Hilfe für einen Hund in Not: Diese Regeln gelten bei der Einfuhr eines Urlaubs-Streuners
Für die Einfuhr von Straßenhunden aus dem Ausland gelten zahlreiche Vorschriften: Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie einem Urlaubs-Streuner ein Zuhause geben wollen.
Gesetzliche Regelungen bei der Einfuhr eines Straßenhundes beachten
Tierfreundliche Menschen können einfach nicht anders: Sie sorgen sich um die Straßenhunde an ihrem Urlaubsort, füttern und streicheln sie – und manchmal möchten sie gern einen von ihnen mit nach Hause nehmen. Den Hund einfach einzupacken und ohne Formalitäten nach Deutschland zu bringen, ist allerdings gesetzlich nicht erlaubt. Die entsprechenden Vorschriften, die es zu erfüllen gilt, dienen dem Schutz vor der Ausbreitung ansteckender Krankheiten. Für Tiere aus den EU-Mitgliedsstaaten gelten dabei weniger strenge Regeln.
Vorschriften für die Einfuhr eines Hundes aus einem EU-Land
Wenn Sie im Zuge Ihres Griechenlandurlaubs oder während einer Reise durch Spanien einen liebenswerten Vierbeiner ins Herz geschlossen haben, gestaltet sich die Einfuhr des Tieres leichter als aus anderen Teilen der Welt. Die alte Regelung, dass der Hund eine lesbare Tätowierung am Ohr zur Identifizierung tragen muss, ist inzwischen hinfällig. Nun ist ein Mikrochip vorgeschrieben, der alle wichtigen Daten enthält, um eindeutig zu erkennen, um welches Tier es sich handelt.
Tollwut ist noch immer ein Problem in Europa, darum gelten strenge Impfregeln. Ihr Straßenhund benötigt eine Tollwutimpfung, die, damit sie tatsächlich wirksam ist, mindestens vier Wochen zurückliegen muss. Damit ist eine spontane Hundeausfuhr am Ende eines zweiwöchigen Urlaubs völlig ausgeschlossen: Sie müssten das Tier impfen lassen und später holen.
Beachten Sie auch, dass die Tollwutimpfung nicht älter als 12 Monate sein darf, falls Sie ein bereits geimpftes Tier mitnehmen möchten. Zusätzlich benötigt Ihr zukünftiger, treuer Begleiter noch einen Heimtierausweis. In diesem Papier sind alle Angaben zu den durchgeführten Impfungen sowie die Nummer des Mikrochips verzeichnet. Der Heimtierausweis dient dem Hund als Reisepass, ohne dieses Dokument darf er nicht ausreisen.
Besondere Einfuhrbedingungen für Welpen aus der EU
Einen Welpen mit zu sich nach Hause zu nehmen, ist sehr verlockend: Die kleinen Tierchen sind besonders niedlich und in der Regel leichter erziehbar als erwachsene Tiere. Allerdings müssen Sie bei der Einführung eines Hundebabys, dessen Muttertier im Land verbleibt oder verstorben ist, ein besonderes Zertifikat vorweisen: Aus dieser Bescheinigung geht hervor, dass der Welpe bisher keine Berührung mit wildlebenden Tieren hatte und direkt vom Ort seiner Geburt ausgeführt wird.
Außerdem sollte das Tier ein Gesundheitsattest besitzen, das mindestens 24 Stunden vor der Ausreise ausgestellt wurde. Das Attest muss von einem Tierarzt stammen und bescheinigen, dass Ihr neuer Hund transportfähig und nicht gesundheitsgefährdet ist.
Schweden, Malta, Irland und Großbritannien: Sonderregeln beachten
Wenn sie einen Hund aus diesen Ländern nach Deutschland bringen möchten, dann erkundigen Sie sich am besten, ob ein Antikörpertiternachweis notwendig ist. Auch eine Behandlung gegen Parasiten war über viele Jahre eine wichtige Voraussetzung für die Ausfuhr eines Hundes. Eventuell wird diese Regelung noch den anderen EU-Ländern angeglichen.
Einen Urlaubs-Streuner aus einem „gelisteten Drittland“
Einige Länder gelten als „gelistete Drittländer“, wie zum Beispiel die USA und Kanada. Wenn Sie in diesen Ländern einen Urlaubs-Streuner so sehr ins Herz schließen, dass Sie ihn mit zu sich nach Deutschland nehmen möchten, dann gelten noch weitere Vorschriften. Zuerst einmal müssen Sie aber alle Ausfuhrbestimmungen erfüllen, die auch innerhalb der EU gelten.
