Gewerbemietrecht

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Gewerbemietrecht in Deutschland

Das Gewerbemietrecht ist ein Teil des Mietrechts und somit in den §§ 535-580 a BGB geregelt. Im Gewerbemietrecht stehen sich im Regelfall zwei Unternehmer gegenüber. Der Gewerbemieter verdient aus Sicht des Gesetzgebers weniger rechtlichen Schutz als der Wohnraummieter. Gewerbemietverträge werden von den Parteien relativ frei ausgehandelt und bedürfen daher vor Abschluss einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.

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