischer Mangel. Befindet er sich mitten auf der Frontscheibe, kann er jedoch, besonders bei tief stehender Sonne sowie nachts bei Gegenverkehr oder bei Regen, die Sicht beeinträchtigen und damit zum Sicherheitsrisiko werden.
Nicht immer sind Unfälle oder Steinschlag die Ursache für Schäden am Autoglas. Wenn die Scheibe eventuell durch Unregelmäßigkeiten bei der Herstellung des Sicherheitsglases noch Spannungen aufweist, können diese bei ungünstigen Bedingungen zu Rissen führen. Das ist möglicherweise der Fall, wenn Sie im Winter heißes Wasser verwenden, um die Windschutzscheibe vom Eis zu befreien. Auch ein fester Druck beim Polieren des Glases kann dazu führen, dass sich ein Riss bildet.
Müssen alle Schäden sofort beseitigt werden?
Als erste Regel gilt, dass alle Schäden, welche die Sicht der Fahrzeuglenker und damit die Sicherheit beim Fahren beeinträchtigen, sofort beseitigt werden müssen. Auch bei Rissen, die länger als 30 Zentimeter sind oder wenn eine größere Fläche des Glases abgeplatzt ist, muss sofort eingeschritten werden. Schäden dieser Größe können nämlich die Stabilität der gesamten Scheibe beeinträchtigen. Bei kleineren Kratzern im Bereich des Randes ist die Beseitigung Ermessenssache.
Wenn kleine Glaspartikel abgeplatzt sind oder sich kleine Risse gebildet haben, ist aber immer erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Aus einer Abplatzung kann ein Riss entstehen. Ein zunächst harmlos erscheinender kleiner Riss kann sich mit der Zeit erweitern. Wenn Ihnen ein sofortiger Werkstatttermin sehr ungelegen käme, könnten Sie durchaus ein paar Tage warten, um einen für Sie günstigen Termin zu vereinbaren. Um den Schaden in der Zwischenzeit nicht zu verschlimmern, sollten Sie jedoch weder durch die Waschanlage fahren noch selbst die Scheibe putzen.
Auch Erschütterungen durch Türen schlagen, das Fahren auf holperigen Strecken und Parken in praller Sonne sollten Sie in dieser Zeit vermeiden. Als „Erste Hilfe“ wird der Riss oder das Abgeplatzte vorsichtig mit Klebeband überklebt. Das verhindert, dass sich Schmutz festsetzen und Feuchtigkeit eindringen kann. Beides könnte den Erfolg einer späteren Reparatur gefährden.
Wann ist eine Reparatur möglich?
Kleineren Kratzern, beispielsweise an Seitenscheiben, die nicht für die Sicherheit relevant sind, können Sie sogar im Do-it-yourself-Verfahren zu Leibe rücken. Dafür gibt es spezielle Glaspolituren, mit denen sich, am besten mithilfe einer Poliermaschine oder eines Polieraufsatzes für die Bohrmaschine, ästhetisch ansprechende Ergebnisse erzielen lassen. In leichteren Fällen soll auch schon ein Glaskeramik-Reiniger zum Erfolg geführt haben. Bei tieferen Kratzern oder Rissen und abgeplatzten Stellen im Glas ist allerdings der Fachbetrieb zuständig.
Dieser begutachtet den Schaden und erstellt einen Kostenvoranschlag. Schäden an Seitenscheiben oder Schäden im Bereich der Windschutzscheibe, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten, können in der Regel repariert werden. Als Faustregel gilt, dass Risse, die nicht länger als fünf Zentimeter sind, meistens repariert werden können. Sie dürfen sich allerdings nicht direkt am Rand der Scheibe befinden. Weil durch einen Riss im äußeren Bereich die Stabilität der ganz Scheibe gefährdet ist, ist der Austausch der gesamten Scheibe notwendig. Befindet sich ein Riss im direkten Sichtfeld des Fahrers verbietet der Gesetzgeber die Glasreparatur.
Wer kommt für die Kosten auf?
Für Glasschäden am Auto ist in der Regel die Teilkaskoversicherung zuständig. Sie greift bei allen so genannten Elementarschäden. Das sind Schäden, die auf Naturgewalten zurückzuführen sind, die der Fahrer mit seinem Verhalten nicht beeinflussen und für die niemand haftbar gemacht werden kann. Kann man nachweisen, dass der Stein, der den Schaden verursachte, von der Ladefläche eines vorausfahrenden Lastwagens stammt, muss dessen Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen. Wenn der Stein dagegen nur von einem vorausfahrenden oder entgegenkommenden Fahrzeug aufgewirbelt wurde, ist das nicht der Fall, denn dann hatte ja der Fahrer keine Möglichkeit, durch sein Verhalten den Steinschlag zu vermeiden.
Haben Sie als geschädigter Autobesitzer keine Kaskoversicherung, bleiben Sie auf den Kosten für Reparatur oder Scheibentausch bei Steinschlag sitzen. Vollkaskoversicherungen schließen auch immer Teilkasko und damit Glasschäden ein. Bei diesen, wie auch bei Teilkaskoversicherungen, wird meistens ein Selbstbehalt vereinbart. Das bedeutet, dass Sie sich, je nach Vereinbarung, etwa mit 150 oder 300 Euro an der Reparatur beteiligen müssen.
Eine Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt findet in diesen Fällen aber nicht statt. Viele Versicherungen bieten ihren Kunden an, auf die Selbstbeteiligung zu verzichten. Bedingung ist, dass Sie, sofern das möglich ist, die Scheibe reparieren lassen, anstatt sie komplett zu ersetzen. Die Versicherung muss aber zuvor von dem Schaden unterrichtet werden und die Leistung zusagen. Auf Autoglas-Reparaturen spezialisierte Betriebe übernehmen oft direkt die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. So werden Sie mit den Formalien nicht behelligt und müssen selbst auch keine Zahlungen leisten. Bei der Wahl der Werkstatt sollten Sie darauf achten, ob Sie ihr Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung einschließt, die Ihnen die Nutzung bestimmter Vertragswerkstätten vorschreibt.
Fazit
Schäden an den Autoscheiben gehören in die Hände von Fachleuten. Diese können beurteilen, ob das Glas repariert werden kann oder ob ein Austausch der kompletten Scheibe erforderlich ist. Die Versicherungen belohnen ihre Kunden, die sparsame Reparaturen anstelle des teuren Scheibentausches durchführen lassen, oft mit dem Erlass der Selbstbeteiligung. Das Do-it-yourself Verfahren ist nur bei Schönheitsreparaturen von Kratzern angebracht.