Rechtsanwalt Jan Bartholl
Zahlungsmöglichkeiten
EC, Kreditkarte, PayPal, Banküberweisung
Öffnungszeiten
Mo.–Fr. 10:00–15:00
Neueste Bewertung: 5/5
am 08.11.2024 bewertet von Dennis P.
Top Zivilanwalt ⭐⭐⭐⭐⭐
Der beste Anwalt in Berlin Leute. Der hat für uns die Kohlen ausm Feuer geholt. Wir haben vor dem Landgericht Berlin II eine Zivilklage verloren und mussten in kurzer Zeit einen Fachanwalt für Zivilrecht finden der sich mit den speziellen Fragen wegen einer Entschädigung über 135000 Euro auskennt. Gott sei dank haben wir Herrn Dr Bartholl... Weiterlesen
Rechtsanwalt Jan Bartholl
Bewertungen bei KennstDuEinen und Google
» Jetzt Bewerten!Gesamtbewertung ( 470 Bewertungen)
4,87/5 Sterne
470 Bewertungen im Überblick
5 Sterne: 449
4 Sterne: 2
3 Sterne: 5
2 Sterne: 5
1 Sterne: 9
Manfred D., Essen 45326
vom
17.01.2014
5 Sterne
Eine klare Empfehlung
Meine Frau und ich sind durch die Empfehlung der Verbraucherzentrale und der Schlichtungsstelle Fluggastrechte auf die Kanzlei Bartholl BLS in Berlin aufmerksam geworden. Wir hatten zunächst unseren Anwalt vor Ort konsultiert. Dieser kam jedoch schnell an seine Grenzen. Auf meine Nachforschungen teilte mir die Verbraucherzentrale mit, dass sie Rechtsanwalt Bartholl als Verbraucheranwalt in Fluggastrechtangelegenheiten häufig empfehlen. Wir haben dann unseren Anwalt gebeten, den Rechtsstreit mit der Iberia an die Kanzlei Bartholl BLS zu übergeben. Diese hat unseren Fall dann ohne Wartezeit angenommen. Herr Bartholl hat sich zu meiner Überraschung bereits nach 5 Wochen mit einem sehr guten Vergleichsangebot der Iberia aus den Verhandlungen an mich gewandt. Es scheint, dass auch die Fluggesellschaften die Expertise der Kanzlei kennen und dementsprechend reagieren, indem sie schnell einen Vergleich unterbreiten, um einem Prozess mit Herrn Bartholl aus dem Weg zu gehen. Dies war insgeheim unsere Hoffnung, dass der Ruf und die Kompetenz von Herrn Bartholl die Airline zu einem Vergleichsangebot bewegt. Im Nachhinein ist man immer schlauer: Ich hätte die Sache sofort an Herrn Rechtsanwalt Bartholl übergeben sollen. Ich war mir nicht bewusst, dass es Kanzleien gibt, die Kunden in ganz Deutschland vertreten. Meine Frau und ich empfanden die Arbeit von Herrn Bartholl als hochprofessionell. Wir empfehlen Herrn Bartholl.
Stefan M., Bonn 53227
vom
15.01.2014
5 Sterne
Erfolg ist planbar!
Ich habe mich vor der Beauftragung von Herrn Rechtsanwalt Bartholl umgehört, um auch wirklich einen richtig guten Anwalt zu haben. Da ich aus Foren wusste, dass die Condor vor Gericht immer eine Hinhaltetaktik fährt, wollte ich unbedingt einen Fachanwalt für unser Verfahren haben. Ich bin dann durch die guten Bewertungen (auch hier) auf Herrn Bartholl aufmerksam geworden. Um es vorweg zu nehmen: Die Arbeit von Herrn Bartholl war fachlich hervorragend!
Ich war dann sogar im Prozess dabei, obwohl Herr Bartholl mir davon abriet. Trotzdem wollte ich das mal miterleben. Es ging schon mächtig hin und her zwischen Herrn Bartholl und der Anwältin der Gegenseite. Am meisten beeindruckt hat mich, dass der Richter die Anwälte schon kannte. Man scheint sich da die Türklinke in die Hand zu geben. Der Richter sagte Herrn Bartholl wegen der Rechtsanwaltskosten, dass es ja bekannt wäre, dass Herr Bartholl nicht ganz billig wäre. Ich hatte den Eindruck, dass der Richter Respekt vor meinem Anwalt hatte. Dann wurde noch ellenlang wegen eines Vergleiches diskutiert. Danach sind wir abgezogen.
