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Zerstörer auf vier Pfoten: Was die Hundehaftpflicht abdeckt

Das unberechenbare Verhalten von vielen Hunden führt in manchen Fällen zu schweren Schäden. Eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, ist daher ratsam. Folgende Schäden deckt die Versicherung ab.

Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Ist ihr Hund gut erzogen und präsentiert sich bei Ihnen zu Hause als verschmuster Engel: Draußen besteht dennoch die Gefahr, dass sich dies schlagartig ändert und eine unvorhergesehene Aktion seitens des Hundes zu Schäden führt. Daraus entstehende Schadensersatzansprüche gehen nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches automatisch auf den Halter des Tieres über. Ist jener nicht versichert, bedeutet dies im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin.

Hier sind bis in die Millionen gehende Summen keine Seltenheit. Haben Sie allerdings eine Police abgeschlossen, gleicht die Versicherung den Schaden aus. Ob mit oder ohne Selbstbeteiligung, entscheidet der Versicherungsnehmer. Dies wirkt sich ebenso wie die Deckungssumme auf die Höhe des Beitrags aus. Weitere Faktoren sind die Rasse und das Alter des Hundes. Die Hundehaftpflichtversicherung ist lediglich eine Komponente der unter dem Oberbegriff Hunde-Versicherung zusammengefassten Versicherungen. Hinzu kommen die Hundehalter-Rechtsschutz sowie die Kranken- und OP-Kosten-Versicherung.

Personenschäden – die schlimmste aller Möglichkeiten

Die Hundehaftpflichtversicherung deckt auch die aus menschlicher Sicht schlimmsten Schäden ab – nämlich solche an Personen. Ein Unfall ist schnell passiert: Sie gehen mit Ihrem Hund wie gewohnt Gassi. Plötzlich erblickt Ihr Vierbeiner auf der anderen Straßenseite eine Katze. Aus seinem Trieb heraus macht er sich auf und überquert die Straße. In der Folge kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil ein Auto nicht mehr rechtzeitig in der Lage ist, zu bremsen oder auszuweichen.

Ob nun der Autofahrer selbst, ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger: Das Über-die-Straße-Laufen hat mitunter schmerzhafte Folgen und der Schaden beträgt leicht mehrere Millionen Euro. Das betrifft nicht nur Schmerzensgeld oder Behandlungskosten. Wird die geschädigte Person aufgrund einer Querschnittslähmung berufsunfähig, bedeutet dies in der Regel den finanziellen Ruin des Tierhalters – ohne Versicherungsschutz. Denn derartige Summen können die Wenigsten aufbringen. Eine Hundehaftpflichtversicherung hingegen übernimmt die entstehenden Schadensersatzansprüche und entlastet den Versicherungsnehmer.

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Sachschäden – das wird teuer

Selbst dann, wenn keine Person zu Schaden kommt, verursacht ein Hund möglicherweise hohe Kosten. Dies ist beispielsweise bei einem Sachschaden der Fall. Hier fällt das Spektrum möglicher Szenarien noch breiter aus als bei Personenschäden. Um beim Verfolgen der Katze und dem daraus entstehenden Unfall zu bleiben: Trifft das plötzlich bremsende Auto keine Person, sondern fährt gegen ein Straßenschild oder ein anderes Auto, ist dies aus menschlicher Sicht eine gute Nachricht – für den Hundehalter ohne Versicherung hingegen eine schlechte.

Schließlich kommt er für die Reparaturen sowie das Instandsetzen des Straßenschildes auf. Zudem treten Sachschäden häufig in Häusern und Wohnungen auf. Zerbeißt ein Hund die Schuhe eines Gastes, den Teppich in einer fremden Wohnung oder reißt er beim Spielen eine teure Vase um, springt die Haftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt die entstehenden Kosten für den Halter des Hundes.

Vermögensschäden – nicht zu unterschätzen!

Eine Hundehaftpflichtversicherung gleicht Vermögensschäden aus, die Ihr Vierbeiner verursacht. Ein einfaches Beispiel: Sie leinen Ihren Hund vor einem Geschäft an, um selbst schnell in der Nähe einzukaufen. In der Folge meiden potenzielle Kunden des Geschäfts jenes, weil Ihr Hund vor diesem sitzt und laut bellt. Manchen Passanten jagt er mit seinem Erscheinen sogar Angst ein. Dem Geschäftsführer entgehen dadurch möglicherweise Einnahmen, da die verängstigten Kunden nun doch nichts im Laden kaufen.

