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Wenn Angehörige plötzlich Pflege benötigen – mit dieser Checkliste sind Sie optimal vorbereitet

Wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt, müssen sich Partner und Kinder schnell auf die neue Situation einstellen. Der behandelnde Arzt und die Krankenkasse helfen, die Pflege zu organisieren.

Plötzlich Pflegefall: Das müssen Angehörige wissen

Wenn ein Familienmitglied plötzlich zum Pflegefall wird, stehen der Ehe- oder Lebenspartner, oder die Kinder unerwartet vor einer enormen Herausforderung. Das eigene Leben ist von heute auf morgen nicht mehr, wie es einmal war. In die Sorge um die Gesundheit des pflegebedürftigen Menschen mischt sich die bange Frage, wie man den Pflegefall in der Familie finanziell und organisatorisch regeln soll. Außerdem haben meist nur wenige Betroffene ihre eigene Betreuung für den Pflegefall ausreichend dokumentiert. Die Angehörigen sind dann schlicht überfordert mit der Frage, wie die Pflege im Sinn des Patienten sichergestellt werden soll.

Im Idealfall legen Sie für sich selbst schon frühzeitig fest, wie Sie im Alter gepflegt werden wollen und treffen die nötigen finanziellen und juristischen Vorkehrungen. Damit geben Sie Ihren Kindern die Sicherheit, die Pflege ganz in Ihrem Sinne zu organisieren. Sehen Sie sich im familiären Umfeld mit einem baldigen Pflegefall konfrontiert, ist es hilfreich, die wichtigsten Schritte zur Beantragung der Pflegeleistungen zu kennen und zu wissen, was Sie zu tun haben. So können Sie sicherstellen, dass der Patient schnellstmöglich umfassend versorgt wird.

Der Arzt als erster Ansprechpartner

Häufig werden Sie von einem Mediziner erfahren, dass ein Angehöriger sehr bald zum Pflegefall werden könnte. Vielleicht liegt er bereits im Krankenhaus. Trotz bester medizinischer Betreuung kann sich der Patient nicht mehr selbst versorgen. Vielleicht ist er bereits in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt oder es wurde eine beginnende Demenz diagnostiziert. Eventuell ist der Gesundheitszustand so schlecht, dass eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich erscheint oder es zeichnet sich ab, dass nur noch eine stationäre Unterbringung die Lösung ist. Die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit wird von Patient zu Patient unterschiedlich sein. Doch in jedem Fall ist der behandelnde Arzt ein kompetenter Ansprechpartner. Von ihm werden Sie in der Regel erfahren, wie es um den Gesundheitszustand Ihres Angehörigen bestellt ist und welchen Umfang seine Betreuung voraussichtlich annehmen wird.

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Sobald Sie sich einen ersten Überblick verschafft haben, sind die nächsten Schritte einzuleiten. Zuerst müssen Sie die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung des Pflegebedürftigen informieren. Sie leitet die Beantragung der Pflegeleistung durch die Pflegekasse ein. Liegt der Pflegebedürftige im Krankenhaus, müssen Sie damit rechnen, dass die Einrichtung den Patienten nur noch kurzzeitig aufnimmt. Für diesen Fall bieten viele Kliniken einen eigenen Sozialdienst an. Er hilft den Angehörigen einerseits, psychisch mit der neuen Situation klar zu kommen. Er ist aber andererseits auch der Vermittler zwischen Ihnen und der Krankenkasse des Versicherten oder einem Pflegedienst, einer Pflegeeinrichtung und zwischen Ihnen und dem Versicherten. Er kann das Beantragungsverfahren und die Verhandlung mit dem Pflegedienst übernehmen und die weiteren Schritte beschleunigen. Für Sie wird es eine große Erleichterung sein, den Sozialdienst in Anspruch zu nehmen, deshalb sollten Sie auf diese Hilfe nicht verzichten.

So beantragen Sie das Pflegegeld

Dem Pflegebedürftigen stehen Leistungen aus der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung zu. Dazu gehören Sachleistungen, wenn ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Auch bei einer Unterbringung im Pflegeheim erbringt die Pflege-Pflichtversicherung Sachleistungen. Das bedeutet, sie zahlt die Übernahme der Betreuungskosten bis zur Höchstgrenze der jeweiligen Pflegestufe direkt an den Erbringer der Leistung. Wird der Pflegebedürftige zu Hause von den Angehörigen betreut, erhält der Versicherte eine Erstattung der Pflegekosten. Bevor allerdings die erste Zahlung fließt, muss ein Antrag auf Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung gestellt werden. Diesen Antrag können Sie bei den meisten Krankenkassen im Internet herunterladen.

Wenn Sie das Antragsformular vervollständigen und nicht alle Fragen beantworten können, wenden Sie sich an die Krankenkasse des Versicherten. Die meisten Kassen bieten Unterstützung an, damit der Antrag zutreffend und richtig ausgefüllt wird. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen reichen Sie bei der Krankenkasse ein. Bedenken Sie bitte, dass der Patient selbst den Antrag unterschreiben muss. Lässt der Gesundheitszustand dies nicht mehr zu, verlangen die Kassen häufig eine Vollmacht. Damit bestätigt der Versicherte, dass ein Angehöriger in seinem Namen handeln und das Genehmigungsverfahren mit der Kasse durchführen darf.

