Schnorrenberg Oelbermannn Anwaltskanzlei

Benrather Schloßallee 125
40597 Düsseldorf

Tel.: 0211 - 9713571

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Pflichtteilsansprüche

Herr RA Oelbermann wurde im Mai 2019 mit der Forderung von Pflichtteilsansprüchen beauftragt.
Schon bis zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses mahnte die Gegenseite "die wochenlange Bearbeitungsdauer" an.
Nach Erhalt des Nachlassverzeichnisses Mitte Oktober 2020, hielt es der Rechtsanwalt bis Ende November nicht für notwendig, einerseits die Angaben entsprechend eingereichter Stufenklage und nächster Stufe eidesstattlich versichern zu lassen, noch reagierte er auf meine, mandantenseitig gesetzte Frist, berechnete Ansprüche der Gegenseite vorzutragen.
Demzufolge habe ich die Vergütungsvereinbarung gekündigt..., in dem neben RVG Gebühren (generell 1,8 Gebühren !!!) zusätzlich eine dreistellige Stundenhonorarvereinbarung vereinbart wurde.
Wahnsinn !!!
Für eine Auskunftsstufe, d. h. erste Stufe im Erbrecht, werden bei 22 T€ Streitwert nunmehr fast 8.000 € verlangt...
ACHTUNG !!!
Bitte vor der Unterschrift einer Vergütungsvereinbarung Kosten vorrechnen lassen !!!
Ansonsten ist man ausgeliefert....

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