Derartige Vermögensschäden fallen hoch aus und belasten Sie stark, wenn Sie keine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Besitzen Sie allerdings eine Police, macht der Besitzer des Geschäfts seine Ansprüche aus Ihrer Sicht gefahrlos geltend: Die Versicherung wird zahlen. Bei dieser Art Schaden liegt die Gefahr darin, dass viele Hundebesitzer nicht vorausschauend denken. Denn auch wenn sie weder Personen noch Objekte beschädigen, weil der Hund sich an der Leine befindet, sind finanzielle Einbußen ohne Versicherung möglich.

Die Ausnahmen kennen

In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Für Kampfhunde ist sie sogar zwingend notwendig, wenngleich Versicherungen für diese gefährlichen und aggressiven Hunde höhere Beiträge aufrufen. Manche Versicherungen schließen spezielle Rassen von vornherein aus. Ausgeschlossen ist zudem auch, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt, den ein nicht angeleinter Hund verursacht. Dabei handelt es sich um sogenannte Gefahr drohende Umstände.

Für den Schaden kommen Versicherungen auch dann nicht auf, wenn Sie unter Vorsatz handeln. Läuft auf der anderen Straßenseite eine unliebsame Person und hetzen Sie Ihren Hund absichtlich auf sie, dann verweigern Hundehaftpflichtversicherungen die Leistungen. Denken Sie auch an die deutsche Genauigkeit. Melden Sie den entstandenen Schaden zu spät, haben Versicherungen ebenfalls ein Argument für die für Sie unangenehme Leistungsverweigerung. Warten Sie daher nicht länger als eine Woche.

In Ihrem Vertrag finden Sie einen entsprechenden Passus, der Ihre Mitwirkungspflicht thematisiert. Des Weiteren stehen die Chancen schlecht, wenn Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten Objekten durch Ihren Hund entstehen. Zudem haften Sie selbst für Bußgelder und Strafen, die Ihr Hund verursacht. Entfernen Sie den Kot Ihres Tieres nicht vom Gehweg und zieht dies ein Bußgeld nach sich, ist der Hund nicht haftbar – sondern ausschließlich Sie als Besitzer.

Darauf achten Versicherungsnehmer besser

Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung achten Sie idealerweise auf einige Aspekte. Personen-, Sach- und Vermögensschäden zählen zur Grundsicherung und decken bei Weitem nicht alles ab. Achten Sie darauf, dass Ihre Hundehaftpflichtversicherung auch im Ausland gilt. Versicherungen machen hier mitunter Unterschiede zwischen der EU und dem Rest der Welt. Denken Sie zudem an die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Sie wird wichtig, wenn Sie selbst durch einen nicht versicherten Hund zu Schaden kommen. Dann springt Ihre Versicherung ein.

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, ist es ratsam, Mietsachschäden in die Hundehaftpflichtversicherung aufnehmen zu lassen. Kratzer an Türen und ähnliche Schäden übernimmt nämlich nicht jede Versicherung automatisch. Zu guter Letzt wägen Sie am besten auch stets gut ab, welche Deckungssumme und welche Selbstbeteiligung Sie als Vertragsparameter festsetzen. Eine hohe Deckungssumme ist empfehlenswert, da vor allem Personenschäden mit lebenslanger Beeinträchtigung des Opfers in die Millionen gehen. Bei einer niedrigen Selbstbeteiligung rechnen Sie mit einem hohen Beitrag.

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Fazit: gut abgesichert mit einer Hundehaftpflichtversicherung

Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt stets die Grundsicherung ab. Diese umfasst Personenschäden, Sachschäden sowie
Vermögensschäden. Dabei vergessen Sie aber besser nie die Ausnahmen – etwa wenn Ihr Hund nicht angeleint Schäden verursacht. Achten Sie darauf, ob Ihre Hundehaftpflicht auch im Ausland gilt und ob sie Mietsachschäden ebenso übernimmt.

Niedrige Beiträge sind möglich, wenn sie trotz hoher Deckungssummen eine entsprechende Selbstbeteiligung für den Fall der Fälle vereinbaren. Generell steht fest: Eine Hundehaftpflichtversicherung bewahrt Sie mit relativ kleinen Beiträgen vor dem finanziellen Ruin, falls Ihr Hund einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht.



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