Für einen ausgewachsenen Hund benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung des zuständigen Amtstierarztes im Herkunftsland des Tieres. Tierärzte halten in der Regel ein Musterformular zu diesem Zweck bereit. Für die Ausfuhr eines Hundebabys beantragen Sie eine Einreisegenehmigung in die EU. Diese Genehmigung erteilt Ihnen derjenige Staat, über den Sie die EU betreten. Über die genaue Vorgehensweise lassen Sie sich am besten fachmännisch beraten, zum Beispiel durch einen Tierschutzverein oder einen entsprechenden Fachanwalt. In diesem Zuge wird man Ihnen sicherlich auch mitteilen, ob Ihr Reiseland zu den gelisteten Drittländern gehört.
Hundeeinfuhr aus einem Land, das nicht zu den gelisteten Drittländern gehört
Bezüglich der Einfuhr von Hunden aus dem Ausland gibt es noch eine dritte Kategorie von Ländern: Ägypten, Tunesien und Marokko verfügen zum Beispiel über eine große Anzahl von Straßenhunden, denen es zum Teil sehr schlecht ergeht. Die Einfuhrbestimmungen aus diesen Ländern sind besonders streng. Zur Kennzeichnung mit einem Mikrochip und der Tollwutimpfung kommt eine nachgewiesene Antikörpertiterbestimmung hinzu.
Allerdings zählt als Beleg für diese Untersuchung nur die Bescheinigung eines von der EU anerkannten Labors. Danach müssen Sie sich noch drei Monate bis zur Ausfuhr Ihres neuen Vierbeiners gedulden. Die bei den gelisteten Drittländern erforderliche amtsärztliche Bescheinigung gehört selbstverständlich zum Reisepaket des Hundes dazu, ebenso wie der Heimtierausweis. Die Ausfuhr von Welpen nach Deutschland ist aufgrund dieser engen Bestimmungen gar nicht möglich.
Einfuhr sogenannter „Kampfhunde“
Haben Sie beispielsweise einen Pitbull-Terrier oder einen Staffordshire-Bullterrier ins Herz geschlossen? Dann müssen Sie sich darauf einstellen, das Tier in seinem Heimatland zurückzulassen. Machen Sie sich mit der „Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland“ vertraut.
Informieren Sie sich, welche Rassen und Kreuzungen Sie in welches Bundesland einführen dürfen. Eventuell erfüllt Ihr Vierbeiner eine Ausnahmevoraussetzung, zum Beispiel, wenn es sich um einen Blindenhund handelt oder er sich nur vorübergehend im Ausland aufgehalten hat.
Tierschutzorganisationen vermitteln Straßenhunde
Einige Tierschutzorganisationen organisieren die Einfuhr notleidender Straßenhunde professionell. So müssen sich Privatleute gar nicht erst mit den vielen gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen, sondern können ihren ehemaligen Streuner hier in Deutschland nach Zahlung einer Schutzgebühr in Empfang nehmen. Die Tiere sind dann bereits geimpft und gesundheitlich überprüft.
Für etwa 250 bis 350 Euro erhalten Tierfreunde so einen Vierbeiner, der aus schlechten Verhältnissen stammt und sich auf seine neue Familie freut. Achten Sie genau auf den Vertrag, den man Ihnen anbietet: Manchmal handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Pflegevertrag. Dann verbleibt der Hund formal im Besitz der Tierschutzorganisation, obwohl er bei Ihnen lebt.
Fazit: Gründlich informieren – ausreichend planen
Informieren Sie sich in jedem Fall ganz genau, welche Bestimmungen Sie einhalten müssen, um einen Straßen-Streuner selbst einzuführen. Setzen Sie sich dafür mit Fachleuten in Verbindung, wie zum Beispiel mit einem Fachanwalt, einem in diesem Bereich aktiven Tierarzt oder mit einer Tierschutzvereinigung.
Erkundigen Sie sich auch, ob alle in diesem Ratgeber-Artikel genannten Vorschriften noch gültig sind und ob es neue Bestimmungen gibt. Halten Sie alle Regelungen genau ein, damit Sie beim Zoll oder in Deutschland keine unliebsamen Überraschungen erleben: Wenn Sie bei der Einfuhr eines Urlaubs-Streuners gegen Gesetze verstoßen, müssen Sie eventuell die Rückverbringung des Tieres zahlen oder der Hund wird eine langwierige Quarantäne durchlaufen müssen.
Machen Sie sich bewusst, dass Sie nicht alle Tiere retten können, die Ihnen flehende Blicke zuwerfen. Handeln Sie nicht spontan, sondern geplant. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie zumindest einen Hund von der Straße retten, ohne dass er wieder zurückgeschickt oder im schlimmsten Fall getötet wird.
Linktipps zum Thema:
- http://www.kennstdueinen.de/branche-hundeerziehung-547.html
- https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html
- http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Schutz-Tierseuchen/Regelungen-Heimtiere/regelungen-heimtiere.html
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