Bayerische Immobilien Management GmbH

Kastenbauerstraße 2 - 6
81677 München

Tel.: 089 - 3212120

4,18 Sterne

26 KennstDuEinen Bewertungen

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Gesamtbewertung ( 120 Bewertungen)

4,02/5 Sterne

120 Bewertungen im Überblick

5 Sterne: 82

4 Sterne: 9

3 Sterne: 3

2 Sterne: 1

1 Sterne: 25




vom

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Sehr freundlicher Kontakt, schnelle Antwort.

Sehr freundlicher Kontakt, schnelle Antwort.

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vom

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Sehr gute Qualität und eine hohe Fachkomepetenz in Sachen...

Sehr gute Qualität und eine hohe Fachkomepetenz in Sachen WEG und Bauen im Bestand. Der hohe Digitalisierungsgrad ist für eine Verwaltung bewundernswert. Eine Empfehlung kann ich jederzeit aussprechen.

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vom

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Als Vermieter habe ich tolle Unterstützung erhalten. Sei ...

Als Vermieter habe ich tolle Unterstützung erhalten. Sei es bei der Abnahme oder Abrechnung. Sehr empfehlenswert.

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vom

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Ich habe gerade eine Wohnung bei der Bayerischen Immobili...

Ich habe gerade eine Wohnung bei der Bayerischen Immobilien Management gemietet. Eine sehr freundliche und schnelle Kommunikation. Kompetente Übergabe der Wohnung und flotte Beseitigung der kleinen Mängel.

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vom

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Top! So sollte es immer laufen!

Nur positive Erfahrungen!
Zuverlässig, sehr schnell und trotzdem menschlich! Perfektes Team!
Vielen herzlichen Dank!

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vom

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Finger weg von dieser Hausverwaltung!! Mails werden nicht...

Finger weg von dieser Hausverwaltung!! Mails werden nicht beantwortet oder man wird nicht zurückgerufen.... auch nach einer Beschwerde an den Geschäftsführer hat sich nichts geändert. Nur bei der Abbuchung des Hausgelds sind sie schnell!

hat diese Bewertung am 14.10.2020 kommentiert:

Sehr geehrter Herr Stahl, Ihre Kritik müssen wir zurückweisen. Innerhalb kurzer Zeit erhielten Sie aus unserem Hause fünf Mails zu Ihren Fragen - leider entsprach nur unsere Antworten nicht Ihren Wünschen. Unterlagen, die uns der Vorverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht übergeben hat können wir nicht herausgeben. Mietverträge für Ihre Wohnung liegen uns als WEG-Verwalter ebenfalls nicht vor, diese besitzt der jeweilige Sondereigentümer. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer

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vom

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Unsere WEG war sehr unzufrieden mit dieser HV. Inzwischen...

Unsere WEG war sehr unzufrieden mit dieser HV. Inzwischen haben wir den Vertrag „in gegenseitigem Einvernehmen“ nicht verlängert und eine andere Hausverwaltung verpflichtet. (Korrektur: Am Ende auch das Mißtrauen gegenüber der BIM ausgesprochen und uns eine andere HV gesucht). Das ganze Anwesen ist in meinen Augen inzwischen sehr runtergewirtschaftet und ungepflegt, obwohl etliche Sonderumlagen erfolgt sind und für mich fragwürdige Aufträge vergeben wurden. Und das liegt m.M. nach nicht an schwierigen Eigentümern oder einem schwierigen Objekt. Zuletzt hatten auch einige Eigentümer erfolgreich gegen einen von der HV zu vertretenden Beschluss geklagt und gewonnen.
Dazu zeigte die letzte Versammlung erneut wie unvorbereitet die BIM zum Nachteil der Eigentümer vorgeht. Selbst Wohnbauvorschriften zur EnEV sind der HV, zumindest in diesem sehr gewöhnlichen Fall, nach eigenen Aussagen der HV nicht hinreichend bekannt. Stattdessen wäre eine offensichtlich unnötige Dämmung durchgeführt worden, zu Lasten der Eigentümer.
Ich kann jedenfalls keine Empfehlung für die BIM als HV aussprechen.
Herr W. (GF): Gerne teile ich Ihnen für meine Person nochmals die genauen Hintergründe meiner Rezension mit, Sie haben ja meine Kontaktdaten.
PS: Auch ich habe den Kontakt zu Ihrem Anwalt und hätte mir gewünscht mehr Energie von Ihrer Seite in der HV zu erhalten, als in der Bereinigung negativer Bewertungen zu spüren.

