Rechtsanwälte Henry Bach

Peterssteinweg 1
04107 Leipzig

Tel.: 0341 - 9839246

4,6 Sterne

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vom

5 Sterne

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Telefonberatung im Mietrecht

Ich habe mich telefonisch von Rechtsanwalt Bach beraten lassen wegen Mietminderungsansprüche. Das war super hilfreich, mit Lösungsvorschlag und Formulierungshilfe für das Schreiben an den Vermieter.

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vom

5 Sterne

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Kündigung in der Probezeit

Mir war klar, dass ich mit einer Kündigung in der Probezeit wohl keine grossen Chancen habe, etwas zu erreichen. Ich habe mir dennoch einen Anwalt für Arbeitsrecht gesucht, ohne dass ich grosse Erwartungen gehabt hätte. Von dem Ergebnis war ich dann umso mehr überrascht. Herr Bach hat etwas gefunden, warum die Kündigung unwirksam ist und ich habe mich über das Ergebnis sehr gefreut!

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vom

5 Sterne

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Vielen Dank für die gute Arbeit an den Anwalt

Ich war sehr verunsichert, weil mir mein Chef in einer Kündigung Sachen unterstellt hat, die einfach nicht wahr waren. Also habe ich nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gesucht. Dank der guten Vorbereitung von Herrn Bach und dem verständnisvollen Richter beim Arbeitsgericht konnte aber die Sache schon im ersten Gerichtstermin aufgeklärt werden und ich habe einem Vergleich zugestimmt. Mit dem Ergebnis und der Arbeit des Rechtsanwalts bin ich sehr zufrieden.

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vom

5 Sterne

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Ich kann die Kanzlei...

Ich kann die Kanzlei von Rechtsanwalt Bach uneingeschränkt empfehlen. Ich war mir überhaupt nicht sicher, wie ich mich in meiner Angelegenheit verhalten soll. Aber Herr Bach hat meine Situation ohne viele Worte sofort verstanden und hat mir nicht nur rechtlich, sondern auch wegen seiner Lebenserfahrung einen Vorschlag gemacht, wie man sich am besten in meiner Situation verhält. Ich hatte von Beginn an den Eindruck, hier gut beraten und vertreten zu sein. Und das hat sich über den gesamten Zeitraum auch bestätigt.

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vom

5 Sterne

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Empfehlenswerter Anwalt

Ein bodenständiger Anwalt, dessen Hilfe ich von Berufs wegen schon mehrfach in Anspruch genommen habe. Meine Erwartungen wurden immer erfüllt. Ich schätze es, dass Herr Bach die Sache auf den Punkt bringt und mir juristische Probleme mit einfachen Worten verständlich erklären kann.

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vom

5 Sterne

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Kompetente Hilfe im Mietrecht

Ich habe mich schon bei verschiedenen Mietrechtsfragen an Herrn Bach gewandt. Er konnte mir
immer sehr kompetent weiterhelfen und fand Lösungen in meinem Sinne. Würde ihn in Mietfragen daher absolut weiterempfehlen.

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vom

5 Sterne

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Super Fernberatung durch den Anwalt im Arbeitsrecht

Da ich nicht aus Leipzig bin war ich etwas skeptisch, ob das mit einer Beratung beim Anwalt im Arbeitsrecht nur per Mail und Telefon klappt. Aber mir wurde schnell und einfach geholfen. Meine Fragen wurden klar und verständlich durch Herrn Bach beantwortet. Das Angebot anzurufen wenn nicht alle Fragen per Mail beantwortet sind, musste ich deshalb garnicht in Anspruch nehmen.

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vom

5 Sterne

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Erfolgreiche Vertretung im Mietrecht

Unser Vermieter hat uns verboten, einen Hund zu halten. Herr Bach hat uns sehr professionell über die Rechtslage und die Kosten der Klage aufgeklärt.
Wir haben die Klage gewonnen und sind den Rechtsanwälten sehr dankbar dass wir, gerade auch wegen unserer Kinder, nun einen Hund halten dürfen.

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vom

1 Stern

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Zulässige Meinungsäußerung

Am 17.08.2017 suchte ich erstmals die Kanzleiräume des Einzelanwalts Bach auf, erteilte ihm per Formular eine schriftliche Vollmacht, welche ich bereits am 25.10.2017 kündigte. Bearbeiter des Mandats war der angestellte Rechtsanwalt York Hoffmann.
Pflichterfüllung: Separat zur Handakte des Rechtsanwalts hatte ich zu Hause die relevanten Unterlagen in einem Ordner gesammelt und chronologisch abgeheftet. Mein Vergleich mit Handakte des RA Hoffmann ergibt: Ich habe eine andere Vorstellung von der praktischen Umsetzung des neu gefassten § 50 BRAO (Handakten) sowie von der Erfüllung der Herausgabepflicht gemäß §§ 667, 269 (1) BGB.
Nach meiner Ansicht lassen sich "strittige" Forderungen (Honorar-Rechnung) vermeiden, wenn VOR Kosten auslösenden Maßnahmen dem Rechtsanwalt mein schriftlicher, klar formulierter Auftrag mit konkreter Vereinbarung über die Höhe des Honorars unterschrieben vorliegt.
Ich kann mir vorstellen, dass sich Konflikte vermeiden lassen, wenn
- dem Rechtsanwalt für seine Berufung und seinen Schriftverkehr mit Dritten meine schriftliche Vollmacht vorliegt,
- der Rechtsanwalt akzeptiert, dass ich selbstbestimmt entscheide, ob ich eine solche Vollmachtserklärung unterschreibe.
Wichtig ist für mich die erkennbare konflikt- und prozessvermeidende Tätigkeit eines Rechtsanwalts, um unnötige Gerichtsverfahren dem Mandanten zu ersparen sowie das Gericht zu entlasten.

In diesem Einzelfall liegt eine zulässige Meinungsäußerung vor. (Beweis: Urteil AG Leipzig, öffentlich verkündet am 11. Februar 2019, Az. 108 C 2892/18; Beschluss er 8. Zivilkammer des LG Leipzig vom 07.11.2019, Az. 08 S 88/19)

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vom

5 Sterne

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Gute Vertretung im Arbeitsrecht

Ich hatte eine Kündigung im Betrieb bekommen. Herr Bach hat es ohne Gerichtsverhandlung geschafft, dass mich mein Chef weiter beschäftigt hat. Ich hätte nicht so schnell einen neuen Arbeitsplatz bekommen.
Super Arbeit, Danke!

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