Anwaltssozietät Dr. Franken - Grillo - Steinweg
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4,16/5 Sterne
32 Bewertungen im Überblick
5 Sterne: 25
4 Sterne: 0
3 Sterne: 0
2 Sterne: 1
1 Sterne: 6
Martina H., Bonn 53154
vom
12.08.2017
5 Sterne
Gute Unterstützung/Betreuung durch Herrn RA Grillo und Herrn RA Sommer erfahren
Ich habe die Anwaltskanzlei Grillo/Franken/Steinweg vor ca. 1 Jahr aufgesucht, wegen einer Rechtsanagelegenheit „Honoraranspruch“ gegen einen anderen RA aus Hamburg, der mich in einer Bank- und Kapitalanlagen-Rechtsangelegenheit vertreten hat.
Der von mir unten geschilderte Fall ist recht verzwickt, so dass ich hier hauptsächlich erwähnen möchte, wie dankbar ich Herrn Grillo bin, einem sehr erfahrenen, loyalen und kompetenten RA, (leger gesagt, ein richtiger engagierter „Fuchs“), der mich gegen meinen damaligen Rechtsanwalt aus Hamburg wegen einer Rechtsanwaltsgebührensache sehr gut vertreten hat. Der RA aus Hamburg wollte mich trotz meiner damals vorhandenen Rechtsschutzversicherung, die auch gezahlt hat, zusätzlich dermaßen „abzocken“. Zum Glück konnte Herr RA Grillo ihm zeigen „ so nicht“ .
Vielen Dank noch mal an Herr RA Grillo, der leider nicht mehr in der Kanzlei ist, da er in den wohlverdienten Ruhestand gewechselt ist.
Ich möchte auch erwähnen, dass ich Herrn RA Grillo kurz vor seinem Verlassen der Kanzlei noch mal wegen einer Erbschaftssache aufgesucht habe, auch hier hat er sich gleich wie erwartet, schnell eingelesen und kompetent gekümmert, er hat sich mit seinem Kollegen Herr RA Sommer sehr gut abgestimmt und meine Erbschaftsangelegenheit an ihn übergeben.
Ich hatte dann telefonischen Kontakt mit Herrn Sommer (u. a. Fachanwalt für Erbrecht) und ich kann nur schreiben, auch er hat mit mir die Aussichten – falls es zum Prozess kommen sollte - realistisch und gut erklärt. Ein einziges Schreiben von Herrn RA Sommer an den Miterben hat dann dazu geführt, dass wir, die Erbengemeinschaft, sich außergerichtlich einigen konnten.
Da die Rechtsschutzversicherung nur eine Erstberatung bei Erbschaftsangelegenheiten übernimmt, muss ich die zweite Rechnung selber begleichen, aber auch hier hat Herr RA Sommer human abgerechnet.
Alles in allem, kann ich die Kanzlei bisher nur weiterempfehlen. Ich habe auch schon einige sehr negative Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht und freue mich über diese positive Erfahrung. Heutzutage ist ein kompetenter, vor allem auch vertrauenswürdiger Rechtsanwalt, genauso wichtig wie ein guter Zahn- oder Hausarzt.
Ich hatte in 2004 bei einem Finanzberater eine Kapitalanlage abgeschlossen, die sich im Nachhinein als sehr risikoreich herausgestellt hat, da das Investitionsunternehmen in Konkurs gegangen ist. Der besagte Anwalt aus Hamburg war angeblich spezialisiert auf betrügerische Anlageberater, in dem er zwar einen Zahlungstitel vor Gericht erwirken konnte, aber das war auch schon alles. . Dieser Zahlungstitel stellte sich später als nicht verwertbar heraus, da der Finanzberater die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Der Rechtsanwalt aus Hamburg ködert lediglich - mit seiner Vorgehensweise - Mandanten, macht im Vorfeld leere Versprechungen, welche Möglichkeiten es gibt und wie man sein investiertes Geld zurückerhalten kann usw. Allerdings geht es ihm nur um den Erhalt vieler Mandate und darum die Summen der Kapitalanlagen mit enormen Zinsen vor Gericht in die Höhe zu treiben. Meine Erfahrung ist, dass es ihm nur um sein persönliches Rechtsanwaltshonorar und seine eigene Gewinnoptimierung geht.
Sebastian R.
vom
04.07.2017
1 Stern
Es ist bezeichnend,
dass hier die positiven Bewertungen allesamt von der Kanzlei stammen. Ich kann diese Euphorie in puncto Verkehrsrecht nicht teilen. Stutzig machten mich schon die mit schwarzem Tesaband geflickten Armlehnen des Bürostuhls von RA Flöhr. Mein Gedanke war, wer sich noch nicht einmal einen neuen Bürostuhl leisten kann, hat wohl nichts drauf. Leider bewahrheitete sich diese Befürchtung schnell: Nach Abfassen eines Schriftsatzes, der im Wesentlichen cooy/paste meiner Vorgaben war und Abgreifen" des Vorschusses legte RA Flöhr das Mandat nieder, nachdem ich wissen wollte, warum ich ihn 3x auffordern musste, um besagten Schriftsatz in Kopie zu erhalten. Besser Fibger weg!