Und nach 2 Monaten habe ich jetzt das Urteil in den Händen: Condor muss mir die Entschädigung zahlen und noch die Rechtsanwaltskosten übernehmen und die Gerichtskosten zahlen und eine Sicherheitsleistung abgeben. Was will man mehr?
Ich wusste, dass Herr Bartholl ein Experte im Flugrecht ist. Wer einen standhaften und kompetenten Anwalt sucht, ist bei Herrn Bartholl genau richtig. Natürlich kostet Leistung was. Aber wer dazu nicht bereit ist, sollte sich einen Billig-Anwalt nehmen. Ich bin zufrieden, da die Fluggesellschaft die Kosten von Herrn Bartholl zahlen muss.
Brigitte F., Neu-Isenburg 63263
vom
14.01.2014
5 Sterne
Durchsetzungsstark - seriös - kompetent
Als Geschäftsführerin habe ich die Kanzlei Bartholl kennengelernt und empfehle die Rechtsanwälte. In unserem Rechtsfall ging es um eine Verspätung auf einem Flug zu einer Messe. Unseren Mitarbeiterinnen wurden von der Lufthansa die gesetzlich zustehende Entschädigung verweigert. Daher haben wir die Kanzlei Bartholl mit dem Fall beauftragt. Ich habe aus der Vertretung einen sehr guten Eindruck gewonnen und werde die Kanzlei auch in anderen Fällen wieder zu Rate ziehen. Herr Rechtsanwalt Bartholl hat die Sache mit der gebotenen Objektivität und Ruhe optimal gelöst. Wir haben uns einen durchsetzungsstarken, kompetenten und erfahrenen Fachanwalt gewünscht und diesen gefunden. Wir empfehlen die Kanzlei.
N. Hofmann, Solingen 42651
vom
03.01.2014
5 Sterne
Sehr überzeugende Arbeit von Rechtsanwalt Bartholl
Ich bin überrascht, wieviele gute Bewertungen hier schon von anderen Kunden geschrieben wurden. Da ich mit der Arbeit von Herrn Bartholl sehr zufrieden bin, dachte ich, dass ich als Dankeschön eine Empfehlung einstelle. Dies scheint offenbar gar nicht nötig, da genügend andere Kunden die gleiche Erfahrung wie ich gemacht haben: Herr Bartholl ist ein freundlicher Rechtsanwalt, der sich immer wieder Zeit für meine Fragen genommen hat. Ich hatte eine vergleichsweise geringe Forderung von 400 Euro wegen einer Flugverspätung. Ich bin bei Iberia keinen Schritt weitergekommen. Erst als Herr Bartholl sich sehr für mich eingesetzt hatte und die Iberia direkt kontaktierte, hat sich von Seiten der Iberia ein Gonzalo Leyva gemeldet und die Sache mit Herrn Bartholl verhandelt. Die haben mir dann einen Scheck geschickt und die Sache war vorbei. Ich habe Herrn Bartholl als erfahrenen, kompetenten und geschickten Rechtsanwalt kennengelernt, der die Klaviatur seines Gebietes zu spielen versteht. Wer für sein Geld einen durchsetzungsstarken und erfahrenen Rechtsanwalt wünscht, dem kann ich nur die Kanzlei Bartholl empfehlen!
A. Hausmann, Ismaning 85737
vom
30.12.2013
5 Sterne
Sehr gute Kanzlei für Reiserecht
Wir kommen aus der Schweiz und haben auch einen Wohnsitz in Deutschland und suchten eine Fachkanzlei für Reiserecht. Die Schlichtungsstelle für Flugrecht in Deutschland hat uns die Kanzlei Bartholl BLS empfohlen. Wir haben die Kanzlei beauftragt und sind sehr zufrieden. Verglichen mit der Schweiz ist die Beratung in Deutschland geradezu extrem günstig. Wir sind hier in Zürich andere Preise gewöhnt. Daher sind wir sehr erfreut, eine gute Kanzlei in Deutschland gefunden zu haben, die wir in Rechtsstreitigkeiten einschalten können.
Unser Fall betraf eine Vertretung in einer Rechtssache gegen die Lufthansa / Swiss. Herr Bartholl hat sich höchstpersönlich um uns gekümmert. Es war eine freundliche und sehr kompetente Beratung. Unsere Erwartungen wurden übertroffen.
