Ehrensache: Die Verhaltensregeln

Lieber Nutzer von KennstDuEinen.de, schön, dass Sie sich unsere Verhaltensregeln ansehen. Als neutrale Bewertungsplattform tragen wir zur Meinungsbildung bei und bringen Dienstleister, Bewerter und Interessenten zusammen. 3 Punkte sind uns dabei besonders wichtig:

  1. Es gibt bei uns keine gekauften Bewertungen – ob kostenpflichtiger oder kostenfreier Eintrag – wir behandeln alle Dienstleister gleich.
  2. Wir akzeptieren keine Selbstbewertungen und/oder Bewertungen von Agenturen sowie doppelte Bewertungen.
  3. Wir agieren bei der Bewertungsprüfung gem. geltendem Recht und orientieren uns an der Rechtsprechung des BGH und der DSGVO.

Als Portalbetreiber müssen wir die Spielregeln befolgen und dafür Sorge tragen, dass diese auch von den Nutzern unserer Seite befolgt werden. Dabei agieren wir immer neutral und nach bestem Wissen und Gewissen. Wir finden alle Bewertungen gut, ob positiv oder negativ, lobend oder kritisch, solange die Bewertungen dem oben genannten Rahmen entsprechen.

Regel Nr. 1: Fairness bei den Bewertungen

Versteht sich von selbst: Ihre Bewertungen müssen sich auf den bewerteten Dienstleister beziehen. Die Bewertungen müssen der Wahrheit entsprechen und Tatsachenbehauptungen müssen des Beweises zugänglich sein, sachlich und genau. Es dürfen nur Dienstleistungen bewertet werden, die wirklich in Anspruch genommen wurden. Es dürfen selbstverständlich auch kritische Bewertungen abgeben werden, diese müssen aber sachlich formuliert sein. Unnötig zu sagen, dass Dienstleister keine Bewertungen über sich selbst abgeben dürfen. Auch die Mitarbeiter eines Unternehmens dürfen keine Bewertungen über dieses Unternehmen abgeben. Bitte keine Gerüchte! Beurteilungen durch Hörensagen oder Meinungen anderer Personen sind als Bewertung ganz klar unzulässig.

Sagen Sie‘s in Worten - abwertende Symbole dürfen nicht benutzt werden.

Diese Inhalte sind nicht erlaubt:

Inhalte, die rassistisch, pornografisch, obszön, beleidigend, sittenwidrig, Gewalt verherrlichend oder Gewalt verharmlosend sind, sind nicht erlaubt. Inhalte, die nicht für Kinder und/oder Jugendliche geeignet bzw. jugendgefährdend sind, sind ebenfalls nicht erlaubt. Inhalte, die die Menschenwürde oder andere geschützte Rechtsgüter verletzen, Aufforderungen zu strafbaren oder sittenwidrigen Handlungen, Beleidigungen oder verletzende Äußerungen oder Drohungen darstellen, sind ebenfalls nicht erlaubt. Inhalte, die das Recht auf die Selbstbestimmung von persönlichen Informationen verletzen können wie Schmähkritik, Verleumdungen, Beleidigungen, Lügen oder Falschinformationen und falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht erlaubt.

Auch das hat bei KennstDuEinen keinen Platz:

  • Kopierte Inhalte an denen Dritte Rechte besitzen
  • Inhalte mit einem Sicherheitsrisiko wie beispielsweise Viren
  • Links auf Internetseiten, vor allem mit rechtswidrigen, jugendgefährdenden oder sonst unzulässigen Inhalten

Wir reagieren, wenn uns eine Bewertung als fragwürdig gemeldet wird

Gem. Rechtsprechung des BGH (VI ZR 34/15) müssen wir einer Meldung nachgehen, wenn beispielsweise der Dienstleister den Bewerter nicht zuordnen kann, falsche Tatsachenbehauptungen moniert werden und/oder die Schranken des Artikel 5 GG greifen. Wir bitten dann den Bewerter um Nachweis. Wenn ein Kundenverhältnis nachgewiesen werden kann und die Bewertung nicht beleidigend, diffamierend oder geschäftsschädigend ist, sowie keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthält, wird die Bewertung wieder aktiviert, da sie von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist.

Weitere Einzelheiten und Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen; sie sind in allen Zweifelsfragen verbindlich AGB »

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