Clemens D., Bonn 53115
vom
02.01.2017
1 Stern
Mangelnde Fachkenntnis im Sozialrecht
Aufgrund eines Ablehnungsbescheides ALG I hatte ich die Kanzlei aufgesucht. RA Hannen konnte trotz vorab verschicktem Problemaufriss von insgesamt sieben Fragen keine einzige beantworten (Muss ich mich schlau machen. .. . "), in der Folge wurden zwei beantwortet, aber falsch, so z. B. : "ALG I und ALG II schließen sich wechselseitig aus. " Erstaunliches Eingeständnis, eigentlich kein Spezialist für Sozialrecht, sondern für Arbeitsrecht zu sein.
Die von mir gegenüber einem Sozius der Kanzlei eingeräumte Möglichkeit, zu den Vorgängen Stellung zu nehmen und eine negative Rezension zu vermeiden, wurde leider nicht genutzt.
R. M., Bonn 53113
vom
16.08.2016
5 Sterne
..weiß Ihre juristische Leistung zu schätzen.
Sehr geehrter Herr Hannen,
es war, wie ich gelesen habe, ein arbeitsintensiver und zeitraubender Schriftsatz. Dafür bedanke ich mich und weiß Ihre juristische Leistung zu schätzen.
Mit freundlichen Grüßen
S. T., Bonn 53113
vom
08.08.2016
5 Sterne
Vielen Dank für die erfolgreiche Unterstützung in meiner Erbsache.
Sehr geehrter Herr Sommer,
Vielen Dank für die erfolgreiche Unterstützung in meiner Erbsache. Ich bin froh, dass ich den Pflichtanteil erhalten habe, meine Mutter dafür verklagen zu müssen.
H. A., Bonn 53113
vom
27.07.2016
5 Sterne
Danke für die gute Nachricht..
Sehr geehrter Herr Grillo,
Danke für die gute Nachricht und Glückwunsch für Ihren Erfolg.
Beste Grüße
C. H., Bonn 53113
vom
12.07.2016
5 Sterne
Vielen Dank für das sehr beruhigende und fachkundige Gespräch.
Lieber Herr Föhr,
Vielen Dank für das sehr beruhigende und fachkundige Gespräch. So sehe ich in der Angelegenheit wegen der Regelung des Umgangs gelassen entgegen.
Beste Grüße
C.H.
R. B., Bonn 53113
vom
01.07.2016
5 Sterne
Klar Weiterempfehlung.
Rechtsanwalt Sommer hat uns bei der Geltendmachung unseres Erbteils erfolgreich vertreten.
Besonders die schnelle Kommunikation und die ergebnisorientierte Bearbeitung hat uns überzeugt.
Klar Weiterempfehlung.
B. P., Bonn 53113
vom
22.06.2016
5 Sterne
Ich werde Ihre Anwaltschaft gerne weiter empfehlen.
Sehr geehrter Herr Föhr,
Ich möchte nicht versäumen, mich für die hervorragende Vertretung in der Umgangssache wegen meines Kindes zu bedanken.
Ich werde Ihre Anwaltschaft gerne weiter empfehlen.
J. O., Bonn 53113
vom
06.06.2016
5 Sterne
Bitte richten Sie auch Ihren Kollegen meinen Dank aus.
Lieber Herr Föhr,
Nachdem die Scheidung nun erfolgt ist, möchte ich Ihnen noch einmal ganz herzlich für die gute Vertretung in diesem doch etwas ungewöhnlichen Fall danken. Bitte richten Sie auch Ihren Kollegen meinen Dank aus.
Mit Besten Grüßen,
Dr. O
M. M., Bonn 53113
vom
18.05.2016
5 Sterne
Ich werde Sie gerne weiterempfehlen.
Guten Tag Herr Föhr,
Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich das Schmerzensgeld akzeptiere.
Gleichzeitig nutze ich diese Gelegenheit mich bei Ihnen für Ihre Mühe zu Bedanken. Ich werde Sie gerne weiterempfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
A. P., Bonn 53113
vom
02.05.2016
5 Sterne
So stelle ich mir Anwaltsvertretung vor.
Sehr geehrter Herr Föhr,
Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich für Ihr Engagement in unserer Angelegenheit wegen Unterhalt danken.
So stelle ich mir Anwaltsvertretung vor.
Sie wurden und werden von mir gerne weiter empfohlen. Dies gilt auch für Ihre Kollegen.
Mit freundlichen Grüßen
A.P.
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