Wir empfehlen die Kanzlei Bartholl weiter.
S. Schneider, Potsdam 14469
vom
24.12.2013
5 Sterne
Seriös. Erfolgreich. TOP!
Die Kanzlei Bartholl hat uns geholfen, unsere Entschädigung gegen die Lufthansa zu realisieren. Die Lufthansa hat uns einfach immer wieder hingehalten. Ich habe mehrere Monate lang versucht, die Lufthansa zu überzeugen, dass man uns die uns zustehenden 2400 Euro zahlt. Außer Beschwichtigungen und vorgefertigter Textbausteinantworten erhielt ich keinen Cent. Dann habe ich gezwungenermaßen einen Anwalt aufgesucht. Um es vorwegzunehmen: Es war für mich das erste Mal, dass ich einen Anwalt benötigte. Die Erfahrung war ABSOLUT ERLEICHTERND! Ich wusste nicht, dass Anwälte einem wirklich alles abnehmen. Ich musste nur unsere Unterlagen einreichen und etwas warten. Nach einigen Wochen erhielt ich von Herrn Rechtsanwalt Jan Bartholl die freudige Nachricht, dass sich die Lufthansa aus kundendienstlichen Gründen dazu entschied, uns die Entschädigung zu zahlen. Ich bin von der Arbeit von Herrn Bartholl überzeugt worden. Da wir zudem nichts zahlen mussten, weil die Lufthansa die Rechtsanwaltsgebühren übernommen hatte, habe ich die Möglichkeit genutzt und eine Summe an das von der Kanzlei Bartholl empfohlenen Kinderhilfswerk (Kindernothilfe) gespendet.
Elisabeth Richter, Dreieich
vom
03.12.2013
5 Sterne
Prozess durch Klasse Anwalt gewonnen!
Gestern haben wir die erfreuliche Nachricht erhalten, dass wir unseren Rechtsstreit gegen die Air France gewonnen haben. Wir sind sehr überrascht von der hohen Entschädigung, die uns zugesprochen wurde. Ich kann allen Flugpassagieren von Air France, die eine Flugverspätung hatten, nur raten, sich nicht von deren Emails und Fluggutscheinen abspeisen zu lassen. Wir waren uns zwar auch nicht ganz sicher, ob wir den Rechtsstreit durchziehen wollten, haben uns aber durch die Beratung von Herrn Bartholl dazu entschieden, nicht auzugeben. Und es hat ja geklappt. Ich kann mich nur allen anderen Kunden hier anschließen: Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl ist im Verbraucherrecht einfach eine Klasse für sich. Schnell, akribisch und sogar kostenlos (weil die ganzen Anwaltsgebühren von Air France gezahlt werden). Ich gebe fünf Punkte und würde sogar noch einen Punkt extra geben wegen der erfolgreichen Arbeit von Herrn Bartholl.
Gerhard H., Kassel 34123
vom
20.11.2013
5 Sterne
Ein ehrlicher Rechtsanwalt
Ich habe Herrn Bartholl wegen einer größeren Sache gegen die Etihad Airways kontaktiert. Herr Bartholl hat sich sehr viel Zeit genommen und mit mir das Für und Wider eines Vorgehens besprochen. Letztendlich habe ich die Sache abgebrochen und die Forderungen nicht weiter verfolgt. Ich möchte trotzdem ein großes Lob an Herrn Bartholl aussprechen für eine derart hervorragende Rechtsberatung. Beschämend ist ja dann auch noch für mich, dass Herr Bartholl nicht einmal Kosten in Rechnung gestellt hat und ich die Rechtsberatung praktisch umsonst bekam. Ich habe mit Herrn Bartholl dann besprochen, dass ich eine Spende an die von ihm empfohlene Hilfsorganisation Kinderhilfswerk leiste.
Es ist schön zu wissen, dass es noch so ehrliche Rechtsanwälte gibt!
Ralf Hofmann, Lambsheim
vom
20.11.2013
5 Sterne
Unterstützung wie man sie sich wünscht
Herr Bartholl hat meine Sache mit der Air France vorbildlich betreut. Die Belohnung für die gute Arbeit dürfen wir sogar einstreichen, da die Air France meiner Familie 4200 Euro gezahlt hat und die Kosten vom Rechtsanwalt auch noch zahlen muss. Die Sache war zwar eindeutig, denn die Flugverspätung auf unserem Flug von Düsseldorf via Paris Charles-de-Gaulle war klar das Verschulden der Air France. Aber ich bin ohne Anwalt keinen Schritt vorangekommen. Umso erfreuter bin ich, dass ich (zwar nach langer Sucherei im Internet) mit Herrn Bartholl einen Experten auftreiben konnte, der der Air France klar aufzeigte, wo der Hase im Pfeffer liegt. Guter Anwalt. Gute Arbeit. Gutes Ergebnis. 5 STerne.