Im Idealfall klären Sie schon bei der Beantragung der Pflegeleistung, welche weiteren Sachleistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Vielleicht muss ein Pflegebett beantragt werden oder benötigen Sie Unterstützung beim pflegegerechten Umbau des Hauses. Informationen zu den möglichen Leistungen der Kasse finden Sie auf der Internetseite der Krankenkasse. Damit der Versicherte diese Zuwendungen schnellstmöglich erhält, sollten Sie sie bereits im Erstantrag anfordern. Der Antrag auf Zahlung der Pflegeleistungen sollte von den Kassen innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden. Im Zuge der Bearbeitung ordnen die Kassen den Versicherten in eine Pflegestufe ein. Der Versicherer legt die Pflegestufe anhand eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen fest. Um das Gutachten zu erstellen, wird ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes den Grad der Pflegebedürftigkeit des Patienten beurteilen. Dazu vereinbart er einen Besuchstermin bei dem Versicherten.

So bereiten Sie den Termin mit der Kasse vor

Für den Besuchstermin hat der Gutachter meist nur wenige Minuten Zeit. Um ihm die genaue Einschätzung der Pflegebedürftigkeit zu erleichtern, sollte Sie zuvor einige Tage Buch führen und den Betreuungsaufwand des Patienten schriftlich festhalten. Dazu können Sie passende Unterlagen aus dem Internet herunterladen. Diesen Unterlagen entnehmen Sie genau, welche Tätigkeiten der Gutachter beurteilen will. Halten Sie in der Übersicht fest, wie viel Zeit der Patient für die einzelnen Aufgaben benötigt und wie viel Unterstützung Sie leisten müssen. Unter anderem geht es hier um die Hilfe beim Anziehen, bei der Körperpflege und bei der Nahrungsaufnahme. Anhand Ihrer Aufzeichnungen wird der Gutachter die Einschränkung der Alltagskompetenz und damit den Grad der Pflegebedürftigkeit ermitteln. Deshalb sollten Sie alle Angaben genau und wahrheitsgemäß machen. Beachten Sie auch, dass viele Pflegebedürftige sich im Termin mit dem Gutachter besondere Mühe geben und möglichst selbstständig handeln wollen. Dabei besteht die Gefahr, dass der Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes einen falschen Eindruck von der Schwere des Pflegefalls erhält. Er nimmt dann vielleicht eine unzureichende Beurteilung der Pflegestufe vor. Da aber die Leistungen der Pflegekasse unmittelbar mit der festgestellten Pflegestufe zusammenhängen, ist eine zutreffende Einschätzung der Alltagskompetenz des Patienten wichtig. Gerade deshalb ist es so bedeutend, den Betreuungsbedarf über einen längeren Zeitraum festzuhalten und dem Gutachter vorzulegen.

Auch eine Zusatzversicherung erbringt Leistungen

Sollte der Versicherte eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, steht ihm mit dem Eintritt des Pflegefalls eine Zahlung aus dieser Versicherung zu. Deshalb sollten Sie rechtzeitig an die Beantragung der Leistungen denken. Das Antragsverfahren läuft ähnlich wie bei der Beantragung der Pflege-Pflichtversicherung. Auch hier erfolgt wieder ein Besuch des Medizinischen Dienstes.

So finden Sie die richtige Pflegeeinrichtung

Sobald das Antragsverfahren in die Wege geleitet ist, müssen Sie sich um die nötige Unterstützung für die Betreuung des Patienten kümmern. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie wissen, ob eine Unterbringung in der Wohnung des Pflegefalls noch möglich ist. Sie sollten eine erste Einschätzung haben, ob ein ambulanter Pflegedienst mit einer wöchentlichen oder einer täglichen Betreuung ausreicht. Der betreuende Arzt teilt Ihnen auch mit, in welchen Abständen eine medizinische Kontrolle erforderlich ist. Auch ist spätestens jetzt klar sein, ob eine stationäre Unterbringung erforderlich ist. Wenn Sie hier Gewissheit haben, müssen Sie sich um eine geeignete Pflegeeinrichtung kümmern. Bei der Auswahl hilft der Sozialdienst der Klinik. Auch bei der Krankenkasse des Patienten erhalten Sie Hilfe. Und schließlich bietet das Internet eine Fülle von Informationen zu kompetenten Pflegediensten und guten Pflegeeinrichtungen, die Ihren Patienten optimal betreuen. Spätestens mit der Einordnung in die Pflegestufe und der Zahlung der ersten Leistung der Pflege-Pflichtversicherung können Sie die Unterbringung Ihres Angehörigen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung veranlassen.

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Fazit: Hilfe ist möglich und nötig

Wer erstmals mit dem Pflegefall eines Angehörigen konfrontiert ist, fühlt sich durch das langwierige Verfahren schnell überfordert. Es ist wichtig zu wissen, wo Sie Hilfe erhalten. Der betreuende Arzt, der Sozialdienst der Klinik und die Krankenkasse sind Ihre wichtigsten Ansprechpartner. Hier erhalten Sie und Ihr Patient die dringend erforderliche Unterstützung, um das Antragsverfahren umgehend abzuwickeln und um die bestmögliche Betreuung schnellstens sicherzustellen.

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