Regalprüfung

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Regalprüfung in Deutschland

Regale unterliegen als Arbeitsmittel der Prüfungspflicht. Nach den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung § 10 müssen Regale von befähigten Personen (Regalinspekteuren) regelmäßig geprüft werden. Der Gesetzgeber schreibt hier regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durchgeführt werden müssen. Seit dem 01.08.2009 hat der Ablauf einer solchen Inspektion gemäß den Vorgaben des europäischen Normenentwurfs DIN EN 15635 zu erfolgen.

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