Florian K., Forst 57537
vom
08.11.2013
5 Sterne
Für Fluggastrechte der richtige Anwalt
Ich bin bei Anwälten sonst sehr vorsichtig, da ich schon Mal richtig auf die Nase gefallen bin. Daher habe ich mich wegen des Einklagens unserer Ansprüche aus einer Flugverspätung mit der KLM / Air France vorher sehr gut informiert und viele verschiedene Bewertungen gelesen. Die Kanzlei Bartholl BLS ist eigentlich von allen auf Fluggastrechte spezialisierten Kanzleien am besten bewertet. Nach Abschluss der Sache kann ich bewerten, dass Herr Bartholl wirklich ein Experte auf seinem Gebiet ist. Die ganze Durchführung vom Anfang bis zum Ende des Verfahrens war hochprofessionell. Hinter alle Tricks, Winkelzüge und Finten blickt man eh nicht durch, aber es hat gewirkt: Herr Bartholl hat es tatsächlich geschafft, dass uns die KLM Air France in der Summe 3783, 54 EUR zahlen muss und die Anwaltskosten jetzt noch drauf kommen. Es hat zwar etwas gedauert, aber das hat Herr Bartholl mir sofort im ersten Telefonat gesagt. Wer also etwas Geduld mitbringt, kommt mit der Hilfe der Kanzlei Bartholl an sein Ziel.
Den Preis habe ich als sehr gut bewertet, da wir ja nichts bezahlen mussten. Daher kann ich zum Preis eigentlich gar nichts sagen.
Inge Boitin, Berlin
vom
01.11.2013
5 Sterne
Erfolgreiche Rechtsbetreuung
Ich hatte bisher noch nie mit einem Rechtsanwalt zu tun und kann daher wenig Vergleiche anstellen. Herr Bartholl hat mich und meine Bekannte ganz erfolgreich gegen die spanische Fluggesellschaft Iberia vertreten. Die Iberia musste uns nach langem Hin und Her 2650 Euro Schadensersatz zahlen. Die Schecks haben wir letzte Woche erhalten und sind glücklich über den Ausgang des Rechtsstreits. Ich möchte hervorheben, dass Herr Bartholl die ganze Sache sehr souverän geleitet hat. Die Iberia hat uns nachdem wir Herrn Bartholl eingeschaltet hatten die Entschädigung mit einer Selbstverständlichkeit gezahlt, dass es uns die Sprache verschlug. Ich glaube, Herr Bartholl hat denen mit seiner ruhigen und abgeklärten Art klar gemacht, wo es lang geht. Ungewöhnlich finde ich auch, dass wir für die Dienste von Herrn Bartholl nicht einmal etwas zahlen mussten. Herr Bartholl teilte uns mit, dass er das direkt mit der Iberia regelt. Ich werde bei Bedarf wieder auf Herrn Bartholl zurückgreifen und empfehle ihn.
J. Liebermann, Berlin 10119
vom
04.10.2013
5 Sterne
Hervorragende Betreuung im Rechtsstreit
Wir wussten in unserem Rechtsstreit mit der Lufthansa nicht mehr weiter. Es kamen immer erst nach langer Wartezeit beschwichtigende Antwortschreiben der Lufthansa, die immer alles bedauerten, aber nie unsere Ansprüche zahlen wollten. Dann hat meine Partnerin sich im Internet schlau gemacht und stieß auf Beiträge vieler anderer betroffener Flugpassagiere, die alle dasselbe erzählten: Lufthansa geht immer nach Schema F vor und versucht, Passagiere von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abzubringen. Man kommt nur mit Anwalt weiter. Und genauso war es auch bei uns. Erst als wir die Kanzlei Bartholl eingeschaltet hatten, lenkte Lufthansa sofort ein und zahlte die 3600 Euro - natürlich nur "aus kundendienstlichen Gründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". In Fluggast Geschichten empfehle ich Rechtsanwalt Bartholl. Schnell, ohne Kosten und ein knallharter Anwalt, wie man ihn sich wünscht.