Buhl - DIE BADGESTALTER

Rheinberger Straße 361
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: 02842 - 41844

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Nie wieder Firma Buhl

Zu unserem großen Bedauern haben wir die Fa. Buhl mit dem Einbau einer neuen Heizungsanlage sowie die Sanierung von 2 Badezimmern und einem Gäste-WC beauftragt.

15 Monate nach Baubeginn sind vertraglich vereinbarte Arbeiten nicht abgeschlossen und Mängel nicht beseitigt. Stattdessen fordert Herr Buhl die Zahlung der kompletten Vertragssumme ohne Erfüllung des Vertrages und droht mit Klage. Durch ständige Verzögerungen der Arbeiten ist Frist für die BAFA Förderung Heizungsoptimierung bereits abgelaufen, was zusätzlich einen finanziellen Verlust bedeutet.

Bezüglich der Heizung einige Beispiele des Verhaltens der Fa. Buhl gegenüber seinen Kunden:

Der vertraglich vereinbarte Einbau eines Filters im Heizungswasserkreislauf zum Schutz der Heizungsanlage ist trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung nicht erfolgt. Meines Erachtens werden hier Folgeschäden billigend in Kauf genommen.

Nach Inbetriebnahme der neuen Heizung traten an einem Verteiler der Fußbodenheizung im 1. OG Fließgeräusche auf, die vorher nicht vorhanden waren. Zitat des RA der Fa. Buhl: „An diesem Verteiler ist unsere Mandantin nicht tätig gewesen“, um 5 Monate später einzuräumen „Soweit Sie aus unserem Schreiben vom 16. 04. 2018 herleiten wollen, dass unsere Mandantin keine Arbeiten am Verteiler der Heizungsanlage im 1. Obergeschoss durchgeführt habe, so ist dies unzutreffend und bedarf einer Klarstellung. “ Die Behebung des Mangels ist trotz Fristsetzung bis heute nicht erfolgt.

Im EG funktioniert ein Heizkreislauf der Fußbodenheizung nicht. Zitat des RA der Fa. Buhl „Hier muss eine Überprüfung erfolgen. “, was seit nunmehr 5 Monaten trotz Fristsetzung nicht erfolgt ist. Ein Fachfirma sollte dazu in der Lage sein.

Die Verkleidung des Warmwasserbehälters wurde bei Montagearbeiten beschädigt. Zitat des RA der Fa. Buhl: „Da die Verkleidung eins mit dem PU-Schaum ist, ist sie auch nicht abnehm- bzw. austauschbar“ um 5 Monate später einzuräumen „Unsere Mandantin unterlag insofern einem Irrtum, da Verkleidung und Warmwasserspeicher in der Regel eine Einheit bilden. “ Der Austausch der Verkleidung ist bis heute nicht erfolgt.

Durch fehlerhafte Arbeiten wurde ein Wasserschaden verursacht. Es wurde trotz vertraglich vereinbarter Erneuerung eines Abflussrohres eine alte Leitung beibehalten. Dieses Rohr wurde nicht fachgerecht auf Funktion und Dichtigkeit überprüft und war Ursache eines Wasserschadens. Die Reparatur und die Behebung der entstandenen Schäden sind bis heute nicht fachgerecht durchgeführt worden.

Zur Einreichung für die BAFA Förderung Heizungsoptimierung wurde eine Rechnung für 6 Thermostatventile erstellt, es wurden jedoch nur 2 Ventile erneuert. Eine neue Rechnung wird bis heute verweigert. Zitat des RA der Fa. Buhl: „Bezüglich der Thermostatventile wird eine entsprechende Gutschrift erfolgen. “ Die überhöhte Rechnung bei der BAFA einzureichen wäre Betrug, die Förderung ist für mich somit verloren.

Fazit: Der Vertrag ist bis heute nicht erfüllt, Mängel nicht beseitigt und durch unzumutbare Verzögerungen entfallen Förderungen und steuerliche Absetzmöglichkeiten.
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