Nachtrag zu Ihrer Antwort:
Mich wundert nicht, dass Sie alle Punkte zurückweisen. Selbstkritisch habe ich Ihre Aufarbeitung der Problemfälle bisher nicht empfunden . Das Thema mit den Notleitern ist dabei zu komplex, als hier weiter darauf einzugehen. Diese Situation ist bis heute unklar und hat uns jedoch bereits viel Zeit und Geld gekostet. Fakt ist allerdings, dass seitens der WEG grundsätzlich zu wenig Vertrauen in Ihre Verwaltungsttäigkeit vorhanden war, eine Entlastung der HV fand zuletzt nicht mehr statt. Eine Stellung zur Wahl wäre daher auch sinnlos gewesen. Fakt ist auch, dass notwendige Reparaturen unterlassen wurden, stattdessen hätte erneut aber ein hoher 5-stelliger Betrag für die Dachbodendämmung ausgegeben werden sollen Und auch hier ohne ausreichend Kenntnis seitens der HV über die Anforderungen der EnEV2014 "für Altbauten". Im konkreten Fall wäre damit über eine kostenintensive Maßnahme für die WEG abgstimmt worden ohne ausreichende Prüfung der Notwendigkeit. Dass Ihr Mitarbeiter sich dann erst im Nachhinein kundig machen wollte, (die hier anzuwendenen Vorschriften für Altbauten sei der HV nicht bekannt), entspricht wohl kaum der geeigneten Reihenfolge. Und das hat nichts mit einer Detailfrage eines Wohnungseigentümers zu tun. Der Antrag diese Eigentümers wurde zurückgezogen, da ihre HV eine völlig unklare Situation erzeugt hat. Vermutlich nicht nur in dem Fall wurden Sie offensichtlich falsch über die tatsächlichen Vorgänge unterrichtet.

hat diese Bewertung am 11.02.2021 kommentiert:

Sehr geehrter Herr W., Ihre Kritik nehmen wir natürlich sehr ernst - wenn wir sie auch in allen Punkten zurückweisen müssen, da ihre Darstellungen entweder falsch oder sinnentstellend sind. Der Verwaltervertrag mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde nicht wie Sie schreiben "in gegenseitigem Einvernehmen nicht verlängert". Vielmehr teilten wir dem Verwaltungsbeirat der Gemeinschaft frühzeitig mit, dass wir für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Der bauliche Zustand des Anwesens ist in keinem guten Zustand. Diverse, aus unserer Sicht notwendige Maßnahmen wurden der Gemeinschaft zur Beschlussfassung vorgelegt entweder jedoch abgelehnt oder zurückgestellt. Sonderumlagen wurden nur zweckbestimmt für beschlossene Maßnahmen erhoben und auch hierfür verwendet. Alle den Maßnahmen zugrundeliegenden Aufträge wurden entweder mit dem Beirat besprochen oder der Versammlung vorgelegt. Weder klagten einige Eigentümer gegen die Verwaltung noch einen "von der HV zu vertretenden Beschluss". Richtig ist, dass die WEG div. Brandschutzmaßnahmen durchzuführen hatte. U. a. mussten an der Fassade Notleiteranlagen installiert werden. Im Zuge der Planung dieser Maßnahmen kam es innerhalb der Gemeinschaft zu Auseinandersetzungen in Bezug auf die Montagestandorte. Ein von der Gemeinschaft hierzu gefasster Beschluss wurde angefochten und in Teilen in zweiter Instanz aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens wurden gegenseitig aufgehoben. Selbstverständlich sind unseren Mitarbeitern die grundsätzlichen Regelungen der ENEV bekannt. Anlässlich einer Versammlung kam es im Rahmen eines Antrags eines Wohnungseigentümers jedoch zu einer Detailfrage, die der Versammlungsleiter nicht beantworten konnte. Als ordentlicher Kaufmann und eben nicht Bauingenieur sicherte er zu, die Antwort nachzureichen. Der Eigentümer selbst zog seinen Antrag zurück, Kosten wären ihm selbst so oder so gar nicht entstanden. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer

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5 Sterne

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Sehr kompetente und freundliche Verwaltung; kümmerten sic...

Sehr kompetente und freundliche Verwaltung; kümmerten sich schnell um die Beseitigung eines Wasserschadens, setzten dabei qualifizierte Handwerker ein.

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Es ist so eine Frechheit, man erreicht nie irgendjemanden...

Es ist so eine Frechheit, man erreicht nie irgendjemanden, es wird auch nicht zurückgerufen, Finger weg!

hat diese Bewertung am 24.08.2020 kommentiert:

Sehr geehrte Frau Drechsler, Ihre Erfahrungen mit unserem Hause bedauern ich sehr und hätte mich gern mit Ihnen in Verbindung gesetzt, um Ihre Themen persönlich zu besprechen. Sie sind jedoch weder als Kundin noch als Geschäftspartnerin unseres Hauses in unseren Systemen hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer Geschäftsführer

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vom

5 Sterne

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Zuverlässige Hausver...

Zuverlässige Hausverwaltung. Mit kompetenten Mitarbeitern. Stark zu empfehlen

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